Ich war letztens bei einem Rechtsverdreher wegen einer Beratung. Der hatte mir gesagt, dass das nicht pfändbare Einkommen bei 1.300€ liegen würde bei einer Insolvenz. Und zwar deshalb, damit man einen Anreiz hätte zu arbeiten. Ich habe das nicht ganz kapiert. Zu Hause habe ich Tante Google befragt aber nix gefunden.
Eventuell in Zusammenhang mit Leistungen an eine private Krankenversicherung nach §850e Abs.1 ZPO.
Oder in Zusammenhang mit bedingt pfändbaren Bezügen nach §850b ZPO.
Aber den Zusammenhang mit dem Anreiz zur Arbeit finde ich hier auch nicht.