Grundsätzlich wird die gehalts-/Lohnabrechnung 5 - 10 Arbeitstage vor Monatsende erstellt.
Es ist also höchste Eisenbahn.
Wem wurde die Kontoänderung mitgeteilt, gibt es dafür Zeugen?
Notfalls müßte sogar der Arbeitgeber wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht in Regress genommen werden.
Auch der Arbeitgeber könnte mit einwenig guten Willen das Gehalt wegen Fehlbuchung von der alten Bank zurückfordern und ihrem Mann einen Vorschuß (Nachschuß

) auf das Aprilgehalt zahlen.
Da Sie bereits jetzt zum 2. Mal die Kontoänderung mitgeteilt haben, sollte es ja nun auch klappen.
Wenn nicht, dann wäre unter Fristsetzung von 1 Woche der Arbeitgeber in Regress zu nehmen, einschl. aller entstehenden finanziellen Nachteile.
Jetzt käme die Fürsorgepflicht noch dazu.
Ihr Mann hat nicht nur einen Anspruch auf pünktliche sondern auch auf Auszahlung auf das durch Ihn angegebene Konto.
Das das nicht einfach sein wird, ohne dermaßen anzuecken, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet wird, ist mir selbstverständlich klar.