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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:55:07 *
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Autor Thema: Nebejob trotz Privatinsolvenz  (Gelesen 1421 mal)
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« am: 28. April 2009, 16:00:59 »

Hallo,

mein Insolvenzverfahren läuft seit März letzten Jahres sprich jetz 1 Jahr und 2 Monate hab also noch bisschen zu beissen. Meine frage nun, ist es möglich während eines Insolvenzverfahrens einen Nebenjob auszuüben max 400 euro pro Monat. Habe heute mit meinem Treuhänder gesprochen, die meinte sie dürfe mir dazu keine auskunft geben zwecks Gläubiger benachteiligung, was ich nicht verstehe, ich wurde von Ihr ans Internet weiter gewiesen. Würde gerne etwas dazu verdienen, dafr ich das oder nicht ? Wenn ja wieviel maximal, und muss ich dann von dem Geld was abdrücken, oder gefährdet das gar meine Insolvenz ?

Für hilfreiche Antworten wär ich dankbar.

MFG
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 28. April 2009, 16:22:10 »

Selbst verständlich ist es möglich, einen Nebenjob anzunehmen.
Die Frage ist dabei, lohnt sich das?

Es wird eine Zusammenrechnung der Einkünfte erfolgen und sich der Pfändungsbetrag aus dem Hauptjob erhöhen. 

Allgemein wird die Auffassung vertreten, dass ein Nebenjob zusätzlich zu einem Vollzeitjob wie Mehrarbeit (Überstunden) zu behandeln ist. In diesem Fall wäre 50% des Brutto aus dem Nebenjob unpfändbar und nur die Netto-Differenz würde ein Einkommen aus den Hauptjob zugeschlagen.

Und weil das alles sehr komplex ist, kann man stetes davon ausgehen, dass die Treuhänder von dieser Regelung zunächst einmal grundsätzlich nichts wissen wollen.

Man sollte daher den TH um Auskunft ersuchen, ob er im Fall einer Nebentätigkeit  die Einkünfte daraus wie Mehrarbeit (§ 850a ZPO) behandeln wird. Eine Schädigung der Gläubiger zieht das nicht nach sich.

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Topo
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« Antworten #2 am: 28. April 2009, 16:57:28 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort ! Ich hätte das heute gerne geklärt mit meiner TH aber deren Sekretärin sagte mir gleich Sie dürfe keine Auskunft geben, darauf hin wollte ich selbst mit meiner TH sprechen dann sagte sie mir die wird Ihnen das gleiche sagen. Sie sagte ich solle mich im Internet Informieren, könne aber einen nebenjob machen, Steh da halt jetzt bissl im Wald. Will ja nicht umsonst arbeiten gehen. Was soll ich denn meiner TH oder besser ihrer Sekretärin sagen damit ich da ran komm an Informationen ? Soll ich einfach mal den Nebenjob annehmen falls ich einen bekomme die chancen stehen nicht schlecht da sich einen finde hätte einen in aussicht.

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paps
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« Antworten #3 am: 28. April 2009, 17:36:46 »

Stellen Sie die Frage schriftlich an das Gericht.
Dann sollten Sie wenigstens eine verbindliche Auskunft bekommen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 28. April 2009, 18:52:55 »

Hallo,

dann werd ich das wohl so machen, dann bin ich auf der sicheren Seite. Vielen Dank
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. April 2009, 18:52:55 »



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