Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:27:45 *
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peter555
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« am: 06. Mai 2007, 16:08:53 »

Hallo an alle,

ich lese schon länger in diesem Forum und bin schwer begeistert wie kompetent hier auf allemöglichen Fragen geantwortet wird. Schön zu lesen, daß man nicht alleine mit seinen Schulden und Problemen dasteht.

Meine "Eckdaten":

Bin 45 Jahre alt, geschieden und habe 3 unterhaltspfilchtige Kinder die bei Ihrer Mutter leben.
Schulden ca. 180.000 € bei ca. 15 Gläubigern.
Einkommen z.Zt. : Hartz IV seit 2 Jahren

Habe die letzten Jahre nur den Vogel-Srauß-Politik betrieben, aber damit ist jetzt Schluß, nicht zuletzt wegen Foren wie diesem, die mir Mut gegeben haben zu meiner Situation zu stehen und damit aufzuräumen. (Achtung an die Experten hier: Viele Fragen werden folgen)

Mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle habe ich Kontakt aufgenommen und auch demnächt einen Termin bekommen.

Nun habe ich ein ganz akutes Problem:
Ich habe eine Arbeit gefunden, trotz aller Widrigkeiten.
Muß ich allen meinen Gläubigern dieses mitteilen? Ich verdiene dann ca. 900 € Netto. Muß ich erstmal meine Unterhaltspflichten ( Kinder ca. 490 € ) erfüllen?  Andere Gläubiger haben  nachdem was ich gelesen habe noch keinen Zugriff, weil ich ja unter der Pfändungsgrenze liege
Ich möchte gerne nächste Woche den Arbeitsvertrag unterschreiben, will aber auch wissen, mit meinem Einkommen passiert und welche Pflichten ich zu erfüllen habe, sobald ich einer Beschäftigung nachgehe.
Dieses wird mir bestimmt auch bei der Beratungsstelle erklärt, nur ist der Termin später. Für einen Ratschlag wäre ich doch sehr dankbar. 

Wollte eigentlich garnicht soviel schreiben, ist so rausgerutscht.
Schöne sonnige Grüße aus dem Norden
Peter






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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2007, 16:55:03 »

Hallo Peter,

ich schreibe direkt in Ihren Text:


Ich habe eine Arbeit gefunden, trotz aller Widrigkeiten.

-> Glückwunsch, es  ist nicht leicht aus Hartz IV raus zu kommen.


Muß ich allen meinen Gläubigern dieses mitteilen?

-> nein


Ich verdiene dann ca. 900 € Netto. Muß ich erstmal meine Unterhaltspflichten ( Kinder ca. 490 € ) erfüllen? 

-> um Thema Unterhalt kann ich nicht viel beitragen. Ggf. prüfen, ob die Höhe noch gerechtfertigt ist.


Andere Gläubiger haben  nachdem was ich gelesen habe noch keinen Zugriff, weil ich ja unter der Pfändungsgrenze liege

-> ja, davon ist auszugehen, Ausnahme bei Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder Unterhaltsforderungen, dann setzt das Vollstreckungsgericht den pfändbaren betrag fest (ALG II Niveau).

MfG
Feuerwald


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peter555
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2007, 17:32:40 »

Hallo Feuerwald,

danke für diese schnelle Antwort.
die Höhe des Unterhalts habe ich den Forderungen (mit Titel) gegen mich entnommen. Stand allerdings v0n 2004.
Mit den unerlaubten Handlungen komme ich noch nicht so klar, ich bin zwar meinen Auskunftspflichten jegenüber dem Jugendamt nicht nachgekommen, hatte auch noch keine Konsequenzen...?
Bin "nur" zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil ich angeblich in der Trennungszeit ungerechtfertigt Kindergeld bezogen und nicht an meine damalige Frau weitergeleitet habe.
Diese Strafe habe ich auch bezahlt. Das zuviel bezogene Geld nicht. Aber auch seit 2,5 Jahren nichts von der Behörde gehört. Da sind Inkassounternehmen wesentlich harnäckiger  ;D.

Aber ich stehe auch erst am Anfang meiner Wiederaufbereitungsphase, und mal schaun was da noch alles auf mich zu kommt.

Grüsse aus immernoch sonnigem Norden
Peter
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paps
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« Antworten #3 am: 06. Mai 2007, 18:20:49 »

bezüglich der Unterhaltsfestsetzung sollten sie einen Rechtsbeistand suchen und diese neu prüfen lassen.
Rückständige Forderungen gehen dann übrigens mit in die Inso.

Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen müssen durch die Gl. nachgewiesen werden.
Dazu würde ich mir jetzt erst mal keine gedanken machen, wenn ihnen so nichts bewußt ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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