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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:54:58 *
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Autor Thema: Nachzahlung wegen Falschabrechnung durch Arbeitgeber  (Gelesen 258 mal)
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mari69
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« am: 08. Februar 2012, 12:16:45 »

Hallo zusammen,
ich hab mal wieder eine Frage: Wie ihr ja bereits wisst, ist meine TH scharf auf alles, was irgendwie zu holen geht. Ich bemüh mich ja auch wirklich alles richtig zu machen und habe die Lohnabtretungen an unser Lohnbüro abgetreten. Jetzt ist folgendes:
Ich habe ja zwei Kinder in Ausbildung und somit auf meiner Lohnsteuerkarte. Es gab bis Januar keinen nofiziellen Bescheid, dass die Kinder nicht unterhaltsberechtigt sind, wohl aber ein Schreiben meiner TH an die Firma, dass kein Kind unterhaltsberechtigt ist. Deshalb habe ich bei meiner Rechtspflegerin durchgesetzt, dass wenigstens 1 Kind unterhaltsberechtigt ist. Seit Januar wird somit der Restbetrag abgeführt. Für Nov. und Dez. ist von meinem Lohnbüro nichts abgeführt worden, da die sich auf den Standpunkt gestellt haben, zwei Kinder auf Lohnsteuerkarte, also zwei Kinder unterhaltsberechtigt. Es liegt nichts anderes vom Gericht vor.
Jetzt will die TH von mir den Betrag für Nov. und Dez. nachgezahlt haben. Muss ich das? Bin ich dafür verantwortlich zu machen, obwohl ich das an die Firma abgetreten habe? Ich weiss schon garnicht mehr, was ist richtig und was ist falsch, was kann die und was darf ich? Wenn ich das alles gewusst hätte....... Ich wäre diesen Schritt wohl nie gegangen. Jetzt steck ich drin und komm nimmer raus! angry
LG
Mari69
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wiwo
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2012, 12:52:30 »

Hallo mari69,

solange Ihnen sowie Ihrer Firma kein schriftlicher Gerichts-Bescheid vorliegt der besagt, dass Ihre beiden Kinder als nicht unterhaltsberechtigt anzusehen sind, hat die TH auch keine Nachzahlungen von Ihnen zu fordern. Der bloße Hinweis Ihrer TH, dass sie einen solchen Antrag bei Gericht eingereicht hat, ist ohne Relevanz.

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mari69
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« Antworten #2 am: 08. Februar 2012, 13:13:22 »

Hallo wiwo,
danke für die Antwort!
Es wurde ja nicht mal ein Antrag eingereicht, sondern, weil beide Kinder in der Ausbildung sind von der TH so festgesetzt. Mir hat sie geswagt, das ist so und die Lohnbuchhaltung hat gesagt, ne erstmal nicht. Daraufhin habe ich vorsorglich bei der Rechtspflegerin den Antrag auf Anerkennung von einem Kind gestellt.
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wiwo
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« Antworten #3 am: 08. Februar 2012, 13:23:09 »

Hallo mari69,

die TH überschreitet hier eindeutig ihre Kompetenzen und Ihre Firma handelt richtig, solange es keinen Gerichtsbescheid gibt, der etwas anderes aussagt. An Ihrer Stelle hätte ich deshalb auch keinen Antrag gestellt, dass nur bzw. wenigstens eines der Kinder als weiterhin unterhaltsberechtig angesehen wird - zumal Ihre TH ja gar keinen Antrag gestellt hat.



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wiwo
mari69
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« Antworten #4 am: 08. Februar 2012, 15:20:54 »

Ja, das weiss ich jetzt auch! Die schüchtert mich aber immer wieder ziemlich ein  rougi Aber danke für die Antwort!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Februar 2012, 15:20:54 »



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Schuldenheini
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« Antworten #5 am: 08. Februar 2012, 15:58:14 »

Solange kein Gerichtsbeschluss über die Aberkennung der unterhaltsberechtigetemn Personen vorliegt, kann sich Ihre TH auf den Kopp stellen und mit den Ohren wackeln.

Der TH muss einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen...natürlich werden Sie vorher vom Gericht zur Sachlage angehört und können Stellung dazu nehmen.

Solange das nicht geschehen ist, ändert sich auch nix-.
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