Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 23:01
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:01:09 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Nebenkostennachforderung von 500 € aus Mietverhältnis vor Privatinso zahleN???  (Gelesen 550 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Akasha22
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 11

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 21. Dezember 2011, 06:29:16 »

Hallo,

Zu den Fakten:

Ich bekam eine Nebenkostennachforderung in Höhe von 455 € für das Jahr 2010.

Die Nebenkostennachforderung ist aus einem Mietverhältnis, was 2 Monate vor der Insolvenzeröffnung durch eine Räumungsklage des Vermieters und einem Gerichtsverfahren beendet wurde.

Rein rechnerisch habe ich im Jahr 2010 3x keine Nebenkosten bezahlt und damit 360 € allein Schulden von 2010 weshalb ja dann gekündigt wurde und das Räumungsverfahren kam.

Das Gericht hat also die Forderungen ja schon festgelegt.

Jetzt will die alte Vermieterin aber 455 € Nachzahlung haben, es steht sogar im Schreiben des Anwalts, das die Höhe der abrechnung aufgrund fehlender Nebenkostenvorrauszahlung entstanden ist.

Frage:

Muss ich die 455 € komplett zahlen??

Weil alte Schulden ja drin sind, die auch angemeldet wurden?
Und was ist mit den 500 € Kaution die die Vermieterin sowieso einbehalten hat, einfach so?

Könnte ich da vielleicht Hilfe vom Insolvenzverwalter bekommen, denn mach ich mich nicht strafbar , wenn ich Schulden bezahle die im Insolvenzverfahren angemeldet sind?

Bitte, wenn jemand etwas weiß ich bin echt verzweifelt. sad
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 15:44:31 von Akasha22 » Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 21. Dezember 2011, 18:04:26 »

Also war Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Gespeichert
Akasha22
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 11

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 21. Dezember 2011, 18:20:58 »

Ja Mietverhältnis wurde am 01.05.2011 beendet( oder 30.04) Insolvenzeröffnung war am 12.07.2011
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #3 am: 21. Dezember 2011, 18:40:45 »

Stimmen die Jahreszahlen?
Wenn Eröffnung 2011, dann wäre die Nachforderung für 2010 eine Insolvenzforderung. Die braucht nicht bezahlt werden. 
Gespeichert
Akasha22
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 11

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 21. Dezember 2011, 19:53:58 »

Ja die Jahreszahlen stimmen.

Und trotzdem habe ich von dem Anwalt des alten Vermieters eine Nebenkostennachforderung in der Höhe, wo auch nochmal drin steht das die Höhhe aufgrund der fehlenden Nebenkostenvorauszahlung zustande kommt.

Und diese Mietschulden wurden ja auch schon in einem Gerichtsverfahren im März 2011 festgesetzt, daran wurden ja auch die Gerichtskosten gefordert.

Gibt doch einen Grund warum die Rechtsanwältin des Vermieters das extra nochmal neu fordert??
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. Dezember 2011, 19:53:58 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #5 am: 22. Dezember 2011, 11:24:47 »

Keine Ahnung.
Vielleicht kennt er das hier nicht:

In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.
BGH, Urteil vom 13. 4. 2011 - VIII ZR 295/10; LG Stuttgart
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2904 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz