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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:22:33 *
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Autor Thema: Neues Mietverhältnis Auskunftspflicht über Isolvenz  (Gelesen 1354 mal)
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Gala
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« am: 15. März 2010, 19:53:14 »

Guten Abend zusammen,

bitte entschuldigt, wenn diese Frage schon beantwortet wurde, ich bin leider nicht fündig geworden.
Ich möchte ein neues Mietverhältnis eingehen. Die Wohnungsvermietung wird über einen Makler abgewickelt, der wissen möchte, ob ich Insolvenz angemeldet habe, eben die beliebte Selbstauskunft.
Da ich mich in der WVP befinde, bin ich nicht sicher, ob ich das angeben muss oder ggf. sogar lügen darf?
Könnt Ihr mir zu diesem Thema bitte weiterhelfen.

Herzlichen Dank im voraus
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makro
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« Antworten #1 am: 15. März 2010, 21:49:42 »

wenn die Frage lautet "haben Sie Insolvenz angemeldet" oder "befinden Sie sich im Insolvenzverfahren", dann kann man doch ganz beruhigt NEIN sagen. genauso wie die Frage die ich schon mal gesehen habe
"sind Pfändungen zu erwarten?" (Ne, außer der einen kommen erstmal keine weiteren!)
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Gala
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« Antworten #2 am: 15. März 2010, 23:02:48 »

1.000 Dank für die Antwort. Kannst Du mir vielleicht auch die Frage beantworten, ob die Kaution aus dem alten Mietverhältnis zum pfändbaren Einkommen gehört und muss ich das dem IV melden?

Vielen Dank!
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« Antworten #3 am: 16. März 2010, 11:26:31 »

"wenn die Frage lautet "haben Sie Insolvenz angemeldet" oder "befinden Sie sich im Insolvenzverfahren", dann kann man doch ganz beruhigt NEIN sagen."

Das LG Bonn wird dies anders sehen. Hoffentlich wohnen Sie nicht gerade dort.


Kaution ist kein Einkommen. In der WVP gehört sie Ihnen, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
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makro
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« Antworten #4 am: 16. März 2010, 11:39:38 »

"wenn die Frage lautet "haben Sie Insolvenz angemeldet" oder "befinden Sie sich im Insolvenzverfahren", dann kann man doch ganz beruhigt NEIN sagen."

Das LG Bonn wird dies anders sehen. Hoffentlich wohnen Sie nicht gerade dort.


Kaution ist kein Einkommen. In der WVP gehört sie Ihnen, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.

aber wenn ich mich in der WVP befinde ist doch das Insolvenzverfahren abgeschlossen? Außerdem finde ich solche Fragen unter aller Sau, denn diese Fragen sagen nichts über die eigentliche Bonität aus. Eigentlich müsste man diese fragen eher positiv bewerten!
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« Antworten #4 am: 16. März 2010, 11:39:38 »



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« Antworten #5 am: 16. März 2010, 14:33:04 »

Klar sind solche Fragen unter aller Sau..bei Maklern ist das schon seit Jahren Gang und Gäbe.

Setzt sich zunehmend auch auf dem privaten Wohnungsmarkt durch.

Musst halt so lange suchen bis ein Vermieter gefunden ist der das nicht verlangt.
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Gala
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« Antworten #6 am: 16. März 2010, 14:54:37 »

Hallo zusammen,

das Ende der Geschichte habe ich eben erfahren. Die Maklerin hat eine Auskunft eingeholt, ohne dass ich dazu mein Einverständnis erteilt habe (muss ich wahrscheinlich auch gar nicht?) und hat gerade den Termin für die Unterzeichnung des Mietvertrages abgesagt. Sie war sehr nett, sehr verständnisvoll, aber leider will die Vermieterin dieses Risiko nicht eingehen.

Also, auf ein Neues und weitersuchen. Es ist nur sehr schade, da die Wohnung ideal gewesen wäre.

Nochmals Danke an alle, die sich an diesem Beitrag beteiligt haben!



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bemeyno
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« Antworten #7 am: 16. März 2010, 16:16:30 »

Vielleicht noch eines....

In der Regel erhält der Makler doch auch von Ihnen als potentiellem Mieter nach Unterzeichnung des Vertrages einen Obolus. Würden Sie das Risiko eingehen, dass sie dann von dem Vermittelten kein Geld sehen? Die leben halt davon.

Achso, ich bin übrigens kein Makler......

Da auch wir nach der Zwangsversteigerung eine neue Bleibe suchen mussten und eine verständnisvolle Vermieterin gefunden haben, drücke ich Ihnen die Daumen, dass es bei Ihnen auch noch klappt.

In diesem Sinne

bemeyno
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« Antworten #8 am: 16. März 2010, 16:41:48 »

@ makro:

Scheint bisher das einzige Gericht zu sein, das die Frage mal entschieden hat. Ich könnte mir vorstellen, dass die WVP mit erfasst wird, denn es geht wohl um den Makel der Pleite als solche.

Obwohl man auch den Vermieter verstehen kann, stimme ich Ihnen zu.
Mit den oft gestellten Forderungen nach Schufa-Auskünften etc. kann ich mich auch nicht anfreunden. 
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makro
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« Antworten #9 am: 16. März 2010, 19:12:07 »

@ makro:

Scheint bisher das einzige Gericht zu sein, das die Frage mal entschieden hat. Ich könnte mir vorstellen, dass die WVP mit erfasst wird, denn es geht wohl um den Makel der Pleite als solche.

Obwohl man auch den Vermieter verstehen kann, stimme ich Ihnen zu.
Mit den oft gestellten Forderungen nach Schufa-Auskünften etc. kann ich mich auch nicht anfreunden. 

Womit ich ein eigentliches Problem habe ist "Insolvenz = kein Geld". Ich muss sagen das ich seit dem Insolvenzverfahren mehr Geld habe als vorher und auch das meine Finanzen geordnet sind. Ich empfinde das als Diskriminierung muss aber sagen das ich von solchen Dingen Gott sei Dank nicht betroffen bin da alle relevanten Dinge meine nicht insolvente Ehefrau managen muss. Ich versuche es zu vermeiden das irgendwie eine Schufaanfrage zu meiner Person erfolgt, so nach dem Motoo "bloss nicht auffallen"!
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rookie


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« Antworten #10 am: 16. März 2010, 20:16:54 »

Das Problem ist das zu wenige Menschen wissen was Insolvenz überhaupt ist und wer in diesem Verfahren steckt seine Finanzen per Gesetz sehr wohl geordnet hat...

Im Gegensatz zu denen die ihr Leben lang ohne Zahlungsmoral den Finger heben ohne wirklich was zu verändern.Das sind die wirklichen armseligen Pleitegeier die den Ruf als solchen verbreiten und gleichzeit dem redlichen Schuldner damit das Leben schwer machen....

Das ist mein Senf dazu........ coffee



« Letzte Änderung: 16. März 2010, 20:19:43 von rookie » Gespeichert
jessica79
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« Antworten #11 am: 18. März 2010, 15:46:10 »

@ Rookie

Du sprichst mir aus der Seele!!!!!!!!!! thumbup

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