Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:29:16 *
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Autor Thema: Nun beginnt die Insolvenz-1000 Fragen offen..  (Gelesen 4006 mal)
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Schnattchen
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« am: 02. Februar 2007, 13:35:20 »

Hallo an alle..
Ich bin neu und erstmal entschuldigung,falls mein Bericht länger ausfällt,aber ich möchte alles genau aufschreiben,um genaue Antworten zu bekommen  :-(

Wir sind vor 7 Monaten in eine andere Stadt gezogen,berufliche Gründe,die Fa wo mein Mann beschäftigt war,hat 350 Leute entlassen.Hier verdient er zwar weitaus weniger,nämlich 1400 netto und vorher 1750 netto,aber das war uns lieber als arbeitslosigkeit in der heutigen Zeit.
Ich verdiene 650 Euro zzgl 154 Euro Kindergeld für unsere 9 jährige Tochter.
Die laufenden Fixkosten betragen etwa 1500 Euro im Monat incl Kreditrate,Waschmaschinenrate,und Bußgeld,siehe unten.Alles andere käme noch hinzu.

Wir haben ziemlich viele Schulden:
Bank ca 17000 aus einem Kredit(wird monatlich bezahlt)
Telefon 600 mit Mahnbescheid und Einspruch,weil die Summe nicht rechtens ist
Bußgeld weil ich meinen Hund angeblich zu spät angemeldet habe(verlorene Post) wird monatlich bezahlt ca 150 Euro
Versandhaus (neue Waschmaschine) wird monatlich bezahlt 275 noch offen
Campingplatz ca 1000,weil wir ihn nicht mehr bezahlen konnten nach dem Umzug.
Und  noch 2 oder 3 andere Gläubiger mit geringeren Summen.Papiere liegen bei Schuldnerberatung.

So..gestern haben wir dann entschlossen zur Schuldnerberatung zu gehen,weil nichts mehr geht.
Der Berater hat sich viel Zeit genommen und sich alles angeschaut,und uns zwei Möglichkeiten angeboten.
Entweder wir schreiben alle Gläubiger an und bitten um stundung und zahlen alle nach und nach ab(so hab ich das wenigstens verstanden) oder wir beantragen die Privatinsolvenz und zahlen eine feste Summe.Das wäre uns eigentlich lieber,weil wir kaum noch durchblick haben,wer welche Rate wie lange bekommt..

Zunächst hat uns der berater gesagt bzw geraten,wir sollen ein neues Konto einrichten,um endlich wieder Herr über unser eigenes Geld zu werden.
Dann sollen wir alle Zahlungen einstellen.(Ausser natürlich Miete,Strom etc..nur die Schuldenraten)
Davor habe ich natürlich Angst,wegen Pfändungen etc..ich bin ja auch noch in Probezeit,aber ich werde übernommen
 :-P
Er sagte dann,bis die Gläubiger reagieren,das würde so in etwa 6-8 Wochen dauern,bis Kreditkündigung etc anfallen,hätte er schon alles soweit bearbeitet,dass es zum Gericht kann.
Er hat uns Vordrucke mitgegeben,die wir sofort bei einer Mahnung an die Gläubiger abschicken sollen.
Da steht in etwa wie,wir sind vorerst nicht in der Lage die Forderung ganz oder in Raten zu zahlen und dass wir wegen Überschuldung bei der Schuldnerberatungsstelle xy sind und um eine stundung für die Dauer von 6 Monaten bitten,auf Grund der hohen Nachfrage zur erlangung eines Termins dort.

Nun meine Fragen :
WENN wir nichts mehr zahlen,wie lange dauert es denn bis zu einer Konto-bzw Gehaltpfändung?
Ist das rechtens nichts mehr zu bezahlen?Nicht dass uns das Gericht denn sagt,wir sind die Kündigungen(Kredit und Ratenzahlung) ja selbst schuld??
Ich soll lediglich die Buße zahlen und die Stromendabrechnung sowie die Waschmaschine.
Ehrlich gesagt habe ich ein wenig Angst davor,dass es noch schlimmer kommt,als es eh schon ist.Nur können wir wirklich nicht so weiter leben.Wir haben im Monat 400 Euro zum leben und sind zu dritt.Das ist mit Sprit,Lebensmitteln ect kaum zu schaffen.
Der Berater sagte,ich wäre mit meinen 650 € unter der Pfändungsgrenze und mein Mann liegt mit seinen 1475(ca) 27 € drüber,das wäre also von Recht her die Summe,die man pfänden dürfte.
Kann mich jemand aufklären und mir meine Panik nehmen?
Ich bin in solchen Sachen völlig unerfahren...

Ein Edit:Noch eine Frage..wenn das denn alles beschlossen wird,kann man die Pfändungssumme selbst zahlen,oder wird automatisch beim Arbeitgeber gepfändet?
Wenn ich nämlich eine Pfändung oder ähnliches zum Arbeitgeber bekomme,bin ich meinen Job los..genauso wie mein Mann.

Ich danke euch

lg schnattchen[addsig]
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« Antworten #1 am: 02. Februar 2007, 13:57:39 »

\"WENN wir nichts mehr zahlen, wie lange dauert es denn bis zu einer Konto- bzw Gehaltpfändung? \"


Kommt darauf an,

ob bereits vollstreckbare Titel vorliegen (Vollstreckungsbescheide). Falls nicht, haben Sie sicher 2 Monate Ruhe und wenn man die Gläubiger noch etwas vertröstet, noch weit mehr. Prüfen Sie mal, ob im Arbeitsvertrag ein Abtretungsausschluss vereinbart wurde(Stichwort Lohnabtretung).

Stichwort Bussgeld:  Dieses sollte möglichst bereinigt werden, da sonst Erzwingungshaft / Beugehaft drohen kann.

Nicht immer macht es Sinn, ungehend  a l l e  Zahlungen einzustellen, bspw. auch an recht frische Gläubiger nicht. Wenn bspw. kürzlich erst etwas im Versandhandel oder sonst wo auf Rechnung gekauft wurde, erste eine oder noch gar keine Raten bezahlt wurde und man dann lustiges schreibt \"Hallo, bin Zahlungsunfähig, Schuldenberatung yxz ... macht das schon ...\", kommt schnell der verdacht des Eingehungsbetrug auf.

Das mit den Pfändbaren Beträgen kommt in etwa hin, der Berater hat Sie wegen eigenen Einkünften bereits ausgerechnet. Ist Ok und richtig.

MfG
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« Antworten #2 am: 02. Februar 2007, 14:03:54 »

Hallo
Also Vollstreckungsbescheid hab ich nur beim Bußgeld,was ich ja weiterhin in Raten zahle.Sonst habe ich nirgends Vollstreckungsbescheide.Nur zwei Mahnbescheide,oder ist es das gleiche??
Wobei der eine Mahnbescheid ja noch offen ist wegen Widerspruchs und der andere in Raten gezahlt wird.

Frische Gläubiger habe ich nicht und meine Waschmaschine(Versandhandel) zahle ich natürlich weiter!!

Also kann ich wirklich ein neues Konto machen(sollte ich ja bei einer anderen Bank)
Und alle übrigen Zahlungen einstellen?
Es sind alles ältere Sachen,nichts frisches dabei.
Irgendwie hab ich echt Angst..
Und wie verhält es sich mit der Pfändung?
Ich möchte,wenns soweit kommt,die Summe selbst zahlen und mein Arbeitgeber sollte es nicht wissen,weil ich Angst vor Kündigung habe..

So..mal nach geschaut..in meinem Vertrag steht folgendes:
Die Abtretung(oder Verpfändung) von Gehalts-oder sonstigen geldwerten Ansprüchen ist ausgeschlossen.
Werden diese Ansprüche von dritter Seite gepfändet,berechnen wir für die Bearbeitung jeder Überweisung pauschal eine Gebühr von 15 €.
hmm..und was heisst das nun?

lg schnattchen[addsig]
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« Antworten #3 am: 02. Februar 2007, 15:39:20 »

\"Die Abtretung (oder Verpfändung) von Gehalts- oder sonstigen geldwerten Ansprüchen ist ausgeschlossen. \"


d.h.,

die Lohnabtretung, die üblicherweise bei Konsumkrediten formularmäßig erfolgt (siehe Kreditvertrag Bank), geht im Fall der Offenlegung beim Arbeitgeber ins Leere. Eine Offenlegung der Lohnabtretung erfolgt  i.d.R. nach zwei nicht bezahlten Kreditraten und vorheriger schriftlicher Ankündigung mit Fristsetzung usw.

Der Abtretungsausschluss ist schon mal gut. Die Gläubigerbank müsste also zunächst titulieren, sprich Mahn-/Vollstreckungsbescheid oder Zahlungsklage/Urteil erwirken, bevor der Lohn gepfändet erden kann.

Mehr folgt ggf. später noch.

MfG
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« Antworten #4 am: 02. Februar 2007, 19:16:26 »

Zitat:


Werden diese Ansprüche von dritter Seite gepfändet,berechnen wir für die Bearbeitung jeder Überweisung pauschal eine Gebühr von 15 €.

hmm..und was heisst das nun?

lg schnattchen




Und dieser Passus ist nach neuester Rechtprechung unwirksam.

BAG, Urteil vom 18. 7. 2006 - 1 AZR 578/ 05
Arbeitgeber müssen die ihnen mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten selbst tragen. Ein Erstattungsanspruch gegen den jeweils betroffenen Arbeitnehmer steht ihnen grundsätzlich nicht zu und kann auch nicht durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 02. Februar 2007, 19:16:26 »



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« Antworten #5 am: 02. Februar 2007, 21:06:28 »

Super..dann bin ich erstmal einen grossen Schritt weiter!!
Ich nehme dann an,da niemand von euch panikerfüllt NEIN geschrien hat,zu den Argumenten des Beraters,sind die Vorschläge also Rechtens.
Ich werde also Montag versuchen ein neues Konto zu bekommen,und stelle alle Zahlungen,bis auf die oben genannten ein.Dann heisst es wohl warten..
Mulmig ist mir,ehrlich gesagt trotzdem  :-?
Nun ja..ich fühle mich mit meinen Fragen und Problemen bei euch sehr gut aufgehoben!!

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« Antworten #6 am: 02. Februar 2007, 22:40:22 »

Zitat:


Mulmig ist mir,ehrlich gesagt trotzdem  :-?

lg schnattchen




Wenn dem nicht so wäre, müßten wir sofort aufhören Ratschläge zu geben.  :nein:

Insoweit passen die Antworten schon. Warten wir auf die Details.

Ein knallbuntes Wochenende[addsig]
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« Antworten #7 am: 04. Februar 2007, 12:52:45 »

Huhu
Nochmal ein paar Fragen hab  :-D

Ist es richtig,dass das Einkommen meines Mannes und mein Einkommen getrennt berechnet werden?
Also man sagte uns,ich würde unter Pfändungsgrenze liegen und würde somit raus fallen aus der Pfändung und mein Mann läge mit 27 Euro drüber,wobei wir ja freiwillig eine bestimmte Summe zahlen könnten die höher liegt in der Insolvenz.
Stimmt das,oder werden wir,weil verheiratet doch zusammen berechnet?

Und noch eine Frage,die hoffentlich in unserer Situation nicht unverschämt ist:
Falls alles klappt und wir in die Wohlverhaltensphase kommen,dürften wir uns dann einen kleinen Urlaub ansparen?
Ich mein,wir sparen ja eh 1 1/2-2 Jahre dafür,aber wissen wollen wirs trotzdem.

Einen schönen Sonntag noch

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« Antworten #8 am: 04. Februar 2007, 13:13:41 »

Ist es richtig, dass das Einkommen meines Mannes und mein Einkommen getrennt berechnet werden?

- ja, jeder für sich.


Also man sagte uns, ich würde unter Pfändungsgrenze liegen und würde somit raus fallen aus der Pfändung und mein Mann läge mit 27 Euro drüber

- kann sein, wer hat den welches Netto in etwa ? Gibt es Kinder ?

wobei wir ja freiwillig eine bestimmte Summe zahlen könnten die höher liegt in der Insolvenz.

- ??? wozu ???

Stimmt das, oder werden wir, weil verheiratet doch zusammen berechnet?

- nein, die Einkommen des Ehepartner werden nicht zusammengerechnet. Jedoch - wie schon so oft - der Hinweis auf § 850c Abs. 4 ZPO.


Falls alles klappt und wir in die Wohlverhaltensphase kommen, dürften wir uns dann einen kleinen Urlaub ansparen?

- Dürfen Sie.

Ich mein, wir sparen ja eh 1 1/2-2 Jahre dafür, aber wissen wollen wirs trotzdem

- Sie dürften auch im noch laufenden Insolvenzverfahren, bspw. mit Ihrem Urlaubsgeld, das ja unpfändbar ist. Nur sparen sollte man im laufendem Insolvenzverfahren nicht all zu heftig, damit wartet man besser bis die WVP begonnen hat.

MfG
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« Antworten #9 am: 04. Februar 2007, 14:25:50 »

Huhu
Ok..dann weiss ich da Bescheid..denn nich das die sagen,wenn sie sparen können,können sie auch zahlen..was ja logisch wäre.

Die Nettogehälter hatte ich oben schonmal angegeben.
Ich verdiene 650,mein Mann 1450 etwa und ein Kind im Alter von 9 Jahren haben wir.

Na das mit den 27 Euro und der Summe,die wir mehr zahlen könnten sagte uns der Berater.
Sollen wir denn nicht mehr als den Pfändungsbetrag zahlen?Wir dachten,das stünde in einem besseren Licht und die Gläubiger wären eher bereit alle Angebote anzunehmen.
Oder spielt das keine Rolle??

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« Antworten #10 am: 04. Februar 2007, 15:26:04 »


man kann / sollte im außergerichtlichen Einigungsversuch ggf. mehr anbieten, als im fall eines Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren für die Gläubiger zu erwarten wäre. Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch und kommt es dann zum Verfahren, gibt es keinen erkennbaren Grund, mehr als das zu entrichten, was das Gesetz, sprich §§ 850ff ZPO vorsieht. Man könnte, wenn man denn lustig ist, bei gestundeten Verfahrenkosten hier und da einen freiwilligen Abtrag vornehmen.

Ob Sie in einem \"besseren Licht\" erscheinen ist überhaupt nicht maßgebend und wird im Zweifel auch nicht gewürdigt.  


MfG
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« Antworten #11 am: 04. Februar 2007, 19:06:13 »

Das ist gut..ich bekomm immer mehr Überblick über die ganze Sache.
Nur können wir denn dann die Summe selbst bezahlen oder wird das zwangsläufig gepfändet?
Denn mein Chef meinte,es würde wohl darauf hinaus laufen,dass ich meinen Vertrag denn nicht verlängert bekomme.Da ich an der Kasse sitze,gehen die bei Schulden natürlich immer vom schlimmsten aus,nämlich dass ich lange Finger bekomme.
Die Tatsache.dass ich in der Firma vor unserem Umzug 11 Jahre Kassenabrechnungen gemacht habe,würde die wohl nicht sehr interessieren  ;-(

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« Antworten #12 am: 04. Februar 2007, 19:14:53 »

Ehr tritt doch durch die Insolvenz das gegenteil ein.
Sie können wieder geregelt leben, wissen was zur Verfügung steht,
und sind letztlich ihr \"Schuldenproblem\" los.

Sie können aber unter dem Gesichtspunkt des Erhalts des Arbeitsplatzes beim TH einen entspr. Antrag stellen, zumal ja bei Ihnen vorerst nichts abzuführen ist.[addsig]
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« Antworten #13 am: 04. Februar 2007, 19:18:54 »

es ist schon möglich

bereits beim Insolvenzantrag auf solche Problematik hinzuweisen oder auch noch später im Gespräch mit dem Treuhänder. Rechtsanspruch gibt es leider keinen. In Ihrem Fall wäre je eh nichts pfändbar.

Dem Arbeitgeber sollte man versuchen begreiflich zu machen, dass es sich in erster Linie ja um ein Entschuldungsverfahren handelt und allein deswegen ja schon kaum davon auszugehen ist, dass ein Mitarbeiter wegen der Überschuldung lange Finger bekommt.

MfG
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« Antworten #14 am: 04. Februar 2007, 19:19:42 »

ups, da war paps schneller ...
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