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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:06:45 *
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Autor Thema: Neue Firma gegründet, können alte Gläubiger jetzt Insolvenz anmelden???  (Gelesen 2598 mal)
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« am: 19. Februar 2007, 02:43:48 »

Ich bin mit meinem Geschäftspartner seit 2004 (Ich-AG) selbständig (GbR). Wir haben leider bei zwei Gläubigern insgesammt EURO 15.000 Schulden die wir nur schwer bezahlen konnten, jedenfalls nicht mit mind. Monatlichen Raten von EURO 800 wie die Gläubiger verlangen.

Unsere Firma hat sich im Januar nun aufgelöst! Mein Geschäftspartner geht in sein alten Beruf zurück.

Ich habe im Februar 2007 meine neue eigene Firma gegründet und einen Standortwechsel gemacht, jetzt läuft das Geschäft wunderbar, ich könnte monatliche Raten von insgesammt EURO 300-500 zahlen jedoch reicht das den Gläubigern nicht! Können diese jetzt für meine neue Firma Insolvenz anmelden.[addsig]
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2007, 12:46:26 »

Moin !

Ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger ist gegen eine natürliche Person (Privatperson oder Einzelunternehmer), wie Sie nun vermutlich firmieren, durchaus statthaft und falls eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden wäre, würde das Insolvenzverfahren auch eröffnet.

Besonders eilig mit solchen Gläubigeranträgen haben es die Krankenkassen (selbst wegen Kleinstbeträgen). Normal-strukturierte Gläubiger sind hingegen weniger antragslustig.

Sollte es tatsächlich zu einem Gläubigerantrag kommen, ist das Insolvenzgericht gehalten, den Schuldner, sofern eine natürliche Person, drauf hinzuweisen, dass nach Maßgabe von §§ 286 bis 303 InsO durch Stellung eines Eigenantrags die Restschuldbefreiung  erlangt werden kann.  Und hier liegt das Prob. Die Frist zum Stellen eines Eigenantrags oder um den Eröffnungsgrund zu beseitigen beträgt nur 14 Tage. Wird kein Eigenantrag gestellt und das Insolvenzverfahren eröffnet, kommt es meist zur Zerschlagung des Unternehmens und die Verbindlichkeiten bleiben dem Schuldner mangels Antrag auf Restschuldbefreiung erhalten.

MfG
Feuerwald


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« Antworten #2 am: 19. Februar 2007, 13:08:18 »

Das heißt mit meinem neuen Einzelunternehmen bin ich jetzt anfällig für eine Insolvenz wegen meiner alten GbR?

Die Schulden aus der alten GbR sind ca 15.000 € bei insgesammt zwei Gläubigern, d.h ca. 7.500 für jeden Geselschafter. Reicht das aus um mein neues Einzelunternehmen Insolvent zu machen????

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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 19. Februar 2007, 13:32:35 »

Ich gehe mal davon aus,

dass Sie gesamtschuldnerisch haften, d.h. nicht jeder nur für 7.500 Euro, sonder jeder für sich bis zur Befriedigung mit 15.000 Euro. Ob die Schulden nun aus einer alten Firma (GbR) herrühren, ist erst mal gleich und wie im Innerverhältnis zwischen den alten Partnern dann abgerechnet wird, ist noch so ein Punkt.

Rein theoretisch kann jeder, der begründete Forderungen gegen Sie hat, gleich ob 100 Euro oder 100.000 Euro auch einen Insolvenzantrag (Gesamtvollstreckung) stellen. Aber wie gesagt, bei normalen Gläubigern ist das eher die Ausnahme, denn für den einzelnen Gläubiger ist  die Einzelzwangsvollstreckung weit lukrativer, bspw. mittels Konto- und Forderungspfändung.

Nicht so erfreulich, hm.

MfG
Feuerwald
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« Antworten #4 am: 22. Februar 2007, 15:50:52 »

Hallo,

also nun mal etwas langsam. Es ist zwar möglich aber nicht einfach, einen Insolvenzantrag zu stellen, bevor eine Forderung nicht tituliert ist, heißt Sie müßten einen Mahnbescheid, folgend einen Vollstreckungsbescheid bekommen haben. Erst dieser berechtigt den Gläubiger auch erst, Ihnen den Gerichtsvollzieher zu schicken, bzw. Konten zu pfänden etc.

Sie sollten hier den pragmatischen Weg gehen. Setzen Sie sich mit Ihrem Gläubiger in Verbindung, am besten in einem persönlichen Gespräch. Argumentieren Sie (wenn das auch dem entspricht), daß es nichts nutzt, wenn Sie, nur um Ruhe zu haben, eine höhere Zahlung zusagen und dann doch nicht einhalten können. Machen Sie ihm ferner klar, daß wenn er gegen Sie vorgeht (eben Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) er außer Kosten nichts gewinnt, denn dadurch erhöht sich ihre Zahlungsfähigkeit auch nicht und was zu pfänden gibt es nicht. Auch eine dann eventuell folgende Insolvenz hätte für ihn (den Gläubiger) wohl auch nur zur Folge, daß er dann wahrscheinlich gar nichts sieht, weil er Ihre wirtschaftliche Grundlage zerstört hat.

Ein einigermaßen vernüftiger Gläubiger wird der Argumentation folgen und mit Ihnen Zahlungen vereinbaren, die Sie auch einhalten können. Sollte der Gläubiger uneinsichtig sein, aber einen Anwalt haben, reden Sie mit dem. Der kann aufgrund seiner Erfahrung wahrscheinlich der Argumentation besser folgen.

Noch besser ist, wenn ein fremder Dritter diese Verhandlung mit Ihrem Gläubiger übernimmt. Erfahrungsgemäß steigert dies die Chancen einer sinnvollen Vereinbarung erheblich. Derjenige sollte aber Erfahrung bei so etwas haben!

Gutes Gelingen

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer



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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Februar 2007, 15:50:52 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 12. Mai 2007, 17:03:22 »

Verhandeln ist immer gut.

Eine Titulierung ist für einen Insolvenzantrag nicth zwingend Voraussetzung.

Gruss
Feuerwald
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