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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:16:43 *
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Autor Thema: Neuen Arbeitgeber jetzt noch informieren????  (Gelesen 531 mal)
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gelb40
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« am: 07. Juli 2008, 19:07:46 »

Liebe Forumleser,

ich habe einen tollen Job gefunden. Bei der Selbstauskunft wurde nach einer Insolvenz nicht gefragt. Auf dem Formular wurde erfragt: Negativ-Eintrag Führungszeugnis und liegen Pfändungen vor.
Mein Insolvenzvrfahren ist bereits eröffnet. Morgen soll ich zum Unterschreiben des Vertrages kommen.
Nun zu meiner Frage: Muss ich meinen neuen AG über die Insolvenzeröffnung informieren? Als ich mich beworben habe, war das noch kein Thema.

Ich gehe mal davon aus, dass meine TH später den neuen AG benachrichtigt.Wäre das ein Entlassungsgrund?   sad
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smallville
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« Antworten #1 am: 07. Juli 2008, 19:11:51 »

Hi Gelb,


darf ich Fragen in welchem Bereich der Job ist?
Buchhaltung wäre jetzt nicht so toll.....

lg
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gelb40
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« Antworten #2 am: 07. Juli 2008, 19:23:58 »

Nein, es ist Pflegebereich. Allerdings nur 30 Stunden. TH muss ich doch erst benachrichtigen, wenn ich meinen Job begonnen habe, oder?? Habe bisher bei 40 Stunden auch nicht mehr verdient, weit unter der Pfändungsgrenze.
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smallville
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« Antworten #3 am: 07. Juli 2008, 19:33:13 »

Hi,

also ich habe auch vor kurzem einen neuen Job angefangen und wollte das dem neuen Arbeitgeber mit der Insolvenz nicht gleich auf die Nase binden. Allerdings wurde ich auch in keinem Formular dazu befragt.

Ein Kündigungsgrund ist eine Insolvenz nicht.

Ich glaube gelesen zu haben, dass eine solche Frage genauso unzulässig ist, wie zu fragen ob man schwanger ist.

Da darf man sogar lügen (also bei dem Schwanger)

Hättest Du denn die Möglichkeit mit Deinem TH Dich dahin gehend zu einigen, dass Du die ggf. pfändbaren Beträge selbst anweist?

lg
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gelb40
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« Antworten #4 am: 07. Juli 2008, 19:41:36 »

Nein, eher nicht. Meine TH ist nicht besonders zugänglich. Also ich lasse es einfach darauf ankommen. Morgen muss ich sicherlich noch auf  einem Formular die Kontodaten angeben, viellicht taucht ja dort die Frage nach einer Insolvenz auf. undecided
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Juli 2008, 19:41:36 »



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paps
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« Antworten #5 am: 08. Juli 2008, 19:29:25 »

Grundsätzlich müssen nur Fragen beantwortet werden, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
Unwahrheitsgemäße Beantwortung solcher berechtigten Fragen kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß §123BGB führen
Unzulässige Fragen können verweigert werden.

Die Frage nach den privaten Vermögensverhältnissen ist ständig unzulässig, es sei denn  es handelt sich bei der Stelle um eine besondere Vertrauensstellung.
Die Frage nach der EV ist immer zulässig!

In Abhängigkeit des Gesprächsverlaufes, sollte man entscheiden, ob man von sich aus die "Fakten" darlegt.
Größere Arbeitgeber haben meist kein Problem mit der Inso, zumal dann ja die Vermögensverhältnisse geordnet sind.
Ansonsten gilt, mit dem TH das "Problem" besprechen, die meisten sind bereit, während der Probezeit auf die Abführung durch den Arbeitgeber zu verzichten.



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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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