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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:24:32 *
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Autor Thema: Nicht bezahlen (können) - Betrug?  (Gelesen 403 mal)
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lilarosablau
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« am: 06. Juli 2011, 09:06:50 »

Ich hab es ja schon mal geschrieben: Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz. Ich habe über 20 Gläubiger und bei jedem zwischen 20,- und 1000,- Schulden. Ich bin nach der Scheidung - auch durch "äußere Umstände" wie Betriebskostennachzahlungen, kaputte Waschmaschinen und Umzüge bei fehlenden Rücklagen - immer mehr ins Strudeln gekommen, weil die Anschaffungen, die man für Kinder braucht (ich selbst laufe in durchlöcherten Klamotten rum), ja nun einmal gemacht werden müssen. Naja, ich denke, das kennt man. Trotzdem habe ich immer alles zahlen können, wenn auch oft erst nach der 2. Mahnung. Im letzten Jahr kam eine Gasnachzahlung von 1000,- Die hat mich völlig geschockt, und ich musste mir Geld von meinen Eltern und den Kindern (!) leihen, um das hinzubekommen. Parallel dazu habe ich vieles auf Rechnung bestellt (und dann auch bezahlt, so gut es ging).

Und nun, gerade einen Monat, nachdem die Gasrechnung bezahlt wurde und ich dachte: "Ab jetzt wird es sich beruhigen, und ich muss nichts mehr auf Rechnung kaufen", kam ein Brief vom letzten Vermieter mit einer Betriebskosten-Nachzahlung von 600,-. Der hat mir dann den Rest gegeben. Ich habe eingesehen, dass ich so nicht weiter wirtschaften kann. Das Problem war nur, dass ich ja noch insgesamt 10 000,- Schulden habe. Die abzuzahlen mit der Aufforderung, mal eben innerhalb von zwei Wochen 600,- auf den Tisch zu legen, war nicht möglich. Also zum Anwalt und der sagte ganz klar, das laufe auf eine Insolvenz hinaus.

So weit, so gut. Nun aber überlege ich (und ein Gläubiger hat so was schon am Telefon angedeutet), wie das zu bewerten ist, dass ich ja in den zwei Monaten vor der 600,- - Rechnung (und damit vor dem Besuch beim Anwalt)noch bestellt habe (Schuhe für mein Kind und Bücher für mein Studium mit einem Wert von insgesamt ca. 200,-) und diese Rechnungen nicht beglichen habe, nicht begleichen konnte. Das sieht aus wie Betrug. Ist es aber nicht. Ich weiß ja, dass ich nicht betrügen wollte, sondern die Absicht hatte zu bezahlen, wie ich das immer getan habe. Und natürlich hätte ich das auch tun können, wenn nicht der Brief mit den 600,- gekommen wäre.

Die Dame beim Anwalt meinte: "Ja, kann sein, dass Sie angezeigt werden, aber jetzt ist es ja eh zu spät, und da wird auch nichts dabei rauskommen". Aber mir macht das im wahrsten Sinne des Wortes schlaflose Nächte. Nicht mal wegen der möglichen Anzeigen oder der möglichen Geldstrafen, sondern weil ich so ein Horror-Pessimist bin und denke: "Nun muss ich bestimmt 5 Jahre ins Gefängnis und sehe meine Kinder nicht mehr wieder!" Ich denke, jeder, der Kinder hat, kann sich vorstellen, dass das ein Gedanke - möge er auhc noch so abwegig sein - ist, der einen krank machen kann.

Mein Verstand sagt mir, dass man nicht ins Gefängnis kommt, wenn man in den zwei Monaten vor der "Bankrotterklärung" Gegenstände für 200,- bestellt hat. Zumal ich ja, denke ich, halbwegs glaubhaft belegen kann, dass das "Ereignis" der Betriebskostennachzahlung für mich nicht akut und in dieser Form vorhersehbar war. Oder vielleicht war es vorhersehbar, aber ich habe es nicht bedacht. Ich hatte sonst immer mal Gutschriften oder mal eine Nachzahlung von max 100,-

Jetzt brauche ich jemanden, der mich beruhigt: Geldstrafen wäre mir egal!

Außerdem frage ich mich, ob es nicht dann doch sinnvoller wäre - obwohl mir jeder das Gegenteil sagt -, diese "letzten" Gläubiger doch noch zu bedienen (damit man sieht, dass ich nicht betrügen wollte) - aber das wäre dann ein Betrug an den anderen Gläubigern... Wäre das irgendwie "besser"?

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Fallera
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2011, 11:26:59 »

Ich kann Sie beruhigen.

Ein Eingehungsbetrug ist im privaten so gut wie nicht nachzuweisen und in Ihrem Fall auch nicht vorhanden denn zu dem Zeitpunkt als sie die Dinge bestellt haben nichts von der weiteren 600 EUR Forderung wussten!

Um wegen Eingehungsbetruges verurteilt zu werden, muss Ihnen der Vorsatz bzw. die Kentniss der Zahlungsunfähigkeit bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden bzw. der Vorsatz die Rechnung nicht zu bezahlen. Ist die Leistungsunfähigkeit Ihrerseits jedoch erst später aufgetreten bzw. waren sie bei Vertragsabschluss noch der Ansicht die Verbindlichkeit bezahlen zu können handelt es sich "lediglich" um eine straffreie Nichterfüllung der Verbindlichkeit.

Bezüglich einer Freiheitsstrafe brauchen Sie sich auf jedenfall überhaupt keine Gedanken zu machen!

Im Falle der PI könnte der Gläubiger jedoch eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung feststellen lassen, was zur Folge hätte, dass diese Forderung nicht von der Restschuldbefreiung betroffen wäre.
« Letzte Änderung: 06. Juli 2011, 11:36:00 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 06. Juli 2011, 13:07:57 »

Zitat
Im Falle der PI könnte der Gläubiger jedoch eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung feststellen lassen..
Dies würde sicherlich über eine Strafanzeige laufen..
Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe (keine Freiheitsstrafe), die dann natürlich auch nicht restschuldbefreiungsfähig wäre.
Wenn der betreffende Gläubiger  im Zuge des außergerichtlichen Einigungsversuches nichts diesbezügliches von sich gibt, ist die Wahrscheinlichkeit späterer Anzeige eher gering.
Andererseits:
bei erst kürzlich erhaltener Ware besteht die Möglichkeit der Rückforderung (Eigentumsvorbehalt).
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Fallera
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« Antworten #3 am: 06. Juli 2011, 13:24:19 »

Andererseits:
bei erst kürzlich erhaltener Ware besteht die Möglichkeit der Rückforderung (Eigentumsvorbehalt).

Jedoch bei Büchern bzw. Kinderschuhen eher unwahrscheinlich!
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2011, 17:24:32 »

Und selbst, wenn jemand eine Anzeige erstattet wird das wohl angesichts der Umstände nicht zu einer Verurteilung führen. Solche "Ausrutscher" wird jeder Richter entsprechend bewerten und entweder mit dem großen Zeigefinger und einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation oder mit einer fürchterlichen Standpauke einstellen. Kommt immer auf den Richter an. Bei einem Ersttäter in so einer Situation kann man einfach mit Milde rechnen.

Und das ein Versandhändler ein paar benutzte Kinderschuhe wieder zurück nehmen würde halte ich für eine gewagte Idee.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2011, 17:24:32 »



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lilarosablau
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« Antworten #5 am: 06. Juli 2011, 19:40:09 »

Gut, dann bin ich beruhigt. Ich komme mir ja sowieso schon so mies vor. Wenn jetzt auch noch eine Vorstrafe dazu käme, würde ich meinen, ich hätte mein ganzes Leben versaut.
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