Hallo wieder einmal!
Nach langer Zeit lohnt es sich mal wieder etwas zu posten, ein Etappensieg, yippieh!
Seit 5.5.11 offiziell dem Club der Anwärter auf RSB beigetreten. Bin jetzt mit Beschluss in der WVP.
Trotzdem "wurmt" mich seit einiger Zeit folgendes: Ich habe stets jegliche nennenswerten Informationen
an meinen IV/ TH weitergeleitet. Ich darf behaupten, dass zu dem TH ein recht gutes Verhältnis besteht und
er mir versichert hat, dass ich mich stets vorbildlich verhalten habe. Mit wem ich bis dato aber noch nie
kommuniziert habe, war das Amtsgericht an sich. Alle Infos liegen ja wie gesagt meiner 1. Ansprechperson,
dem IV/ TH vor. Mache ich hier einen grossen Fehler; soll oder muss ich das Amtsgericht gleichlautend über
jede Kleinigkeit informieren? Bin hier etwas unsicher ob ich gegen die Obliegenheiten verstosse, wenn ich es
nicht tue und "nur" den IV/ TH informiere.
Wieder einmal 1.000 Dank im voraus für Eure Antworten!!!
