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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:00:13 *
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Autor Thema: Nebenkostenabrechnug  (Gelesen 251 mal)
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lissi805
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« am: 31. März 2011, 07:26:28 »

Hallo ,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und erhalte was zurück.
 Darf  ich dies  behalten ?
ich bin im 2 Jahr der WVP.

Gruß  lissi
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Fallera
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« Antworten #1 am: 31. März 2011, 07:51:31 »

Die Nebenkostenerstattung dürfen sie in vollem Umfang behalten.
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lissi805
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« Antworten #2 am: 31. März 2011, 07:58:17 »


Danke für die schnelle  Antwort.
Muss  ich den Th daüber  informieren.

gruß lissi
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Fallera
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« Antworten #3 am: 31. März 2011, 08:12:33 »

In der WVP nicht.

In der WVP müssen sie nur über abtretungspflichtiges Arbeitseinkommen, sowie Erbschaften Auskunft erteilen!

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