Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:04:59 *
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Autor Thema: Neu Schulden...weiss nicht mehr weiter  (Gelesen 745 mal)
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mister_need
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« am: 29. Mai 2008, 10:54:27 »

Hallo , euch allen!
Ich habe ein riesen problem und hoffe das ich hier ein paar tipps bekommen kann.
als meine insolvenz schon lief , "verschuldete" ich mich mit meiner ex-frau durch nebenkosten.diese hatte wir sofort angefangen in raten abzuzahlen. aber dann kam die trennung und keiner von uns beiden war in der lage sich darum zukümmern.
mittlerweile bin ich in der WVP und bekam nun vor kurzem den mahnbescheid mit vollstreckungsankündigung. ich schrieb dem anwalt sofort , das ich bereit bin meine schulden zu zahlen und dies aber nur in raten zu 20.- machen könnte. vor lauter angst das meine insolvenz in gefahr geraten würde, habe ich nicht mal daran gedacht was überhaupt mit meiner ex-frau ist,denn eigentlich sind wir doch gesamt-schuldner!???!
nun habe ich die zustimmung für die ratenzahlung erhalten. allerdings ist die rechnung nun gleich mal um 600.- gestiegen , wegen der "einigungsgebühr"

muss ich das so hinnehmen? würde ich meine insolvenz gefährden wenn ich die zahlung verweigere? ich lebe von krankengeld & hartz4 zuschuss mit freundin und baby. ich denke meine ex-frau kann auch was dazu tun. 
wie sollte ich mich am schlausten verhalten??? ich freue mich über gut gemeinte ratschläge.
Leider habe ich auch das problem das ich mit meiner treuhändlerin garnicht klarkomme und sie sich bei fragen immer quer stellt.denn ich bin in ein anderes bundesland gezogen und hatte versucht den treuhändler zu wechseln....ohne erfolg! seid dem reagiert sie so "zickig" auf mich und hat leider keine informationen für mich übrig.

bis dann,
nette grüsse euer mister_need
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mister_need
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« Antworten #1 am: 29. Mai 2008, 10:57:12 »

der brief vom anwalt ist vom 26.5,08 und ich soll innerhalb von 10 tagen die einigungserklährung unterschrieben zurück senden.

Also würde ich mich um so mehr freunen , wenn ihr mir ganz schnell helfen würdet!! danke!!
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 29. Mai 2008, 11:45:23 »


vor lauter angst das meine insolvenz in gefahr geraten würde

- das einer der großen Irrtümer, welchen wir den Aussagen unserer Superhelden in den TV-Shows zu verdanken haben. Deshalb an dieser Stelle noch mal ganz deutlich: Das Restschuldbefreiungsverfahren wird durch solche neuen Schulden nicht beeinflusst.


habe ich nicht mal daran gedacht was überhaupt mit meiner ex-frau ist, denn eigentlich sind wir doch gesamt-schuldner!???!

- d.h. aber doch nur, dass der Gläubiger seine Forderungen zunächst von beiden Parteien in voller Höhe einfordern kann.


nun habe ich die zustimmung für die ratenzahlung erhalten. allerdings ist die rechnung nun gleich mal um 600.- gestiegen , wegen der "einigungsgebühr"

- wie gewaltig hoch sind den die Forderungen aus Nebenkosten?


würde ich meine insolvenz gefährden wenn ich die zahlung verweigere?

- die Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren sind § 295 InsO alle samt und abschließend aufgeführt. Jeder, der ein Restschuldbefreiungsverfahren durchläuft, sollte diese kennen und tunlichst befolgen. Wenn Sie also § 295 InsO einmal durchlesen, werden Sie keinen Punkt finden, aus dem sich ein Versagungsgrund wegen neuer Verbindlichkeiten ableiten lässt.


und hatte versucht den treuhändler zu wechseln....ohne erfolg!

- das Funktioniert auch nicht.


seid dem reagiert sie so "zickig" auf mich und hat leider keine informationen für mich übrig.

- was auch nicht deren Aufgabe ist.


Ich würde versuchen eine Regelung mit dem neuen Gläubiger bzw. dessen Anwalt zu finden, um eine sonst sicherlich erfolgende Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, EV, Kontopfändung)  und den ganz Quatsch zu vermeiden. Und wenn es sich um eine 20 Euro Kleinrate handelt, ist das allemal besser, als der zuvor geschriebene Zirkus vollstreckungslustiger Anwälte und Juristen. 



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mister_need
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« Antworten #3 am: 29. Mai 2008, 13:09:31 »

Danke erstmal für die schnelle antwort.
Also wäre es sinnvoll wenn ich bei den vereinbarten 20.- raten bleibe.
 nochmal zu der "einigungsgebühr"...( 600.-).. da komme ich sicher nicht drum rum  sad

wie gewaltig hoch sind den die Forderungen aus Nebenkosten?

  mietneben-/renovierungskosten         1016,88.-

dazu kamen mahngebühren,vollstreckungsbescheid,gerichtsvollzieher

und nun die 261,21.- einigungsgebühr

ja,ich weiss.........eigentlich hab ich mir das selbst eingebrockt,hätte damals längst reagieren müssen.
nun hab ich den salat.

wenn ich also nun alleine dafür aufkomme, dann ist meine ex einfach so raus aus dem schneider? uneinsichtig

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mister_need
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« Antworten #4 am: 29. Mai 2008, 13:13:52 »

ich muss dazu noch sagen, das es garnicht richtig ist, das wir renovierungskosten hätten zahlen müssen. denn der sohn des vermieters wollte dort einziehen und mit uns vereinbart das er die whg so übernehmen möchte, da es voll seinen geschmack getroffen hatte.
ein grosser streitpunkt, aber ich habe da verloren.... habe nichts dagegen unternommen, wegen der anwalts/gerichtskosten.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Mai 2008, 13:13:52 »



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