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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:00:03 *
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Autor Thema: Nebenkosten-Rückzahlung nach Schlusstermin  (Gelesen 894 mal)
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Scully
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« am: 12. Juli 2009, 12:57:30 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit dem 18 April 2008 in der WVP. Nun habe ich von meinem TH telefonisch die Nachricht bekommen das mein alter Vermieter einen höheren Betrag an ihn überwiesen hat.
(ich habe in dieser Wohnung zur Eröffnung der Inso bis Oktober 2008, also nach dem Schlusstermin gewohnt)
Ich gehe mal davon aus das es sich um die Nebenkosten für 2008 handelt die ich zu viel gezahlt habe. ( Weder der TH noch ich haben bisher eine Info vom Vermieter bekommen wofür das Geld ist?!)

Nun meine Frage:

Darf der TH diesen Betrag (wenn es die Nebenkosten für 2008 sind) behalten?

Im Schlusstermin wurde nur folgendes hinterlegt:

"Evt. Sterrückerstattungsansprüche aus 2007, sowie der Rückzahlungsanspruch der hinterlegten Mietkaution bleiben einer Nachtragsverteilungvorbehalten, da der Zeitpunkt und die genaue Höhe der Auszahlungen noch nicht feststehen.
Es wird daher bereits jetzt diesbezüglich die nachträgliche Verteilung der Grundlage des Schlussverzeichnisses angeordnet."

Vielen Dank für eure Hilfe


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paps
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« Antworten #1 am: 12. Juli 2009, 22:24:49 »

Hallo zusammen,
...ich habe in dieser Wohnung zur Eröffnung der Inso bis Oktober 2008, also nach dem Schlusstermin gewohnt...

Im Schlusstermin wurde nur folgendes hinterlegt:

..., sowie der Rückzahlungsanspruch der hinterlegten Mietkaution bleiben einer Nachtragsverteilungvorbehalten,

Ob es nicht doch die Kaution ist ?





[/quote]
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Scully
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« Antworten #2 am: 13. Juli 2009, 11:39:33 »

Hallo Paps,

das hab ich wohl nicht ganz richtig vormuliert.
Die Kaution wurde bereits letztes Jahr vom Vermieter, kurz nach dem Auszug an den TH überwiesen.
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 13. Juli 2009, 11:48:48 »

Der TH wird einen Antrag auf Nachtragsverteilung iSd. § 203 InsO stellen.
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pd
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« Antworten #4 am: 23. Juli 2009, 21:50:53 »

Solange dieser nicht gestellt und vom Gericht entsprochen wurde, gehört die Zahlung aber dem Insolventen.
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« Antworten #4 am: 23. Juli 2009, 21:50:53 »



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