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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 13:53:14 *
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Autor Thema: Neue Eheschliessung  (Gelesen 803 mal)
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NewWay07
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« am: 20. Mai 2007, 20:02:34 »

Hallo Leute..

bin neu im Forum und hoffe, hier richtig.
Hab seit 2002 ein Insolvenzverfahren... befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiungsverfahren..
Das Verfahren wurde eröffnet , gemeinsam mit meinem damaligen Ehemann...von dem ich inzwischen geschieden bin..

Ich beabsichtige in der nahen Zukunft wieder zu heiraten.. Nun meine Frage, inwieweit wird mein zukünftiger Mann mit meinen "Altlasten" behelligt oder ist es so, dass er damit nichts zu tun haben muss.. ansonten würde ich mir das mit der Heirat noch mal überlegen, schliesslich kann er nichts für meine Vergangenheit... 2009 endet das Verfahren...

Vielen Dank..New Way 07
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 20. Mai 2007, 21:47:14 »

New Way

meiner Erkenntnis nach ist
insolvenzrechtlich  nichts zu beführchten, für die Altschulden haftet ein neuer Ehepartner nicht, selbst ohne Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren nicht.

Probs kann es allenfalls hinsichtlich SCHUFA + Co geben, wenn bspw. gemeinsame neue Konten errichten werden.

MfG
Feuerwald


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NewWay07
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« Antworten #2 am: 23. Mai 2007, 18:06:35 »

Hi Feuerwald,
dankeschön für die Antwort.. hatte mich bereits auch mal rumgehört und gleichlautende Antworten erhalten...  Nun.. das ist ja beruhigend..
Gemeinsames Konto habe ich nicht vor... Ich passe auf mich und meine Finanzen selbst auf.. trotz neuer Ehe... denn ich hab aus Fehlern gelernt..

Dankeschön und lieben Gruss....

New Way
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Sonne01
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« Antworten #3 am: 15. Mai 2008, 12:16:20 »

Hallo Herr Feuerwald

Ich möchte kein neues Thema eröffen, und hänge meine Fragen die ähnlich gelagert sind an die des User NewWay07 an.
Zur unsere Situation:

Wir wollen heiraten juchu

Wir sind jetzt seit 7 Jahren zusammen 58/59 und wollen heiraten. Meine Freundin hat seit Dez. 2003 eine eingeleitete Inso, und ist jetzt in der Wohlverhaltensphase.
Im Dez 2009 sind 6 Jahre um, also noch ca. 1 1/2 Jahre dieses Zeitraumes, und dann beginnt die Restschuldbefreiung.
Meine kommende Frau verdient 750 Euro netto und ist damit unterhalb der Pfändungsgrenze. Ich selbst bzw. wir, lebe von meinem erarbeiteten Vermögen.
Meine kommende Frau hat durch ihre damalige Ehe immense Schulden aufgebaut, die jedes Privatvermögen radikal zerstören können. Daher meine Zweifel auch an der Eheschließung, da ich mir unsicher bin ob der Insoverwalter ( TH ) über mich her fällt, da ja eine Änderung der Lebenssituation dem Treuhänder gemeldet werden muß. Wie ich lesen konnte, hab ich mit den Schulden meiner Frau nicht zu tun, und könnte daher auch nicht belangt werden. Wo steht das eingentlich
das dem so ist.  undecided Entsprechende Rechtsgrundlagen würden mich schon sehr beruhigen.

Noch eine Frage:
Meine Freundin hat auf Grund ihres geringen Einkommen keinerlei Steuererklärungen gemacht, da sie kaum Steuern zahlt, und daher das als nicht notwendig erachtet, und der TH hat diese auch nicht angefordert, außerdem liegen andere Einkünfte bei ihr nicht vor. Hat das Auswirkungen bei der Restschuldbefreiung, wenn solche Erklärungen nicht vorliegen. ?

Noch eine Frage:

Die Wohlverhaltensphase meiner Freundin endet am 9 Dez. 2009   (Schlusstermin ) und dann beginnt die Restschuldbefreiung. Meine Freundin ist der Auffassung, daß sie automatisch
am 10 Dez. 2009 ihre Schulden los ist. Wie ich aber hier im Forum gelesen habe, ist dem nicht so, denn hier muß auch ein gewisser Modus durchlaufen werden. Könnten sie mir dazu entsprechende Infos geben, bzw. wie so eine Restschuldbefreiung abläuft. Ein Link würde es auch tun.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im voraus.

Gruß Sonne
« Letzte Änderung: 15. Mai 2008, 13:50:33 von Sonne01 » Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 15. Mai 2008, 12:16:20 »


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