Warum ist denn das SV Brutto höher ? Gibt es einen Lohnsteuerfreibetrag ?
Also es ist richtig, bei 1 unterhaltspflichtiger Person beträgt die Pfändungsfreigrenze 1360 EUR. D.h. ab da beginnt die Pfändung aber nicht zu 100%. Daher sind bei 1417 EUR nur 27 EUR abzuführen. Eventuell wird die Zusatzversicherung noch mitgezählt wenn das ein geldwerter Vorteil ist. Dann wären es 42 EUR, die an den TH gehen.
Zum 01.07.2011 müssen übrigens die Pfändungsfreigrenzen angehoben werden, um etwa so 40 EUR. D.h. dann würde ab Sommer nichts mehr gepfändet. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.

Aber was hat das mit dem Bausparvertrag auf sich ? 40 EUR für was ? Warum läuft denn der noch weiter wenn der IV den beansprucht ? Also die Zahlungen meine ich ?