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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:11:55 *
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Autor Thema: Neue Schulden in Wohlverhaltensperiode/Eidesstattliche Versicherung?  (Gelesen 2369 mal)
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Wasserbau
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« am: 29. August 2010, 19:41:30 »

Hallo Zusammen!
Ich hoffe, mir kann hier weitergeholfen werden und wäre sehr dankbar dafür.
Mein Mann befindet sich seit 2 Jahren im Regel-Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensperiode läuft.
Bisher verlief alles, Gott sei Dank, problemlos.
Trotz des laufenden Insolvenzverfahrens hatte er versucht, sich wieder eine neue selbständige Existenz aufzubauen.
Diese ist leider gescheitert und es sind neue Schulden entstanden.
Vor einem halben Jahr hat er eine angestellte Tätigkeit gefunden, womit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, allerdings verdient er dabei aber so wenig, dass es für ihn trotz aller Anstrengungen unmöglich ist, die neuen Schulden zu begleichen.
Alle Einigungsversuche mit den Gläubigern scheitern. Es gibt bereits wieder Vollstreckungen und der Gerichtsvollzieher kommt ins Haus.
Würde sich seine Situation durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verschlechtern?
Würde er dadurch sein laufendes Insolvenzverfahren und ggf. seinen Arbeitsplatz gefährden?

Vielen Dank!
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malud
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« Antworten #1 am: 29. August 2010, 21:12:43 »

Wenn sich aus der eidesstattlichen Versicherung ergibt, dass kein pfändbares Vermögen vorhanden ist, sehe ich keine Verschlechterung der Situation. Im Gegenteil: Da an Eides Statt versichert wurde, dass es nichts zu holen gibt, kann es auch gut sein, dass für die nächsten drei Jahre Ruhe ist.

Das laufende Insolvenzverfahren wird durch die neue Schulden nicht gefährdet.
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Aragorn
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« Antworten #2 am: 06. September 2010, 10:07:48 »

Zitat: Das laufende Insolvenzverfahren wird durch die neue Schulden nicht gefährdet.

Sie sagen, dass durch neue Schulden in der WVP die RSB nicht gefährdet ist. Ein anderer, ganz bekannter Anwalt aus Berlin sagt, das neue Schulden in der WVP zur Versagung der RSB führt, uns zwar ,,volle Pulle,, wie er auf seiner HP schreibt.

Was ist denn nu richtig?

lg
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 06. September 2010, 10:44:19 »

Was ist denn nu richtig?

- das was in der InsO steht.

Die Obliegenheiten des Schuldners sind im § 295 InsO aufgelistet. Eine Versagung der RSB ist nur nach § 296, § 297 oder 298 InsO möglich.  Einen "Man-darf-keine-neue Schulden-machen-§" gibt es nicht.

Das heißt jetzt aber nicht, dass es sehr ratsam wäre, ungehemmt neue Schulden anzuhäufen.

Was irgendwelche Leute auf irgendwelchen Internetseiten stehen haben oder was die Helden mit der Lizenz zum Unsinn machen im TV verkünden ändert daran nichts. Somit hat "malud" ganz recht.


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Wasserbau
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« Antworten #4 am: 06. September 2010, 14:19:26 »

Zunächst einmal vielen Dank an Malud!
In der Zwischenzeit hat sich mein Mann an eine Schuldnerberatungsstelle gewandt und die Auskunft bestätigt bekommen.

Wir werden zunächst folgenden Weg gehen:
Information der Neu-Gläubiger über das bereits laufende Insolvenzverfahren.
Diesen Gedanken hatten wir im Vorfeld unter Berücksichtigung aller Umstände herausgearbeitet. Die Scbuldnerberatung will ihn hierbei unterstützen.
Wir hoffen, somit wird erstmal noch klarer, als wir es bisher bereits versucht haben, offen gelegt, das weder verwertbares Vermögen noch Einkommen vorhanden ist solange das Verfahren noch läuft.
Damit bekommt er evtl. zunächst etwas "Luft" und ihm ist nicht die Mindest-Lebensgrundlage genommen.
Danach kann er dann mit ganzer und neuer Kraft an der Abzahlung der neuen Schulden arbeiten.

Zur Erläuterung:
Es hat ganz sicher nicht ein "ungehemmtes Anhäufen" neuer Schulden gegeben. In der Hauptsache enstand diese neue Situation durch Forderungsausfälle bzw. Rechnungskürzungen der Kunden, gegen die man sich nicht oder nur schlecht wehren kann, wenn man finanziell nicht in der glücklichen Lage ist, sich einen Anwalt leisten zu können.....
Es ist eine sehr belastende Situation, aber den Kopf in den Sand stecken, nützt halt auch nix.
Der Lerneffekt aus dem Scheitern ist jedenfalls enorm. :-)

HG
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. September 2010, 14:19:26 »



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Tags: eidesstattliche Versicherung 
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