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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:15:51 *
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Autor Thema: PI und mit Freund zuammen ziehen  (Gelesen 1130 mal)
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mietzekatze
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« am: 15. September 2007, 00:53:09 »

Hallo,

habe mal eine frage.  .  . 
Habe/mußte im Mai 2007 eine PI angemeldet.  Zahle auch brav meinen monatlichen Betrag  von 66,50€ an den TH. 
Also bin ich ja schon in der WHP(?).  .  . 
Wir überlegen nun,also mein Freund und ich (welcher ganz normal verdient und keine Sorgen hat) (ich habe auch einen normalen vollzeitjob), zusammen zu ziehen. 
Ich in seine Wohnung. 
Er sagte mir nun, das ich mich nicht an der Miete beteiligen bräuchte nur an den Nebenkosten.  Er möchte, das ich mal etwas anspare für die Zeit danach.

Wie würde das aussehen, kann ich das machen??  Darf ich das?? Klar, ich muß die neue Adresse angeben usw bei Gericht und TH. 
Aber was ist, wenn der TH einen Mietvertrag sehen will oder wissen wieviel Miete ich bei meinem Freund bezahlen muß und ich ihm dann sagen würde, das ich dann nix bezahlen muß??
Noch wohne ich in meiner eigenen WHG und zahle dort 320€.  Welche dann wegfallen würden.

Ich meine, ich kann doch mit meinen restlichen Geld/Lohn machen was ich will oder nicht?Solang ich meine 66.  50€ monatlich bezahle????

Kann mir da jemand etwas zu sagen?? Wäre super lieb!!
Möchte nichts falsch machen sodass  mir dann alles gestrichen  wird bzw Restschuld verweigert wird*pankschieb*.  .  . 

lg mietzekatze
« Letzte Änderung: 15. September 2007, 00:57:49 von mietzekatze » Gespeichert
ThoFa
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« Antworten #1 am: 15. September 2007, 01:23:29 »

Hallo,

Sie befinden sich bestimmt noch nicht in der WVP, würde mich jedenfalls wundern. Die WVP beginnt mit dem Ende des Insolvenzverfahrens, darüber erhalten Sie einen Beschluss. Die "berühmten" sechs Jahre beginnen aber schon mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Mit Ihrem Freund können Sie bedenkenlos zusammenziehen, sofern nichts anderes gegen ihn spricht.  wink
Das gesparte Geld sollten Sie nicht unbedingt auf dem Konto lassen, bis zum endgültigen Ende der Insolvenz (nicht der WVP) sollte es auch der Küchenschrank tun. Dass Sie zukünftig keine Miete zahlen müssen, ändert nichts an Ihren unpfändbaren Betrag.

MfG

ThoFa
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mietzekatze
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« Antworten #2 am: 15. September 2007, 10:07:15 »

Hallo,

danke für die rasche Antwort.   :thumbup:
Nein, gegen meinen Freund liegt nichts vor, sprich, keine Insolvenz usw.

Als ich meinen Termin im Mai beim TH hatte, mußte ich ja meinen Mietvertrag vorlegen.
Möchte er denn dann auch einen bzw.  den von meinem Freund sehen? Wobei ich jetzt keine Probleme damit hätte, ihm den zu zeigen, da ich nichts zu verheimlichen habe.

Hmm, ja das mit dem Geld nicht auf dem Konto lassen, ist ok.  Aber wieso denn? Ich meine, mein TH sagte mir, das ich auch etwas wieder ansparen darf.
Beim ersten Termin, kam er mir sehr nett vor.  Ich darf meinen pfändbaren Betrag auch selbst an Ihn abführen, monatlich.

Ich solle ihn und den ganzen Stress, den ich die letzten Jahre hatte, einfach vergessen. . . bis auf die monatlichen Beträge natürlich  :wink: . . .
Irgendwie steig ich da noch nicht richtig durch.
Er sagte mir, ich müsse ausserdem, einmal im Jahr, meine Lohnabrechnung mit dem 13. Gehalt vorlegen, versteht sich von selbst.
Jetzt kam die Tage noch ein Brief von Ihm, das ich rückwirkend doch noch meine Lohnabrechnungen vorlegen müsse, für seine Unterlagen.
Mache ich auch, kein ding.
Aber wieso sagte er mir das nicht auch schon beim Termin damals??? Sondern das ich nie wieder etwas von Ihm hören würde und ich halt nur an meine Dinge denken solle.  *grossesfragezeichen*.

Ich möchte halt auch nichts falsch machen und schon gar keinen Ärger mit meinem TH haben. Zumal er so nett war/ist.

Was noch einmal die Miete oder auch nicht Miete bei meinem Freund anbelangt. . . Könnte ich denn nicht auch trotzdem etwas an meinen Freund überweisen, was den Namen "Anteilige Miete" beinhaltet??? Oder würde, wenn es rauskommen sollte, das ich in wirklichkeit keine Miete an meinen Freund zahle, mir als Unterschlagung angelasstet werden???

Sorry für meine Unwissenheit bzw für die evtl.  dummen fragen.  Ich verstehe bei diesen ganzen Paragraphen eh nur Bahnhof  :rougi:

MfG mietzekatze

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paps
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« Antworten #3 am: 15. September 2007, 20:10:59 »

Zitat
Als ich meinen Termin im Mai beim TH hatte, mußte ich ja meinen Mietvertrag vorlegen.
Möchte er denn dann auch einen bzw.  den von meinem Freund sehen? Wobei ich jetzt keine Probleme damit hätte, ihm den zu zeigen, da ich nichts zu verheimlichen habe.

Den hat er nur benötigt, um seinen Nichteintritt für mögliche künftige Mietrückstände zu erklären und ev. um zu sehen, ob eine Kaution hinterlegt ist.


Zitat
Hmm, ja das mit dem Geld nicht auf dem Konto lassen, ist ok.  Aber wieso denn? Ich meine, mein TH sagte mir, das ich auch etwas wieder ansparen darf.
Jedes Vermögen, dass während des verfahrens erworben wird, gehört zur Masse.
Insofern ist im laufenden Verfahren nicht allzuviel mit "ansparen".
Hier hilft vorerst nur die Keksdose.

Zitat
Jetzt kam die Tage noch ein Brief von Ihm, das ich rückwirkend doch noch meine Lohnabrechnungen vorlegen müsse, für seine Unterlagen.
Mache ich auch, kein ding.
Aber wieso sagte er mir das nicht auch schon beim Termin damals??? Sondern das ich nie wieder etwas von Ihm hören würde und ich halt nur an meine Dinge denken solle.  *grossesfragezeichen*.
Da er den Gläubigern gegenüber für die Korrektheit des abzuführenden Betrages haftet, ist das Normalität.

Zitat
Was noch einmal die Miete oder auch nicht Miete bei meinem Freund anbelangt. . . Könnte ich denn nicht auch trotzdem etwas an meinen Freund überweisen, was den Namen "Anteilige Miete" beinhaltet??? Oder würde, wenn es rauskommen sollte, das ich in wirklichkeit keine Miete an meinen Freund zahle, mir als Unterschlagung angelasstet werden???
Warum sollten Sie etwas überweisen, was nicht notwendig ist.
Da sich nirgends eine Definition findet, was im pfändungsfreien Betrag enthalten ist, macht das nicht wirklich Sinn.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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