Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 12. März 2010, 21:05:01 *
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Autor Thema: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?  (Gelesen 578 mal)
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Florentino_Perez
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« am: 18. Juni 2009, 20:46:25 »

Hallo allerseits,

Ich habe einige etwas "spezielle" Fragen zum Thema Verbrauchsinsolvenzverfahren. Zunächst aber Ausgangssituation:

Nächste Woche unterzeichne ich den PI-Antrag und ich muß dann ca. 4-6 Wochen auf den Eröffnungsbescheid warten.
Die WVP würde angeblich aber erst ab dem 01.01.2010 anfangen.


Heute sagte mir die Sekretärin meines Anwalts:
1. Das Gericht mir automatisch einen Insolvenzverwalter/Treuhänder  zuweisen.
2. Erst wenn ich bei ihm einen Termin hatte, kann ich beim Gericht beantragen,daß mir nachträglich ein anderer zugewiesen wird.
3. Ferner wird ein Konto, das ich angebe, automatisch vom Gericht gesperrt und erst nach dem Gespräch mit dem vorläufigen TH freigegeben.

Ich habe hier in der Stadt durch den Tip meines jetzigen Anwaltes einen anderen Anwalt gefunden, der bereit wäre, daß ich das Geld vom Konto überweise und er dem Arbeitgeber nix sagt, d.h. keine Lohnpfändung durchführt.  Er meinte, es gäbe 7 Anwälte hier im Landkreis und die meisten würde wohlwollend sein, aber einige wenige eben nicht, weil sie schlechte Erfahrungen mit Überweisungen hätten.

Ich war bis vor kurzem IT-Consultant und bin akademisch gebildet. Aber momentan lebe ich seit 1 Monat leider nur von Hartz 4.

Fragen:
1. angenommen ich würde während der WVP einen Job im EU-Ausland angeboten bekommen, darf mir der TH bzw. das Amtsgericht den Umzug von Deutschland in das EU-Land verweigern?
2. wenn sie es verweigern, dann darf ich doch einen Musterprozeß gegen den TH und das Gericht führen, wegen Verletzung des Europäischen Grundrechts der Freizügigkeit von Arbeitnehmern?
3. ab wann muß ich einem TH mitteilen, daß ich hier in Deutschland einen Job bekommen habe? Weil der Antrag meines Anwalts den 01.01.2010 als Beginn der WVP enthält und somit erst ab da ich dem TH was bezahlen müßte, wenn ich einen Job hätte?
4. was passiert, wenn eine Verletzung der WVP auftritt? Wird da nur die RSB versagt oder wird das gesamte Verfahren, nämlich Schuldentilgung durch die Hände des IV/TH gekippt und damit bekommt die Bank das Recht, mir einen Gerichtsvollzieher ins Appartment zu schicken?

Ich frage das alles, aus folgenden Grunden:
Ich wurde bei meinem vorletzten Arbeitgeber psychisch gemobbt und habe daher den Job verloren und daher den Großteil von ALG 1 aufgebraucht. Der letzte Arbeitgeber war sehr nett zu mir, hat mir aber betriebsbedingt wg. Krise gekündigt.

Jetzt ist ALG 1 komplett aufgebraucht und ich lebe seit 1 Monat von ALG 2. Ich bin aber Diplom-Ökonomom (BWL) und Spezialist für IT-Systeme, ERP, BI etc. 
Deshalb hab ich demnächst 3 Vorstellungsgespräche und werde sehr wahrscheinlich wieder nen Job kriegen mit mind. 2.000 € netto pro Monat (d.h. 43.200 brutto p.a.)

D.h. ich könnte bei normalem Zahl-Verhalten schon in 2 Jahren die ca. 20.000 € Schulden abbezahlen und wäre auf RSB eh ned angewiesen nach den 6 Jahren WVP.

Was ich aber nicht möchte, ist, schon wieder gemobbt zu werden oder wg. Nichtigkeit gekündigt zu werden. Und wenn ein Arbeitgeber nun erfährt, daß gegen mich Lohnpfändung besteht, wird er mich nicht einstellen oder nachträglich aus anderen Gründen kündigen. Denn in meiner Position, Betreuung von Kostenrechnungs- und Buchhaltungs-Software für gehobene mittelständische Unternehmen ist es undenkbar, daß ein IT-Consultant für Fibu/Kostenrechnung in so einer Lage steckt.

Da ich mir also die psychischen Unannehmlichkeitne ersparen möchte, würde ich bei einem unkooperativen TH einfach jegliche Jobs hier in Deutschland ausschlagen und mir was im EU Ausland suchen. Dann würd ich einen 400 € Job parallel anheuern und der TH kriegt gesetzestreu die Abrechnung vom Minijob. Der andere Job über 43.000 würde dann über ein anderes Konto abgerechnet. Die Chance, daß der TH was mitbekommt ist null, da der andere EU Staat keine Mitwirkungspflicht ggü. den deutschen Behörden hat und bestimmt nicht gegen mich,sein Staatsbürger, vorgehen wird.
Allerdings möchte ich mir dieses Theater ersparen. Denn obwohl ich Südländer bin, möchte ich lieber ehrlich die ganze Sache durchziehen, als über den Umweg Südeuropa.
Ich hab das PI-Verfahren nur beantragt, damit die Bank mir nicht einen Gerichtsvollzieher schickt,der vor der Augen der Nachbarn mein Miet-Appartment durchsucht. Ich wohne hier in einer eher noblen Gegend. D.h. das PI-Verfahren ist für mich nur eine Vorsichtsmaßnahme, falls ich in Zukunft wieder nen Job hab und wieder verliere z.B. wg. der Krise.
Ach ja, falls einer von euch auf mich sauer wird und mich Abzocker nennt:
 ich habe früher als Teenager, als meine Eltern arm waren bei einer Reinigungsfirma gejobbt un die Toiletten der Commerzbank geputzt.
 Das Geld hab ich meinen Eltern gegeben,damit sie über die Runden kommen. Ich hab in 20 Jahren Deutschland soviel erlebt, daß ich moralisch schon das Recht hätte, hier den Hut zu nehmen und der Bank den Effenberg zu zeigen.
Aber wie gesagt, ich will es auf die ehrliche Tour, nur muß da der TH mitspielen und das Gericht mir erlauben, per Mißtrauensantrag einen anderen TH zu benennen.

Für alle konstruktiven Antworten danke ich im voraus!f

MfG Herr Perez
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foxtra
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« Antworten #1 am: 18. Juni 2009, 20:56:15 »

krass...

was verstehst Du unter "ehrliche Tour"  angry
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Florentino_Perez
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2009, 21:04:01 »

Ehrliche Tour: ich hab einen Job, der mir 2.000 € netto im Monat bringt und überweise dem TH nach Pfändungstabelle den Betrag, den er sonst vom Gehalt pfänden würde. Vorteil für mich: Arbeitgeber kriegt nix mit und ich muß kein Mobbing befürchten.

Falls aber TH nicht zustimmt, dann würde ich keinen Job anfangen, weil mir 6 Monate Dauermobbing beim VORletzten Arbeitgeber absolut reichen. Ein Psychologe hat mir bescheinigt, daß wenn ich wollte, ich dauerfahrte Berufsunfähigkeit erlangen und einen Musterprozeß gegen den VORletzten Arbeitgeber führen könnte. Da ich aber sehr willensstark bin, will ich irgendwie über den emotionalen Schaden hinwegkommen und im Leben weitermachen. Aber ein zweites Mal laß ich mich ned mobben. Da geh ich lieber ins Ausland und erzwinge eine Überweisung (Pfändungstabelle kennt mein Ursprungsland ned) oder zahle eben gar nicht.
Das heißt, je nach dem wie der TH sich entscheidet, kriegt der einzige Gläubiger von mir alles zurück, oder im worst case gar nix.

Fazit: ehrliche Tour heißt für mich = Dauerauftrag 700 € monatlich an den TH und KEINE Pfändung des Gehaltes. Ansonsten würde ich das psychisch nicht durchstehen und müßte eine Ausweichhandlung vornehmen. Wie die konkret dann aussieht, das wird man noch sehen.
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Florentino_Perez
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« Antworten #3 am: 18. Juni 2009, 21:13:18 »

Ach so ja, das Thema hat sich wohl erledigt, Google sei Dank:

http://www.uk-insolvency.co.uk/

Tja, Glück für alle, die gut Englisch sprechen :-)

Und nochmals, falls jemand mich als Betrüber beschimpft:
Ich schulde die 18.000 Euro einer US amerikanischen Bank, die mir hier in Deutschland Anfang 2007 einen Verbraucherkredit angedreht hat.

Damals war ich grad mal Berufsanfänger und hatte wenig Erfahrung mit solchernen Dingen.
Von daher würde es eine ganz fiese Bank treffen.
Aber ich will ja alles abbezahlen, um ein reines Gewissen zu haben.

Andererseits würde ich es psychisch nicht durchstehen, wenn ein neuer Arbeitgeber mich wg. Gehaltspfändung verdeckt mobben würde.

Ich bin momentan psychisch-emotional immer noch stark wg. dem VORletzten Arbeitgeber angeknackst und erhole mich nur langsam.
Daher bin ich bestrebt, daß alles um mich herum harmonisch abläuft.
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2009, 22:02:40 »

Du meinst also das einzig helle Köpfchen in Deutschland zu sein welches auch noch englisch spricht? Du hast die auf Deutsch geschriebene Preisliste gesehen? 8000,- EUR NETTO!!  Kosten für eine Summe von 18.000,- EuR! Alles klar?!

Vor zwei Jahren hat dir also die Citibank Geld "angedreht"? Einfach so? Du wolltest das Geld garnicht? Böse Bank aber auch!

Geh am besten nach England!
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2009, 22:02:40 »

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« Antworten #5 am: 18. Juni 2009, 22:21:13 »

Du meinst also das einzig helle Köpfchen in Deutschland zu sein welches auch noch englisch spricht? Du hast die auf Deutsch geschriebene Preisliste gesehen? 8000,- EUR NETTO!!  Kosten für eine Summe von 18.000,- EuR! Alles klar?!

Vor zwei Jahren hat dir also die Citibank Geld "angedreht"? Einfach so? Du wolltest das Geld garnicht? Böse Bank aber auch!

Geh am besten nach England!

Ja, Sie haben recht, ich werde wohl das PI-Verfahren in Deutschland durchführen.

Allerdings werde ich die EU-Freizügigkeit schon noch prüfen für den Fall, daß der TH mir die Banküberweisung verweigert und unbedingt vom Gehalt pfänden möchte.  Denn niemand kann mich zwingen, ein Mobbing in Kauf zu nehmen oder 6 Jahre lang von Hartz 4 zu leben.

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paps
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« Antworten #6 am: 18. Juni 2009, 23:24:02 »

Wie soll die PI beendet werden, wenn bereits eröffnet wurde?
Darüber sollte als erstes nachgedacht werden.

Nur mal so am Rande, falls die englischsprachige Variante scheitert.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
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Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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« Antworten #7 am: 18. Juni 2009, 23:58:36 »

Wie soll die PI beendet werden, wenn bereits eröffnet wurde?
Darüber sollte als erstes nachgedacht werden.

Nur mal so am Rande, falls die englischsprachige Variante scheitert.

Ich weiß es nicht!
 Ehrlich, ich kenne das Prozedere der PI nicht.

Mich interessiert aber sowieso nur ob ich mich mit meinem TH einigen kann, den Betrag, der ihm nach Pfändungstabelle von meinem Netto zustünde, selber zu überweisen, oder ob ich notfalls juristisch erzwingen kann, mir im EU-Ausland nen Job zu suchen, damit ich die Banküberweisung doch noch durchdrücken kann, weil das EU-Ausland keine deutsche Pfändungstabelle anerkennt und daher der TH technisch mit seinen Pfändungsbestrebungen einfach scheitert.

Das sind die einzigen 2 Dinge, die für mich momentan relevant sind. Alles andere is ma Wurscht. Und sonst halt ich mich halt zurück. Wenn es soweit ist, erzähl ich euch, was passiert ist. Selbst, wenn ich den Umweg über Südeuropa nehme, ich werde es hier erzählen.

Ich werde mich nie wieder mobben lassen! Aber ich werde auch nicht zum Psycho-Doc rennen und mich therapieren und dann Berufsunfähigkeit beantragen. Das machen vielleicht die Weicheier, aber ich nicht! Ich kämpfe bis zur letzten Patrone  fuchsteufelswild
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« Antworten #8 am: 19. Juni 2009, 06:53:03 »

Also dem Grunde nach kann ich die geplante Vorgehensweise verstehen und nachvollziehen. Vielleicht würde ich in der gleichen Situation ähnlich handeln, denn Mobbing am Arbeitsplatz ist so ziemlich das schlimmste, was es gibt.

Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Viele IV's sind gesprächsbereit. Wenn Du Deinem IV die Situation erklärst, wird sich sicher eine Lösung finden. Wenn der IV sieht, das Du regelmäßiges Einkommen hast, dann hat er eigentlich keinen Grund, den Weg über die Abtretung beim AG zu gehen.

Also einfach mal abwarten....
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« Antworten #9 am: 19. Juni 2009, 10:13:23 »

Genau, dies würde ich auch sagen. In der Ruhe liegt die Kraft - auch bei südländischer Mentalität.
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« Antworten #10 am: 19. Juni 2009, 11:29:58 »

Genau, dies würde ich auch sagen. In der Ruhe liegt die Kraft - auch bei südländischer Mentalität.

Danke schön für die aufmunternden Worte!

Hab nun mit einem Anwalt gesprochen, der auf Europarecht spezialisiert ist.

Fazit: der TH hat keine Möglichkeit zu verhindern, daß ich im EU-Ausland einen Job suche und dort einen Arbeitsvertrag unterzeichne. Er muß das abnicken, ansonsten riskiert er eine Klage gegen sich wg. Verletzung europäischer Grundrechte.
 
Puuh, jetzt kann ich wieder ruhig schlafen.
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« Antworten #11 am: 19. Juni 2009, 12:05:11 »

Ok, aber welche Möglichkeiten hat der TH dann, an pfändbare Beträge zu kommen, wenn der Aufenthaltsort und die Arbeitsstätte im Ausland ist? Ist dann wahrscheinlich auf die Ehrlichkeit des Schuldners angewiesen, oder?
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« Antworten #12 am: 19. Juni 2009, 17:34:14 »

Wieso Ehrlichkeit?
Das Zauberwort heist Mitwirkungspflicht.

Die Grunsatzfrage aber ist, welches Pfändungsrecht anzuwenden wäre?
Bei Wohn- und Arbeitsstätte im Ausland sicher das dortige.
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« Antworten #13 am: 19. Juni 2009, 18:16:24 »

Naja, paps, Ehrlichkeit beinhaltet für mich in diesem Falle die Mitwirkungspflicht...

Aber eine Antwort auf die von Dir gestellte Grundsatzfrage wäre höchst interessant.
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« Antworten #14 am: 19. Juni 2009, 19:18:56 »

es war eigentlich keine Frage meinerseits, sondern ehr in Richtung des Treaderstellers gemeint.

Es soll ja EU-Länder geben, die Kahlpfändungen zulassen oder wo es keinen Pfändungsschutz wie in D gibt.
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« Antworten #14 am: 19. Juni 2009, 19:18:56 »


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