Ich habe wieder einen Job in Aussicht.
Dann hat es ja doch noch geklappt.
Zwar nicht in Übersee, aber immerhin.
Nun frage ich mich erstens, muss ich / soll ich meine Situation bei dem Arbeitgeber erwähnen? Gibt esda eine Art Verpflichtung zu oder ist es Eurer Erfahrung nach sinnvoll, dies dem zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen?
Es gibt keine "Faustregel"
Es ist immer Situations und AG abhängig.
Ich selber plädiere für Offenheit. Durch das Insolvenzverfahren sind ja derzeit ehr keine größeren finanziellen Probleme zu erwarten.
Die Abführung des pfändbaren Betrages "belastet" den AG nun auch nicht wirklich übermäßig.
Andererseits muß auf die Frage nach den finanziellen Verhältnissen nicht geantwortet werden (außer in spezifischen Finanzberufen); Ausnahme die Frage nach einer EV.
Kommt das Thema nicht zur Sprache, müßte man also auch nichts drüber erwähnen.
Wenn nicht, kann ich die abzutretende Summe monatlich unter beifügung der gehaltsabrechnung meinem Inso-Verwalter überweisen oder ist das nicht rechtskonform?
Es ist zwar nicht vorgesehen, aber im Interesse der Erzielung eines pfändbaren Betrages gehen einige TH/IV auf diese Möglichkeit ein.
Ist also Verhandlungssache und abh. vom TH/IV
Eventuell stünde ein Dienstwagen zur Disposition, der das netto gehalt entsprechend schmälern würde, wird dies bei dem gepfändeten Betrag berücksichtigt? Oder gilt das Nettogehalt vor Abzug der Dienstwagenrate?
Gepfändet wird
vor dem Abzug des Dienstwagens.