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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:27:34 *
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Autor Thema: Nichtraucherprämie pfändbar?  (Gelesen 692 mal)
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mimmi
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« am: 24. Mai 2011, 12:01:31 »

Hallo
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der Regelinsolvenz.
Meine Firma zahlt 70 € Nichtraucherprämie für alle die nicht rauchen. Ich bin Raucher,aber mit der Überlegung aufzuhören.
70€ können natürlich motivieren. Doch wenn ich die hergeben muss an den TH sehe ich das auch irgendwie nicht so recht ein.
Vielleicht habt ihr damit Erfahrung und könnt mir helfen? Muss ich diese Prämie an den TH abgeben?
LG  cheesy
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Fallera
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« Antworten #1 am: 24. Mai 2011, 12:54:43 »

Habe weder in 850a, noch 850b ZPO etwas ähnliches gefunden.

Ich würde sagen, dass es wie Einkommen pfändbar ist!
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mimmi
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« Antworten #2 am: 24. Mai 2011, 12:59:27 »

Schade,dann werde ich wohl Raucherin bleiben. undecided
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Maurice Garin
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« Antworten #3 am: 24. Mai 2011, 13:05:18 »

Schade,dann werde ich wohl Raucherin bleiben. undecided

Warum, das gesparte Geld ist in jedem Fall unpfändbar. Ist vermutlich sogar mehr als das, was von den 70 € netto übrig bleibt. Und selbst das ist ja nicht zu 100% pfändbar.
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paps
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« Antworten #4 am: 24. Mai 2011, 17:43:00 »

Da es sich nicht um abgetretene Einkünfte handelt, bleibt die Prämie unpfändbar.

Die Prämie im eigentlichen Sinne wird ja nicht wegen der Arbeitsleistung gezahlt.
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« Antworten #4 am: 24. Mai 2011, 17:43:00 »



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Maurice Garin
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« Antworten #5 am: 24. Mai 2011, 17:52:03 »

Die Prämie im eigentlichen Sinne wird ja nicht wegen der Arbeitsleistung gezahlt.

Wegen was sonst? Die Prämienzahlung hat ihre Ursache m.E. eindeutig im Arbeitsverhältnis und stellt damit ganz schlicht Arbeitslohn dar.
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mimmi
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« Antworten #6 am: 24. Mai 2011, 18:15:17 »

Aber wenn dies ein Arbeitslohn ist dann müsste das Gericht mich doch sicher dazu zwingen können um mehr Geld an den Th zu überweisen,oder?
Und warum ist die Tageskostenpauschale NICHT pfändbar(war meine andere Frage im anderen post)? Hat doch dann AUCH mit Arbeit zu tun.
Ihr verwirrt mich ein wenig. shocked
« Letzte Änderung: 24. Mai 2011, 18:17:25 von mimmi » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #7 am: 24. Mai 2011, 19:35:08 »

Also es dürfte weitestgehend unstreitg sein, dass die Nichtraucherprämie zum pfändbaren Arbeitslohn gehört.

Die Tageskostenpauschale: Was soll das sein, wofür wird die gezahlt?
Wenn es nur ein Zuschuss ist für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann gibt es hierfür vielleicht eine günstigere steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Trotzdem halte ich sie in dem Fall ebenfalls für pfändbar.
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mimmi
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« Antworten #8 am: 26. Mai 2011, 23:43:46 »

Wenn könnte ich denn eigentlich fragen der mir die Frage zu 100% beantworten könnte? Denke nicht das der TH mir da Auskunft geben wird. Kann man das Gericht deswegen fragen?
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 27. Mai 2011, 00:34:56 »

Aber wenn dies ein Arbeitslohn ist dann müsste das Gericht mich doch sicher dazu zwingen können um mehr Geld an den Th zu überweisen,oder?

- Unsinn.
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paps
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« Antworten #10 am: 29. Mai 2011, 21:56:21 »

Wo sind nun die Argumente zur Pfändbarkeit.

Abgetreten ist der Arbeitslohn.
Eine Nichtraucherprämie gehört gewiss nicht zum Lohn oder -ersatzleistungen.

Mal abgesehen davon, dass es der Gleichbeahndlung der AN widerspricht.
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