Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 23:07
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:07:05 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Neue Forderung der GEZ während WVP  (Gelesen 1156 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
renerocker
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


« am: 06. September 2010, 11:15:30 »

Hallo,

Mitte 2008 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, das Vergleichsverfahren entsprechend Januar 2008 eingeleitet. Die Gläubiger, darunter auch die GEZ, haben schnell geantwortet, so daß ich bei der Schuldnerberatung recht schnell durch war. Da ich seit Herbst 2007 ALG II beziehe habe ich zusammen mit meiner Schuldnerberaterin auch gleich noch die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt.

Vor ca. 2 Stunden hatte ich Besuch von einem Vollstreckungsbeamten der Stadt, welcher nicht gezahlte GEZ-Gebühren (Zeitraum Mai 2008 bis April 2009) i.H.v. 250 EUR eintreiben wollte.
Ich habe seitdem das Vergleichverfahren anfing, also seit mehr als 32 Monaten, nichts mehr von der GEZ gehört oder gesehen, keine Bestätigung der Befreiung, keine Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Mahnung. Gar nichts.

Nun meine Fragen:
Wirkt sich die neue Forderung auf mein Insolvenzverfahren aus und wenn ja, wie(Abgabe EV)?

Muß ich den Treuhänder davon in Kenntnis setzen?


Wie gehe ich mit der Forderung der GEZ um? Hat jemand Erfahrungen mit der GEZ hinsichtlich Ratenzahlungen, Vergleichen etc. ?

Ich kann belegen, daß ich seit 3 Jahren durchgängig ALG II bezogen habe; kann ich eine erneute Befreiung auch rückwirkend beantragen?
Gespeichert
BlueVision
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 158

Danke
-von Ihnen: 37
-an Sie: 7


« Antworten #1 am: 06. September 2010, 12:47:32 »

Ich kann belegen, daß ich seit 3 Jahren durchgängig ALG II bezogen habe; kann ich eine erneute Befreiung auch rückwirkend beantragen?

Nein, da ein Befreiungsantrag in dem Monat vor der anstehenden Befreiung gestellt werden muss. Die GEZ weißt auch direkt in ihrem Antrag zur Befreiung darauf hin. Ein nachträglicher Antrag hat in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

Für mich stellt sich nun aber die Frage, warum nicht von Anfang an eine Befreiung beantragt wurde, sondern erst jetzt durch die Schuldnerberaterin? Somit hätte man in Ihrem Fall die Kosten für die GEZ schon ab 2007 gespart und hätte sich jetzt den Ärger mit dem Vollstreckungsbeamten erspart.

Da die "alt" Forderung der GEZ im Insolvenzverfahren aufgenommen ist, dürfen diese für die Dauer der Insolvenz nicht vollstrecken. Ein klärendes Gespräch mit dem TH oder dem IG wäre hier vom Vorteil. 

Die "neu" Forderung(Mai 2008 - April 2009)der GEZ darf allerdings Vollstreckt werden. Wie oben schon beschrieben, hätten die Kosten nur durch rechtzeitige Antragstellung vermieden werden können. Von Seiten der GEZ dürfte aber eine Ratenzahlung nichts im Wege stehen.


Gruß BlueVision
Gespeichert
renerocker
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 06. September 2010, 13:01:49 »



1.)
Für mich stellt sich nun aber die Frage, warum nicht von Anfang an eine Befreiung beantragt wurde, sondern erst jetzt durch die Schuldnerberaterin? Somit hätte man in Ihrem Fall die Kosten für die GEZ schon ab 2007 gespart und hätte sich jetzt den Ärger mit dem Vollstreckungsbeamten erspart.



2.)
Die "neu" Forderung(Mai 2008 - April 2009)der GEZ darf allerdings Vollstreckt werden. Wie oben schon beschrieben, hätten die Kosten nur durch rechtzeitige Antragstellung vermieden werden können. Von Seiten der GEZ dürfte aber eine Ratenzahlung nichts im Wege stehen.


Gruß BlueVision
Danke erstmal

1.) Weil ich von der Möglichkeit zur Befreiung nichts wußte.

2.) Habe ich so schon befürchtet. Aber die Vollstreckung mit all ihren Konsequenzen (eventuelle EV) hat keine Auswirkung auf mein derzeitiges Insolvenzverfahren und ich muß dem Insolvenzverwalter auch nichts mitteilen?
Gespeichert
laluna
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 1


« Antworten #3 am: 06. September 2010, 13:12:36 »

Ich hatte das auch. Also neue Forderung. HAbe mit denen eine Ratenzahlung ausgemacht und es passiert nichts. Bei mir allerdings war es nicht so, dass es schon vollstreckt wurde, sondern ich vorher aktiv wurde.

Jetzt zahle nich nächsten Monat nur noch eine Rate und dann kommen die ganz normalen Zahlungen.
Es passierte rein gar nichts schlimmes.
Versuche es mit einer Ratenzahlung.
Gespeichert
BlueVision
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 158

Danke
-von Ihnen: 37
-an Sie: 7


« Antworten #4 am: 06. September 2010, 13:33:09 »

Habe ich so schon befürchtet. Aber die Vollstreckung mit all ihren Konsequenzen (eventuelle EV) hat keine Auswirkung auf mein derzeitiges Insolvenzverfahren und ich muß dem Insolvenzverwalter auch nichts mitteilen?

Solange du eine Einigung mit der GEZ findest wirst du in deinem laufenden Verfahren keine Probleme haben. Ob du es dem TH mitteilen solltest, bleibt dir selbst überlassen.

Gruß BlueVision
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. September 2010, 13:33:09 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.26 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz