Hallo,
ich habe da ein größeres Verständnisproblem in der Berechnung ...
und der Folge, wann was abgezogen wird ...
Rechnung A2300 € wäre mein Nettoverdienst (Auszahlung)
295 € wäre dann der Pfändbare Betrag für 2 Unterhaltspflichtige bezogen auf 2300 Euro (laut Pfändungstabelle)
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2005 € bleiben
dann abzüglich Kindesunterhalt
329 € Unterhalt Kind 2 Düsseldorfer Tabelle plus
356 € Unterhalt Kind 1 Düsseldorfer Tabelle
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685 € Gesamter Kindesunterhalt
Es bleiben 2005 € minus 685 € = 1320 EuroRechnung B2300 € wäre mein Nettoverdienst (Auszahlung)
minus
329 € Unterhalt Kind 2 Düsseldorfer Tabelle plus
356 € Unterhalt Kind 1 Düsseldorfer Tabelle
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685 € Gesamter Kindesunterhalt
1615 € bleiben als Netto minus Kindesunterhalt
19 € wäre dann der Pfändbare Betrag für 2 Unterhaltspflichtige bezogen auf 1615 Euro (laut Pfändungstabelle)
Es bleiben 1615 € minus 19 € = 1596 EuroIch vermute, es ist leider die
Rechnung A Rest= Netto - Pfändung - Unterhalt die richtige Version?

Das wird nämlich richtig heftig, wenn das Kind zum Studieren anfängt und der geforderte Unterhalt von 356 € auf 650 € hochschnellt.

Vielen Dank schon mal, hoffe es ist ein Thema von allgemeinem Interesse. Habe dazu im Internet rein gar nicht gefunden, da gibt es nur Unterbehaltsrechnungen aber alle ohne die Rücksichtnahme dass da noch ein Treuhänder weiteres Geld entnimmt.