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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:01:36 *
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Autor Thema: Nebentätigkeit in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2071 mal)
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nicesmack
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« am: 04. September 2008, 21:49:44 »

Hallo,
ich habe an das Forum ein Frage:
In meiner Wohlverhaltensphase habe ich zu meinem Hauptjob bei dem ich auch gepfändet werde, eine Nebentätigkeit auf € 400,- aufgenommen und diese auch beim IV angegeben. Mein Verdienst lag dabei Monat für Monat bei ca. € 112,- in Bar.
Wir vereinbarten auf den monatlichen Verdienst einen pauschalen Betrag (€ 50) den ich auf das Insokonto überwies. (Ein paar Monate war der Verdienst ca. € 60 höher, habe aber immer die vereinbarten € 50 abgeliefert)
Nun nach Ablauf von 5 Jahren fordert er nun einen Arbeitsvertrag und die Abrechnungsunterlagen des Nebenjobs an. Ich frage mich nun weshalb? Wird denn der der IV bei der Bundesknappschaft meine Verdienste überprüfen? Mich verunsichert diese Handhabe. Weiss jemand was der Zweck dafür sein könnte? Reichen diese Abrechnungsbelege dann aus oder werde ich nun unter die "Lupe" genommen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
« Letzte Änderung: 04. September 2008, 22:31:55 von nicesmack » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 05. September 2008, 00:39:17 »

Die Frage ist, haben Sie etwas zu verbergen?

Ansonsten ist bei einem Vollzeitjob die Nebentätigkeit mit 50% Ansatz als Mehrarbeit o.k.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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nicesmack
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« Antworten #2 am: 05. September 2008, 19:17:24 »

Nein, huh
ich habe nichts zu verbergen denn den Sachverhalt hatte ich ja beschrieben. Ich bin lediglich verunsichert, wenn es um Abläufe geht die einem nicht so vertraut sind. Man macht  sich halt so seine Gedanken und kommt natürlich gedanklich auf die "unmöglichsten Ergebnisse". Ich möchte möglichst wenig falsch machen um in einem Jahr endlich da raus zu sein ;-)
Aber Danke für die Antwort, ich denke ich kann da ziemlich beruhigt sein.

LG nicesmack
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nixnutzwutz
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« Antworten #3 am: 09. September 2008, 13:02:16 »

Ich dachte, Verdienste aus Nebenjobs sind in der WVP pfändungsfrei?!?!
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paps
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« Antworten #4 am: 09. September 2008, 21:17:09 »

Wenn mich nicht alles irrt ging es damals um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit neben einer Festanstellung.

Das Einkommen aus 2 festen Jobs wird zusammengerechnet.
Wenn bei einem der Vollzeitgrundsatz erfüllt ist, sollte aus meiner Sicht der 2. Mehrarbeit sein.
Dies scheint der Th unter Berücksichtigung weiterer beruflicher Aufwendungen ja auch zu machen.
50 abzuführen bei 112,- Netto.
Das eigentliche Problem ist aber, (wegen der "einige Monate 60,- mehr also 172,-) dass der TH jetzt mißtrauisch geworden ist. Das ist nicht unbedingt gut, aber erst mal nicht ganz so tragisch.
Für mich sieht es so aus, als ob der freundliche 2.-Arbeitgeber den Pfändungsbetrag obenauf zahlt.

Der TH wird sich wohl, notfalls über das Gericht auf die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht berufen, wenn die Abrechnungen aus dem Nebenjob nicht vorgelegt werden.
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« Antworten #4 am: 09. September 2008, 21:17:09 »



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