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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:21:47 *
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Autor Thema: Pfändbarer Betrag bei betrieblicher Altersvorsorge  (Gelesen 3599 mal)
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AlexM
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« am: 03. November 2007, 17:16:14 »

Hallo,

mal angenommen, ein 36jähriger Arbeitnehmer hat ein monatliches Nettoeinkommen von eigentlich 1362,35 €.  Da dieser aber eine betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) über 210,- € brutto abgeschlossen hat, verbleiben ihm Netto 1255,81 €.

Welcher Betrag wäre jetzt nach der ZPO, bzw.  der Pfändungsfreigrenze unter Einbeziehung des § 851c dann definitiv pfändbar? Keine Pfändung nach dem Unterhaltsrecht und keine Unterhaltsverpflichtungen!

Detailiert: Werden die im § 851c genannten 4000,-€ jährlich voll der Pfändungsfreigrenze zugerechnet, obwohl bisher nur ein Vertrag über 2520,- € jährlich (210,- € / Monat) abgeschlossen wurde, oder werden nur die 210,- € monatlich auf den Lohn angerechnet?
Und wie wird der unpfändbare Betrag für die Altersvorsorgeaufwendungen zur Pfändungsfreigrenze dazugerechnet? Wird er dem Netto voll zugeschlagen, oder dem Brutto?


Beispiel ohne betriebliche Altersvorsorge:
2100,- € Brutto
-737,65 € minus für Lohn- und Sozialabgaben
---------
=1362,35 € Netto
=262,40 € pfändbarer Betrag


Beispiel mit betrieblicher Altersvorsorge (Entgeltumwandlung):
2100,- € Brutto
-210,- € Abzug für betriebliche Altersvorsorge
=1890,- € neuer Brutto
-634,19 € minus für Lohn- und Sozialabgaben
---------
=1255,81 € Netto
=??????? pfändbarer Betrag


Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Alex M.
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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 04. November 2007, 18:18:50 »

Ich gehe mal davon aus, dass der Arbeitgeber auch Versicherungsnehmer ist und nicht der Schuldner.
Dann setze ich voraus, dass der Vertrag vor Eröffnung bestanden hat.

In diesem Falle sollte Beispiel 2 gelten.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
AlexM
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« Antworten #2 am: 05. November 2007, 16:33:56 »

Vielen Dank für die Antwort.

Die Voraussetzungen sind so.  Demnach sind 185,40 € pfändbar, oder?

Gruß
AlexM
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