Ich kann belegen, daß ich seit 3 Jahren durchgängig ALG II bezogen habe; kann ich eine erneute Befreiung auch rückwirkend beantragen?
Nein, da ein Befreiungsantrag in dem Monat
vor der anstehenden Befreiung gestellt werden muss. Die GEZ weißt auch direkt in ihrem Antrag zur Befreiung darauf hin. Ein nachträglicher Antrag hat in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg.
Für mich stellt sich nun aber die Frage, warum nicht von Anfang an eine Befreiung beantragt wurde, sondern erst jetzt durch die Schuldnerberaterin? Somit hätte man in Ihrem Fall die Kosten für die GEZ schon ab 2007 gespart und hätte sich jetzt den Ärger mit dem Vollstreckungsbeamten erspart.
Da die
"alt" Forderung der GEZ im Insolvenzverfahren aufgenommen ist, dürfen diese für die Dauer der Insolvenz
nicht vollstrecken. Ein klärendes Gespräch mit dem TH oder dem IG wäre hier vom Vorteil.
Die
"neu" Forderung(Mai 2008 - April 2009)der GEZ darf allerdings Vollstreckt werden. Wie oben schon beschrieben, hätten die Kosten nur durch rechtzeitige Antragstellung vermieden werden können. Von Seiten der GEZ dürfte aber eine Ratenzahlung nichts im Wege stehen.
Gruß BlueVision