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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 04:55:55 *
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Autor Thema: Nochmal eine kleine Unklarheit wegen Überstunden  (Gelesen 632 mal)
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hausgeist
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« am: 20. Juni 2007, 22:06:00 »

Hallo,

erstmal muß ich sagen, dass ich das Forum hier sehr toll finde, ich hab schon so vieles gefunden was einem
normal nicht so leicht zugänglich ist bzw. was einem der Treuhänder oder so nicht so sagt ..dafür erstmal ein dickes dankeschön, dass sich Leute die Mühe machen unsereinem zu helfen find ich einfach super .  :-)

Nun zu meinem Problem.....meinem Lebensgefährten wurde die RSB am 14.5.07 angekündigt.

Er war bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hat nun zum 1.6.07 einen neuen Job. Er hat wohl so ziemlich allen Urlaub abgefeiert noch vorher, aber 2 Tage sind noch übrig und jede Menge Überstunden.

Nun meine Frage......ist nur der evtl. Zuschlag zu Überstunden pfändungsfrei oder die ganzen Überstunden ansich? Und wie ist das mit dem ausbezahlten Urlaub (leider konnte er nicht mehr alles abfeiern)?

Sorry, ich hab vieles zu Überstunden gefunden, aber ich habs leider nicht ganz verstanden.
« Letzte Änderung: 05. Juli 2007, 20:39:30 von hausgeist » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 20. Juni 2007, 23:17:46 »

Erst mal willkomen.

Die Bruttoüberstundenvergütung wird hälftig vom Netto abgezogen.
Aus dem verbleibenden Nettobetrag wird  der pfändbare betrag ermittelt.

Urlaubsvergütung?
Normalerweise wird der genommene Urlaub für das Kalenderjahr dem neuen Arbeitgeber /Amt mitgeteilt.
Entsprechend der tariflichen Regelung  wären also bis zum 31.05.  = 5/12 zu nehmen.

Ein Ausgleich für nichtgenommenen Urlaub wird aber dann m.E. wie normales Netto berücksichtigt.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


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hausgeist
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« Antworten #2 am: 21. Juni 2007, 10:54:11 »

Guten morgen,

vielen dank paps für die schnelle und verständliche Antwort. Bin ja mal gespannt, ob der Treuhänder das nun weiß......vor ein paar Monaten wurden schon mal Überstunden ausbezahlt.....da wußte der jedenfalls noch nichts davon und wir leider auch nicht.........nun ja seis drum.....für die Zukunft wissen wir das nun..
Achso der neue Arbeitgeber wollte den Urlaub nicht übernehmen.

Apropos Zukunft, wie die nun aussieht steht nun wieder in den Sternen......:-(

Mein Partner ist zu 100% schwerbehindert und über 40 Jahre. Man kann sich vorstellen wie schwer das ist, da einen vernünftigen Job zu finden. Bisher war er bei einer Zeitarbeitsfirma und selbst da ohne Festvertrag! Um diesen Arbeitsplatz nicht zu gefährden haben wir mit dem damaligen IV (der jetzt TH ist) und der Sachbearbeiterin gesprochen. Es wurde vereinbart, dass wir jeden Monat die Gehaltsabrechnung faxen und die Dame hat uns dann immer mitgeteilt, was zu bezahlen ist. Das hat auch prima funktioniert, wir haben uns da gar nichts zu schulden kommen lassen, um ja nicht den Arbeitsplatz zu gefährden. Wir haben brav angezeigt, dass ab dem 01.06.07 der Arbeitsplatz gewechselt wurde........endlich ein vernünftiger Arbeitsplatz, wenn auch erstmal ein Vertrag für 1 Jahr......und nachgefragt, ob man das weiterhin so praktizieren könne, was uns die Sachbearbeiterin auch telf. bestätigt hat......1. um auch diesen Arbeitsplatz nicht zu gefährden und 2. weil im Arbeitsvertrag steht, dass die Firma das mit der Abtretung nicht macht.....der Arbeitsvertrag wurde auch brav an den IV gefaxt und wir gingen davon aus, dass alles so weiterläuft. Vorsichtshalber haben wir aber mit dem Arbeitsvertrag nochmal darauf hingewiesen, dass wir die Gehaltsabrechnungen weiterhin monatlich durchfaxen würden.

Ja und nun der Hammer: Mittlerweile wurde ja zum 14.5. die RSB angekündigt und aus dem IV wurde der TH.....leider wechselte damit auch innerhalb der Kanzlei unsere Sachbearbeiterin und diese wußte nichts besseres als sofort den neuen Arbeitgeber anzuschreiben........ja und nun wurde mein Partner gestern abend für heute nachmittag ins Büro zitiert...........und nun stehen wir natürlich ganz dumm da, denn wenns blöd läuft ist er seinen neuen Job ganz schnell wieder los (Probezeit).

Haben eigentlich solche Vereinbarungen mit dem TH keine Gültigkeit und kann man sich gegen solche Willkür eigentlich überhaupt wehren? Ich weiß schon, dass der TH normal den AG anschreiben muss, aber wenns doch so vereinbart war, wir uns immer peinlich genau an alles gehalten haben, müsste das doch nicht sein oder doch? Da die Sachbearbeiterin ziemlich unwirsch und ablehnend auf einen Anruf und Bitte um Beibehaltung der bisherigen Regelung reagiert hat noch vielleicht die Frage, ob da überhaupt noch irgendwas zu machen ist?

Einen schönen Tag wünscht
hausgeist
« Letzte Änderung: 21. Juni 2007, 16:27:18 von hausgeist » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 21. Juni 2007, 19:28:33 »

zum Urlaub nochmal:

Nach §5,6,7 BUrlG ist anteilig Urlaub zu gewähren, oder abzugelten, der Altarbeitgeber hat den bisherigen Anspruch zu bescheinigen. Der Neuarbeitgeber  muß den restlichen Urlaub lt, Tarif gewähren §3 und 4 regeln das eindeutig.
Vielleicht meinte der Arbeitgeber, dass erst die Wartezeit von 6 Monaten erreicht sein muß, eh der urlaubsanspruch entsteht.
Dann ist dieser aber im Zeitraum 01-03-in 2008 für dass anteilige Jahr 2007 zu gewähren.


Zum zweiten Problem später, es wird sonst zu unübersichtlich.  whistle
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« Antworten #3 am: 21. Juni 2007, 19:28:33 »


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« Antworten #4 am: 21. Juni 2007, 19:35:37 »

zum eigentlich wichtigen Problem:

Sie sollten jetzt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Werdegang genau festhalten. (Was wann uternommen, mit wem gesrochen, ev. nachweisbar?)

Ich sehe es ähnlich wie sie, ein guter Th hätte auf der bisherigen Praxis beruhend fortgesetzt. Auch wenn die Berechnung scheinbar falsch waren.

Mit dieser zwar berechtigten aber doch den Obleigenheiten entgegenstehenden Handlungsweise, provoziert die Sachbearbeiterin ja gerade die Konfrontation mit dem Arbeitgeber.
Ich hoffe, im Bewerbungs-/Einstellungsgespräch wurde durch ihren Mann auf die Inso hingewiesen. Dann hat der neue Arbeitgeber keine Möglichkeit einer Mangelrüge.

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« Antworten #5 am: 21. Juni 2007, 19:50:18 »

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Leider hat mein Partner im Vertrauen auf die bisherige Regelung nichts von der Insolvenz gesagt.
Es hat ja auch bisher ein Jahr lang bestens funktioniert. Sobald die Gehaltsabrechnung hier war, hab ich sie zusammen mit dem Kontoauszug gefaxt und die Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, was zu zahlen ist. Es wurde auch immer sofort erledigt von unserer Seite. Wir haben uns ja an der Pfändungstabelle orientiert und wußten so immer ungefähr, was zu zahlen ist.

Gilt das evtl. als Beweis, dass wir das mit der bisherigen Sachbearbeiterin ein Jahr lang praktiziert haben? Was schriftliches in dem Sinne haben wir nicht, da die Kanzlei bestimmt 50 km weg ist ging das alles telefonisch. Wie gesagt, die bisherige Sachbearbeiterin hat mir noch die Tage bestätigt, dass das auch beim neuen Arbeitgeber so gehandhabt würde. Das Schreiben vom Gericht, das Schreiben der Kanzlei, dass nun jemand anders zuständig ist und der Arbeitsplatzwechsel hat sich jetzt alles überschnitten, ich hatte vorgestern noch mit der 1. Sachbearbeiterin gesprochen......da hat die kein Wort davon gesagt, dass sie garnicht mehr zuständig ist. Das Schreiben der 2. Sachbearbeiterin kam dann gestern.

Sorry, dass ich nochmal nachfrage, aber meinen Sie man kann sich doch dagegen wehren?

lg hausgeist
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« Antworten #6 am: 21. Juni 2007, 19:58:25 »

Wehren? Nein es ist jetzt eh zu spät.
Ich hoffe nur dass das gGespräch positiv verlaufen ist.

Sie sollten sich notieren, wann Sie meit wem Gesprochen haben und was Inhalt des Gespräches war.

Es soll eine reine Vorsichtsmaßnahme sein, damit es nicht später bei möglichen Auseinandersetzumngen wegen der Erwerbsobliegenheit zu Problemen kommt.

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« Antworten #7 am: 21. Juni 2007, 20:04:08 »

hallo paps,

okay.....dann müssen wir mal sehen wie es weitergeht.  Vielen Dank für Ihre Geduld. :-)

Ich werde nachher gleich alles aufschreiben, damit nichts vergessen wird.

mfg
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« Antworten #7 am: 21. Juni 2007, 20:04:08 »


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« Antworten #8 am: 21. Juni 2007, 20:22:01 »

machen Sie das. Und weiterhin einen positiven Verlauf der Inso
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« Antworten #9 am: 21. Juni 2007, 20:43:54 »

Dankeschön.....das hoffe ich auch.... :-)
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« Antworten #10 am: 02. Juli 2007, 22:20:55 »

Hallo,

ich wollte mich nur nochmal zu Wort melden um zu berichten, dass das ganze nochmal
gut ausgegangen ist und mein Partner NICHT gekündigt wird, wegen der Insolvenz  juchu

Man muß ja auch mal was positives hier posten gell?  wink

lg
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