Als ich meinen Termin im Mai beim TH hatte, mußte ich ja meinen Mietvertrag vorlegen.
Möchte er denn dann auch einen bzw. den von meinem Freund sehen? Wobei ich jetzt keine Probleme damit hätte, ihm den zu zeigen, da ich nichts zu verheimlichen habe.
Den hat er nur benötigt, um seinen Nichteintritt für mögliche künftige Mietrückstände zu erklären und ev. um zu sehen, ob eine Kaution hinterlegt ist.
Hmm, ja das mit dem Geld nicht auf dem Konto lassen, ist ok. Aber wieso denn? Ich meine, mein TH sagte mir, das ich auch etwas wieder ansparen darf.
Jedes Vermögen, dass während des verfahrens erworben wird, gehört zur Masse.
Insofern ist im laufenden Verfahren nicht allzuviel mit "ansparen".
Hier hilft vorerst nur die Keksdose.
Jetzt kam die Tage noch ein Brief von Ihm, das ich rückwirkend doch noch meine Lohnabrechnungen vorlegen müsse, für seine Unterlagen.
Mache ich auch, kein ding.
Aber wieso sagte er mir das nicht auch schon beim Termin damals??? Sondern das ich nie wieder etwas von Ihm hören würde und ich halt nur an meine Dinge denken solle. *grossesfragezeichen*.
Da er den Gläubigern gegenüber für die Korrektheit des abzuführenden Betrages haftet, ist das Normalität.
Was noch einmal die Miete oder auch nicht Miete bei meinem Freund anbelangt. . . Könnte ich denn nicht auch trotzdem etwas an meinen Freund überweisen, was den Namen "Anteilige Miete" beinhaltet??? Oder würde, wenn es rauskommen sollte, das ich in wirklichkeit keine Miete an meinen Freund zahle, mir als Unterschlagung angelasstet werden???
Warum sollten Sie etwas überweisen, was nicht notwendig ist.
Da sich nirgends eine Definition findet, was im pfändungsfreien Betrag enthalten ist, macht das nicht wirklich Sinn.