Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 23:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:12:21 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Neue Schulden nach Abgabe der Eidesstattliche Versicherung  (Gelesen 1116 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Michael_Kunze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 26. Juli 2011, 19:13:36 »

Hallo:

Eine Person A hat vor 2 oder 3 Jahren (Daran erinnert sich nicht genau, es war vor 2 oder 3 Jahren) eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, hat aber wieder neue Schulden gemacht.
Und zwar sind das 180 Euro ein mal, dann 200 Euro wieder und das 3. mal waren es 100 Euro.

EINER DER GLÄUBIGER HAT MIR EINEN MAHNBESCHEID VOM GERICHT SCHICKEN LASSEN(200 Euro)

Welche Folgen könnten die neuen Schulden nach Abgabe der EV haben? Können sie als Betrug angesehen werden?

Die finanzielle Lage der Person A hat sich nicht geändert, das ist Hartz 4.

Hoffentlich gibt es Antworten, die helfen. Die Sache macht große Angst.
Die neuen Schulden sind bei Telefongesellschaften entstanden.


Gruß

Michael
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 26. Juli 2011, 20:13:47 »

Die Gläubiger könnten Eingehungsbetrug unterstellen.
Das ist aber davon abhängig, wie lange die EV bereits her war und ob Aussicht bestand, die Forderungen auch zahlen zu können.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Michael_Kunze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 26. Juli 2011, 20:18:19 »

Hallo:

Danke für Antwort .

Die Person ist derzeit aus gesundheitlichen Gründen vom Arbeitsmarkt durch Arbeitsamt herausgenommen worden.
Wenn die Gesundheit es wieder erlaubt, dann wird die Person wieder arbeiten gehen, nicht nur wegen dieser Schulden.
Gespeichert
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #3 am: 26. Juli 2011, 22:11:20 »

Hartz IV ist mittlerweile auch eine Ausrede für alles Mögliche.
Ich halte 10 EUR Rückzahlumg im Monat für durchaus möglich, auch bei Hartz IV.
 whistle
Gespeichert
Michael_Kunze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 26. Juli 2011, 22:15:29 »

Hartz IV ist mittlerweile auch eine Ausrede für alles Mögliche.
Ich halte 10 EUR Rückzahlumg im Monat für durchaus möglich, auch bei Hartz IV.
 whistle

Das stimmt.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. Juli 2011, 22:15:29 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 27. Juli 2011, 18:08:11 »

Dann sollte aber mit dem Gläubiger eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, dass abwichend vom Üblichen, nicht zuerst mit Zinsen verrechnet wird.
Anderen Falls steigt der Schuldbetrag, trotz Zahlung, weiter an.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #6 am: 28. Juli 2011, 22:15:44 »

Dann sollte aber mit dem Gläubiger eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, dass abwichend vom Üblichen, nicht zuerst mit Zinsen verrechnet wird. Der Gläubiger bestimmt wie verrechnet wird
Anderen Falls steigt der Schuldbetrag, trotz Zahlung, weiter an. nicht doch aber bei 200€.

Sind es Versandhausschulden und Antragsteller ist ein Ink.?? Dann sind z.T. ggf auch Vergleiche möglich.

Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #7 am: 29. Juli 2011, 11:40:35 »

Der Gläubiger kann nicht bestimmen, wie eine Zahlung zu verrechnen ist.
Das hält ihn oft leider nicht davon ab, es trotzdem zu machen und schert sich dabei nicht um § 367 oder § 497 BGB.
Immer noch kann der Schuldner die Anrechnung bestimmen, § 367 Abs. 2 BGB!
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #8 am: 29. Juli 2011, 17:24:16 »

"(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen."
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #9 am: 29. Juli 2011, 17:26:25 »

nicht doch aber bei 200€.

Naja, es geht aber insgesamt doch um 480,- €

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #10 am: 29. Juli 2011, 19:59:51 »

"(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen."

Mehr kann der Gläubiger nicht. Und was ist die Konsequenz der Ablehung?

Es wird kein Gläubiger machen, denn der ist froh, wenn er überhaupt was bekommt.
Gespeichert
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #11 am: 31. Juli 2011, 15:07:01 »

Es wird mit Sicherheit nicht abgelehnt, aber der Gläubiger schert sich nicht um das was auf der Ü-weisung steht.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4446 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz