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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:13:00 *
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Autor Thema: Neue Schulden während der Wohlverhaltensphase durch neue Unterhaltsforderungen  (Gelesen 1449 mal)
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HerrStein
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« am: 11. Mai 2009, 13:49:58 »

Hallo,

ich hoffe hier wird mir weitergeholfen, folgendes problem:

Ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase und meine Insolvenz endet am 30.4.2010 mit der RSB.

Ich habe bis dato keinerlei neue Schulden gemacht, was bei einem Guthabenkonto und Schufa-Einträgen auch schwer möglich und von mir auch nicht  gewünscht ist.

Es besteht eine Unterhaltspflicht für 2 Kinder mit 18 und 11 Jahren, beide unterschiedliche Mütter und unterschiedliche Wohnorte, die Grosse in München, die Kleine in Bregenz/Österreich.

Am 7.4.09 erhielt ich ein Einschreiben vom Bezirksgericht Bregenz/Österreich mit dem Antrag auf ein Jahr rückwirkende Unterhaltserhöhung für die Kleine in Höhe von Euro 290.-. Derzeit bezahle ich regelmässig Euro 215.-. Macht eine Differenz von Euro 75.- mal 12 Monate weil rückwirkend, ergibt schon mal satte Euro 900.-. 
Dem nicht genug, wurde zusätzlich auch noch ein Antrag auf Verpflichtung zu Sonderkosten gestellt in Höhe von Euro 607,50.

Insgesamt ergibt sich dadurch eine Forderung in Höhe von stolzen Euro 1507,50, die ich schlichtweg einfach nicht bezahlen kann.
Ebenfalls kann ich dem Gericht auch keine Ratenzahlung anbieten, da ich in diesem Fall kein Auskommen mehr mit meinem Gehalt habe.

Hat hier Irgendwer eine Idee, wie ich, ohne mich neu zu verschulden, aus der Sache rauskomme?
Wie kann es sein, das ich mich wegen Unterhaltsforderungen während der Wohlverhaltensphase neu verschulden muss, ist das überhaupt zulässig???

Ich hoffe auf Tipps und Anregungen eurerseits!!

« Letzte Änderung: 11. Mai 2009, 13:52:07 von HerrStein » Gespeichert
paps
Moderator
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« Antworten #1 am: 11. Mai 2009, 19:13:15 »

m.E. wird da nur ein Anwalt für Unterhaltsrecht helfen können.
Notfalls müßte eine Mangelberechnung durchgeführt werden.

Das grundsätzliche Problem ist, dass diese Schulden bei ihnen hängen bleiben.
Für die Erteilung der RSB hat es aber keine Bedeutung.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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