Nein dann habe ich die 6 Jahre geschafft!
- nein, man sollte/muss folgendes wissen:
es gibt zwei Verfahren
a) das Insolvenzverfahren und
b) das Restschuldbefreiungsverfahren
das a) Insolvenzverfahren läuft i.d.R. ca. 12 - 18 Monate. Dann wird es nach dem sog. Schlusstermin und der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss aufgehoben. Danach folgt die sog. Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens. Vermögensrechtlich sehr erheblich ist also die Frage, in welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet.
Danke für den Hinweis.
Ich befinde mich im Abschnitt "b." das Restschuldbefreiungsverfahren.
Jetzt habe ich eine weitere Frage zu dem Thema und hoffe das man mir auch hier weiterhelfen kann.
Wenn ich meine jetzige Wohnung kündige und verlasse.
Bekomme ich meine eigentliche Kaution ja zurück.
Muss diese auch an den Insolvenzverwalter abgetreten werden?
Weil ich diese ja auch eigentlich für die neue Wohnung benötige.
Danke für die Hilfe im voraus.
MFG