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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:22:13 *
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Autor Thema: Neues Konto vor Inso  (Gelesen 2189 mal)
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ditschi
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« am: 16. Mai 2007, 13:31:02 »

Hallo, bin ein bischen verzweifelt. Auf Anraten unseres Anwalts haben wir im April, vor Beginn des AEV ein neues Konto eröffnet, da
das alte Konto meines Mannes mit in die Inso soll. Gleich nach Eröffnung haben wir dem Arbeitgeber meines Mannes die neue Kontover-
bindung mitgeteilt. Jetzt haben wir heute die Lohnabrechnung für Mai bekommen, wo aber immer noch die alte Bankverbindung
draufsteht. Auf Nachfragen bei der Zuständigen Stelle wurde uns mitgeteilt, dass noch keine neue Bankverbindung vorliegt. Ich gehe
mal davon aus, dass das Gehalt für Mai (Eingang Ende des Monats) wieder auf unser altes Konto geht und wenn die Bank nun weiss, dass
wir in Inso gehen, wird sie uns wohl auch keinen Cent davon rausrücken, so das wir noch nicht einmal unsere Miete für Juni bezahlen können. Was sollen wir den jetzt machen?
Gruss Ditschi
« Letzte Änderung: 16. Mai 2007, 13:32:39 von ditschi » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 16. Mai 2007, 16:11:52 »

So etwas  d a r f   einfach nicht passieren. 
Man hätte mit dem Schreiben an die Hausbank warten müssen, bis die neue Bankverbindung 100 % sicher  ist.

Die Bank kann und wird vermutlich mit dem eingehenden Arbeitseinkommen (Lohn) aufrechnen. Da hilft dann nur verhandeln und betteln. Ausnahme bei Sozialleistungen (Kindergeld, ALG I usw.), diese dürfen eigentlich nicht aufgerechnet werden (analog der Unpfändbarkeit in der 7-Tages-Frist gem. § 55 SGB I), was leider nicht heißt, die banken versuchen es dennoch.

Sollte das scheitern und Sie mittellos sein, hilft wohl nur der Gang zur ARGE bzw. dem JobCenter (Leistungsträger für das nette Hartz IV)  und Leistungen nach dem SGB II zu beantragen, wobei bis diese bewilligt werden, wenn überhaupt, können Menschen in diesem Land schon verhungert sein, ohne dass es irgendeine Amtsperson auch nur hinten juckt (= reales neues Deutschland). Dennoch wäre das ein Weg. Werden Leistungen als Darlehen erbracht, wäre diese dann Insolvenzforderungen und von der RSB erfasst.

Sie sollten dem Arbeitgeber auf die Problematik hinweisen und alles versuchen, diese Zahlung noch umzuleiten, falls noch nicht überweisen wurde.

OK, Miete und Strom lassen sich für einen Monate auch noch stunden, wenn alles nichts hilft, bevor es gefährlich wird.

Vielleicht hat ein anderer einen erfreulicheren Rat.

Gruss
Feuerwald


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ditschi
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« Antworten #2 am: 16. Mai 2007, 16:31:32 »

Genauso habe ich mir das gedacht, da mein Mann und ich ja keine Sozialleistungen bekommen, kann die Bank den Betrag natürlich
einbehalten und mit dem Soll verrechnen. Aber normalerweise  ist das Gehalt immer erst am letzten Werktag des Monats auf unserem
Konto.  Müsste doch noch zu machen sein, das es auf das neue Konto umgeleitet wird. Mein Mann hat heute auch schon alles versucht, nur ist denen scheinbar der Arbeitsaufwand zuviel. Werden weiter dranbleiben. vielleicht klappt es ja noch. Sind ja noch 14 Tage bis zum Monatsende. Trotzdem danke für die Antwort. Melde mich wieder wenn neue Probleme auftreten, ohne wird es ja wohl nicht gehen.

Gruss Ditschi
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paps
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« Antworten #3 am: 16. Mai 2007, 18:48:31 »

Grundsätzlich wird die gehalts-/Lohnabrechnung 5 - 10 Arbeitstage vor Monatsende erstellt.
Es ist also höchste Eisenbahn.

Wem wurde die Kontoänderung mitgeteilt, gibt es dafür Zeugen?
Notfalls müßte sogar der Arbeitgeber wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht in Regress genommen werden.
Auch der Arbeitgeber könnte mit einwenig guten Willen das Gehalt wegen Fehlbuchung von der alten Bank zurückfordern und ihrem Mann einen Vorschuß (Nachschuß  biggrin) auf das Aprilgehalt zahlen.

Da Sie bereits jetzt zum 2. Mal die Kontoänderung mitgeteilt haben, sollte es ja nun auch klappen.
Wenn nicht, dann wäre unter Fristsetzung von 1 Woche der Arbeitgeber in Regress zu nehmen, einschl. aller entstehenden finanziellen Nachteile.
Jetzt käme die Fürsorgepflicht noch dazu.
Ihr Mann hat nicht nur einen Anspruch auf pünktliche sondern auch auf  Auszahlung auf das durch Ihn angegebene Konto.

Das das nicht einfach sein wird, ohne dermaßen anzuecken, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet wird, ist mir selbstverständlich klar.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2007, 18:53:01 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ditschi
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« Antworten #4 am: 17. Mai 2007, 10:10:23 »

Hallo,
mein Mann arbeitet beim Bund. Die Lohnabrechnung für den Monat Mai wurde bereits am 9.5. erstellt und wird uns zum Ende des Monats überwiesen. Er musste die Kontänderung schriftlich bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen, was er auch vor Erstellung der Lohnabrechnung getan hat. Nach Rücksprache mit seiner zuständigen Sachbearbeiterin ist diese nicht mehr zuständig und ihr liegt auch noch keine Kontoänderungsmitteilung vor. Die uns genannte zuständige Stelle war die letzten zwei Tage nicht erreichbar. Aber wir werden nicht nachlassen. Ich gehe ja mal davon aus das man die Auszahlung noch zurückhalten kann, da bestimmt vor dem 26.5. nicht
überwiesen wird.
Danke für die Tips. Mal sehen wie es ausgeht.
Gruss Ditschi
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« Antworten #4 am: 17. Mai 2007, 10:10:23 »



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