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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:55:27 *
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Autor Thema: Nebeneinkommen während der WVP  (Gelesen 672 mal)
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dakommeichdurch
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« am: 26. Februar 2009, 18:31:54 »

Hallo Mitbetroffene,

ich bin seit Feb 08 in der WVP und arbeite normal. ( 40 h/Woche) Mein Einkommen liegt bei knapp 1400 Euronen im Monat (Netto) Davon zahle ich meiner Tochter rd. 360.- Unterhalt. Unterm Strich bleibt mir also gerade die Freigrenze.

1.) Im Okt 08 hat meine TH voll in das Gehalt gepfändet, sprich es blieben nur 940 für mich.  Den UH konnte ich quasi kniggen. Die TH weigert sich das Geld wieder raus zu geben. Wie wehrt man sich gegen sowas und wie stehen die Chancen?

2.) um meine Finanzen etwas aufzeubessern überlege ich einen 400.-€ Job zu suchen, mein Ag ist damit einverstanden. Wie ist das mit diesem, quasi in meiner Freizeit erarbeiteten Einkommen? Bleibt das bei mir oder will die gute TH das dann etwa auch?  Aus dem §850e werde ich nicht wirklich schlau.
Wer kann mir dazu einen "richtigen" Rat geben, vielleicht mit Urteilen etc. dazu.

Sodele das wars soweit, Danke für Eure Antworten.



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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 26. Februar 2009, 19:38:17 »

1.) Im Okt 08 hat meine TH voll in das Gehalt gepfändet, sprich es blieben nur 940 für mich.

->  hä? Kann nicht sein. Wenn Sie Unterhalt für eine Person leisten müssen, ist Ihr Einkommen erst ab  1.359,99 Euro etwas pfändbar. Wo wurden denn gepfändet? Beim Arbeitgeber? Bei Ihnen in der Hosentasche? Vom Konto? Haben Sie freiwillig zu viel an den TH gezahlt?

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dakommeichdurch
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« Antworten #2 am: 01. März 2009, 17:41:57 »

Erst mal vielen Dank für die Antwort zum Pkt. 1.
Nun die TH hat einen Schrieb an den AG geschickt, dieser ihn an das Steuerbüro, (Lohn/Gehalt) die haben mal eben locker ohne nachzufragen alles über 940.- Euro an die TH abgeführt. Auf mein bitten das Geld wieder rauszugeben, hat die TH gemeint das stehe ihr zu. Selbst das Landratsamt wo ich mir vorsorglich für meine Tochter einen Titel habe aussstellen lassen,(damit die TH eben nicht auf den UH zugreift) konnte nichts machen. Die TH scheint mir sowieso nicht ganz koscher zu sein, als sie mein Auto weggeholt hat, war das nur noch 2300 Euro wert,  üblicherweise wird es zum doppelten gehandelt. Egal, führt zu weit.

Mich interessiert vor allem eben wie ich mich dagegen aktuell noch wehren kann, künftig schützen und natürlich noch eine AW zu Pkt 2.

Vielen Dank erst mal wieder.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 01. März 2009, 18:36:33 »

führt denn der Arbeitgeber immer noch alles über 940,- an den TH ab, was völliger Unsinn wäre?


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 02. März 2009, 00:18:23 »

Hallo,

Nun die TH hat einen Schrieb an den AG geschickt, dieser ihn an das Steuerbüro, (Lohn/Gehalt) die haben mal eben locker ohne nachzufragen alles über 940.- Euro an die TH abgeführt. Auf mein bitten das Geld wieder rauszugeben, hat die TH gemeint das stehe ihr zu.

hierbei handelt es sich um eine ungerechtfertigte bereicherung der Masse und wäre somit eine Masseverbindlichkeit. Die Chancen dies zurück zu bekommen tendieren gen null. Sie haben allerdings gegenüber Ihren Arbeitgeber eine Herausgabeanspruch, denn er ist für die richtige Überweisung verantwortlich.

Der richtige Weg ist also:

Sie bekommen das Geld von Ihrem Arbeitgeber, der holt es sich beim Steuerbüro zurück, die dürfen Ihre Haftpflicht in Anspruch nehmen.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. März 2009, 00:18:23 »



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dakommeichdurch
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« Antworten #5 am: 03. März 2009, 18:55:24 »

führt denn der Arbeitgeber immer noch alles über 940,- an den TH ab, was völliger Unsinn wäre?




Nein, das hat er sofort abgestellt. Mein Chef war sehr entgegenkommend und hat mir auf kleinem Dienstweg geholfen und das  Steuerbüro hat sich 1001x  entschuldigt.
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Tags: Nebeneinkommen  400 € Job 
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