Kann man durch Bezahlen einen Strafbefehl abmildern?
Nun wenn es Neuschulden sind, sollten Sie immer eine Lösungsmöglichkeit suchen.
Sind die Schulden bezahlt und der Strafbefehl wurde nur beantragt, sollte eine Zahlung schon positive Wirkung haben.
Ansonsten gilt folgendes:
Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO) und dadurch erreichen, dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet. In der mündlichen Verhandlung ersetzt der Strafbefehl die Anklageschrift. Die Beweisaufnahme ist entsprechend den Vorschriften über das beschleunigte Verfahren vereinfacht (§ 411 Abs. 2 Satz 2, § 420 StPO). Hat der Angeschuldigte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten in diesem Falle auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).
Wird innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar. Verzichtet der Angeschuldigte noch vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist schriftlich auf Rechtsmittel (z.B. weil er eine Strafe wie etwa ein Fahrverbot möglichst früh antreten und damit früher beenden möchte), tritt bereits damit die Rechtskraft ein.