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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:11:07 *
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Autor Thema: Neue Riesterrente oder Bausparer bei Insolvenz abschließen?  (Gelesen 2362 mal)
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kolibrie
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« am: 07. Januar 2008, 09:57:37 »

Hallo,

habe seit 1 Jahr die private Insolvenz. Mein neuer Arbeitgeber würdet mir einen bestimmten Betrag für vermögenswirksame Leistungen zahlen. 
Jetzt überlege ich mir, wie ich den Betrag sinnvoll anlege in z.B. Riesterrente oder Bausparer. Kann ich diese überhaupt abschließen ohne das es wieder der Insolvenzverwalter zurück fordert. Wer kann dazu ein paar Tips geben?
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DennisK
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« Antworten #1 am: 07. Januar 2008, 10:40:07 »

hallo,
so wie ich es noch im hinterkopf habe, sind altersrücklagen, wie riester, betriebsrente und so weiter möglich.
bausparer weiß ich nicht genau, wüsste ich auch gerne. vielleicht mit dem hintergrund inso-verfahren und WVP.
gruß dennis
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paps
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2008, 19:13:09 »

Nun der Ansatz ist doch relativ einfach.
Alles Vermögen, dass während des Verfahrens dem Insolventen zufällt, gehört zur Masse.
Insofern schließt sich ein Bausparvertrag während des Verfahrens aus.

Nach Beendigung des Verfahrens können Sie sparen wie Sie wollen.

Da bei einer geförderten Altersvorsorge (Riester) anfänglich nur geringe Überschüsse entstehen, dürfte dies kein Problem sein. 

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schlumpfenmama
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 10:15:58 »

Hallo an alle,

ich bin neu in diesem Forum und habe leider kürzlich schmerzlich erfahren müssen, dass der IV anscheinend auch einen Riester-Vertrag kündigen kann...

Ich habe seit Januar 07 diesen Vertrag, in Inso bin ich seit 11/07. Jetzt wunderte sich mein Lebensgefährte, dass diesen Monat der Beitrag nicht von seinem Konto abgebucht wurde. Also rief er bei der Gesellschaft an. Die sagten ihm, dass der Vertrag gekündigt wurde und nächste Woche zur Auszahlung kommt.

Bei meinem Ersttermin beim IV fragte ich explizit nach dem Fortbestand dieses Vertrages. Da wurde mir gesagt, den könnte ich behalten, damit passiert nichts. Nun, fast ein Jahr - und natürlich auch einige hundert Euro - später, die Kündigung. Dies ist sehr ärgerlich, denn mein Freund hätte das Geld ja auch anders investieren können, anstatt in meine Riesterrente zu buttern.

Ich habe mich darüber wahnsinnig geärgert, aber ich habe im Internet gesucht und nichts gefunden, was man machen kann.

Viele Grüße
schlumpfenmama
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paps
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 17:36:12 »

Geförderte Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden (§ 97 EStG, § 851 Abs.1 ZPO).
Der Pfändungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf im Vertrag enthaltenes Kapital, welches auf steuerlich nicht geförderten Beiträgen einschließlich der hierauf entfallenden Erträge beruht.

Es müßte also das Kapital berechnet werden, das aus einer Zahlung entsteht, die nicht mehr gefördert wird.
Also mehr als 4% des Vorjahresbruttos.

Sie sollten sich von der Versicherung eine detaillierte Abrechnung genau nach diesem 2.Halbsatz schicken lassen und ggf. über das Bafin die Auflösung des Vertrages monieren, wenn nur förderfähige Beiträge eingegangen sind.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 17:36:12 »



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schlumpfenmama
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« Antworten #5 am: 10. Oktober 2008, 17:46:20 »

Vielen Dank für die Info.

Verstehe ich das richtig, es ist also egal, ob auf diesem Vertrag schon eine staatliche Förderung eingegangen ist oder nicht?

Ich habe schon gelesen, dass geförderte Verträge nicht gekündigt werden dürfen, habe mir die Kündigung in meinem Fall aber damit erklärt, dass noch keine staatliche Zulage eingegangen ist.

Sollte ich mich jetzt an die IV oder die Gesellschaft meines Riester-Vertrages wenden?

Danke schon mal im Voraus.
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paps
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« Antworten #6 am: 10. Oktober 2008, 17:52:57 »

Die Förderung für 2007 kommt ja erst 2008/2009.

Hat er in 2007 nur Beträge gezahlt, die gefördert werden können, ist der Vertrag nicht kündbar.
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