Hallo paps,
erst einmal Danke

für die Antwort!!!
Das Problem ist aber, seit Januar wohne ich in UK und möchte natürlich hier die PI machen. Dafür benötige ich aber noch Zeit und das FA darf so lange halt nicht

den Antrag stellen! Daher meine Frage, wie es da mit der Zeitschiene aussieht. Ich benötige hier halt noch rund 3,5 Monate bis ich hier einen Antrag stellen kann und solange muss das FA hingehalten werden.
Einen Termin zur Abgabe der EV habe ich vom FA schon bekommen - soll ich in rund 3 Wochen abgeben. Werde versuchen, dies nochmal hinauszuzögern und dann ggf. den Weg des Haftbefehls zu gehen, um Zeit zu gewinnen.
Daher zielte miene Frage - war wahrscheinlich nicht deutlich genug gestellt - darauf ab, wann das FA diesen Antrag stellt - gibt es Erfahrungswerte, wie schnell sie dies machen? Oder warten sie erst die EV und ggf. das Resultat des Haftbefehls ab und stellen den Antrag erst dann?
Zum Thema EV könnte ich denen ja auch noch eine Kopie meiner Abmeldebescheinigung in D schicken; dann wissen sie, dass ich in UK bin - mehr nicht, da bei der Abmeldung nach keiner Adressse gefragt wurde. Oder wecke ich damit "schlafende Hunde"? Wie lange dauert es, bis ein Haftbefehl ergangen ist, wenn der unverzüglichnach Nichterscheinen beantragt wird?
... habe auch gehört, das FA geht auch schon enmal den Weg und zieht die Reisedokumente ein (Pass und Perso). Das wäre natürlich fatal, da ich beruflich viel unterwegs sein muss und ohne selbige ja uauch nicht mehr nach UK reinkäme, bzw. raus müsste.
Danke nochmals für hilfreiche Hinweise!