Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:17:36 *
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Autor Thema: Neuer Job in der WVP  (Gelesen 504 mal)
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McFly
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« am: 13. Dezember 2008, 15:45:23 »

Hallo@ All,

 nach langer Zeit hat sich dann doch wieder einmal etwas bewegt.

Ich habe wieder einen Job in Aussicht.

Daraus ergeben sich für mich allerdings wieder fragen, auf die ich mir von Euch hier vielleicht den ein oder anderen Tipp erhoffe.

Mein Nettogehalt wird zwischen 1800 und 2000 € liegen, was laut der 207er Tabelle bedeutet, dass ich biszu 710€ abtreten muss.

Nun frage ich mich erstens, muss ich / soll ich meine Situation bei dem Arbeitgeber erwähnen? Gibt esda eine Art Verpflichtung zu oder ist es Eurer Erfahrung nach sinnvoll, dies dem zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen?

Wenn nicht, kann ich die abzutretende Summe monatlich unter beifügung der gehaltsabrechnung meinem Inso-Verwalter überweisen oder ist das nicht rechtskonform?

Eventuell stünde ein Dienstwagen zur Disposition, der das netto gehalt entsprechend schmälern würde, wird dies bei dem gepfändeten Betrag berücksichtigt? Oder gilt das Nettogehalt vor Abzug der Dienstwagenrate?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Lieben Gruß und besinnliche Gelbe-Brief-freie Feiertage.


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paps
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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2008, 17:48:47 »

Ich habe wieder einen Job in Aussicht.
Dann hat es ja doch noch geklappt.
Zwar nicht in Übersee, aber immerhin.

Zitat
Nun frage ich mich erstens, muss ich / soll ich meine Situation bei dem Arbeitgeber erwähnen? Gibt esda eine Art Verpflichtung zu oder ist es Eurer Erfahrung nach sinnvoll, dies dem zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen?
Es gibt keine "Faustregel"
Es ist immer Situations und AG abhängig.
Ich selber plädiere für Offenheit. Durch das Insolvenzverfahren sind ja derzeit ehr keine größeren finanziellen Probleme zu erwarten.
Die Abführung des pfändbaren Betrages "belastet" den AG nun auch nicht wirklich übermäßig.

Andererseits  muß auf die Frage nach den finanziellen Verhältnissen nicht geantwortet werden (außer in spezifischen Finanzberufen); Ausnahme die Frage nach einer EV.
Kommt das Thema nicht zur Sprache, müßte man also auch nichts drüber erwähnen.

Zitat
Wenn nicht, kann ich die abzutretende Summe monatlich unter beifügung der gehaltsabrechnung meinem Inso-Verwalter überweisen oder ist das nicht rechtskonform?
Es ist zwar nicht vorgesehen, aber im Interesse der Erzielung eines pfändbaren Betrages gehen einige TH/IV auf diese Möglichkeit ein.
Ist also Verhandlungssache und abh. vom TH/IV

Zitat
Eventuell stünde ein Dienstwagen zur Disposition, der das netto gehalt entsprechend schmälern würde, wird dies bei dem gepfändeten Betrag berücksichtigt? Oder gilt das Nettogehalt vor Abzug der Dienstwagenrate?
Gepfändet wird vor dem Abzug des Dienstwagens.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
McFly
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« Antworten #2 am: 13. Dezember 2008, 17:56:11 »

Danke vielmals für die Info.

ich weiß nicht recht, ob ich es anführen soll. Ich möchte den JOb wirklich gerne Haben, da er eine Mordsherausforderung ist.

Aber ich werde das erst einmal mit dem IV bekakeln. Vielleicht hat er ja nichts gegen eine "interne" Regelung zwischen mir und ihm.

Mir ist die Offenheit auch lieber, das sage ich ganz ehrlich aber wie oft hjabe ich es schon erlebt, dass das "I-Wort" plötzliche Zuckungen und Schweißausbrüche bei den AG hervorruft.

Den Dienstwagen kann ich laso Knicken. Aber selbst ein Leasing oder Langzeitmiete zu bekommen dürfte wohl auch ein Doppelter Rittberger mit 8-faher Schraube sein oder gibt es da auch verlässliche Anbieter?

Lieben Dank für die Mühe.
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 15. Dezember 2008, 19:55:33 »

Hallo und Guten Abend,

natürlich ist es schwierig, für Dich jetzt einen Leasingvertrag abzuschließen, aber so vollkommen unmöglich ist es auch nicht, und das sogar bei seriösen Anbietern. Eine Möglichkeit wäre z.B., Du trittst nicht als 1. Leasingnehmer auf sondern als Mitleasingnehmer. Der 1. Leasingnehmer sollte möglichst eine "saubere" Schufa aufweisen. So könnte das Fahrzeug auch auf Deinen Namen angemeldet werden und Du könntest es auch nutzen.

Aufgrund der Situation in der Autobranche ist natürlich auch die Risikobereitschaft der Leasinggesellschaften gesunken, potentiell "schlechtes" Geschäft abzuschließen. Es ist eben ein Versuch wert.

LG
MissTraut

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McFly
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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2008, 09:40:58 »

Hallo Misstraut,

 danke für die Antwort. Das kann ich wohl vergessen, da meine Frau gerade eben erleben durfte, wie schwer es ist als Selbstständige einen Leasingvertrag zu bekommen.

Da mußte Ihr Vater einspringen.

Ein solches Szenario, kommt bei mir nicht in Frage, da ich meine Eltern mit meiner Inso finanziell mehr als genug belastet habe. Werde mir also irgendeine Möhre besorgen und dann langsam bergauf krackseln.

Besonders hervorzuheben, ist bei der ganzen Sache das Arbeitsamt. Hätte ich mich wirklich in deren Hände "beratungstechnisch" gegeben, säße ich jetzt ein einer Fördermaßnahme und würde lernen, wie man Excel-tabellen erstellt *NO COMMENT*

Ich kann nur jedem, der im "Loch" hängt raten: " Strampelt!" Es lohnt sich!

Bald hoffentlich mehr positives von mir.

Lieben Gruß

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Dezember 2008, 09:40:58 »



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