Also wenn ihr das alte Auto erst vor drei Wochen in der WVP gekauft habt, dann kann der TH es eigentlich nicht freigegeben haben

. Weil es ihn dann nämlich nichts mehr angeht. In der WVP könnt ihr mit euerm Unpfändbaren machen, was ihr wollt.
Aber jetzt seid ihr gleich doppelt abgesichert. Einmal durch die Rechtslage und zusätzlich durch den TH. Also könnt ihr jetzt euern Deal mit dem Schwiegervater durchziehen und auch das vorhandene Auto verkaufen. In der WVP muss man das auch nicht mehr dem TH melden.
FG Achdujeh