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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:21:05 *
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Autor Thema: Pfändbare Bezüge  (Gelesen 837 mal)
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Reinhardt1
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« am: 18. März 2011, 11:24:09 »

Guten Tag,ich bin seit 5 Jahren in der WVP und führe regelmässig meine monatl. pfändbaren Bezüge selbstständig an den TH ab.
Nun habe ich vom TH folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrtewr Herr X.,
in vorbezeichneter Angelegenheit haben Sie die pfändbaren Bezüge aus Ihrem laufenden Einkommen an die Treuhänderin abgetreten.Ich bin verpflichtet,diese Abtretung Ihrem Arbeitgeber gegenüber anzuzeigen.
  Mit freundl. Grüssen .....

Nun meine Frage-muss ich nun nichts mehr abtreten? Meiner Rechnung nach habe ich meine Schulden noch nicht vollständig beglichen.

Vielen Dank für einen Hinweis,eine Antwort.
 
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paps
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« Antworten #1 am: 18. März 2011, 19:59:07 »

Nein, sie führen weiterhin den pfändbaren Betrag ab.
Allerdings nicht selber, sondern ihr Arbeitgeber direkt vom Lohn/Gehalt.

Sollte möglicher Weise der Arbeitsvertrag gefährtet sein, müssen Sie dringend mit dem Th reden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Reinhardt1
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« Antworten #2 am: 21. März 2011, 08:08:18 »

Hallo Paps,vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bist Du Dir sicher,das der TH es so gemeint hat? Er hätte doch auch ganz einfach schreiben können das jetzt mein Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohnes/Gehaltes abführt.....
Aber warum eigentlich das alles 1 Jahr vor Ablauf der WVP? Die ganzen Jahre habe ich alle 3 Monate meine Lohnbescheinigung dem TH zugeschickt-daraufhin teilte er mir die Höhe der pfändbaren Beträge mit,welche ich dann regelmässig selbstständig an ihn abgeführt habe.
Für eine kurze Meinung/Info von Dir würde ich mich sehr freuen!
Reinhardt.
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deagle
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« Antworten #3 am: 21. März 2011, 08:36:41 »

Vielleicht hatte der TH in seiner Kanzlei Fälle in dem der Schuldner trotz Vereinbarung NICHT abgeführt hat und bringt nun seinen hintern an die Wand.
Klarheit brint wohl nur ein Anruf beim TH
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paps
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« Antworten #4 am: 21. März 2011, 17:10:08 »

sehe ich auch so.
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Paps
 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. März 2011, 17:10:08 »



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