Die Commerzbank hat es bis dato nicht geschafft, unsere Freibeträge als Eheleute und jeweils ein Kind aus erster Ehe richtig in das P-Konto einzupflegen.
- es bedarf einer Bescheinigung nach § 850k Abs 5 ZPO. Erst dann kann die Bank die gesetzlich unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigen.
Und warum mußte ich dann Geburts- und Heiratsurkunde vorlegen ?
Ferner haben wir die Bescheinigungen über die Pflegekindaufnahme als auch die Pflegegeldbescheide eingereicht.
- Das ist für ein P-Konto nicht relevant. Ohne P-Konto hätte bei dem Konto Ihrer Frau eine sofortige und gänzliche Auszahlung der Sozialleistungen erfolgen Können (§ 55 SGB I)
och.....
Wie das?
Wie soll das vorher gehen... ???
AUSSERDEM haben wir die Bescheinigungen über die Pflegekindaufnahme als auch das Pflegegeld eingereicht... allerdings die Originale vom Amt und nicht den Muster-Bogen wie er im Netz zu finden ist....