Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:26:06 *
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Autor Thema: Pfändbarkeit....  (Gelesen 1105 mal)
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aussie
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« am: 19. Juli 2007, 23:07:28 »

Hallo zusammen.
Tja ich bin einfach dumm gewesen.  habe jetzt 3000 euro schulden und heute den brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, dass er mich in zwei wochen besuchen wird.
Ich wohne zur zeit mit meiner Freundin zusammen und jetzt bah ich und natürlich sie am allermeisten angst, dass er ihre sachen pfänden wird.  das meiste in der wohnung ist von ihr.  nimmt er jetzt auch ihre sachen mit oder wie?
Sie hat mit der ganzen sache ja nichts zu tun.  sie wohnt ja nur mit mir zusammen.  also eigentlich wohnen wir nur noch zusammen also nur noch ne haushaltsgemeinscaft.
Ich verdiene 800€ netto da ist also nicht mehr viel zu holen.  Von wann müsste denn der Kontoauszug sein den ich vorlegen muss wenn ich nen ev leiste.  kann mir vielleicht jemand sagen wie es ganz genau aublaufen wird???

danke schonmal.
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smallville
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« Antworten #1 am: 19. Juli 2007, 23:15:20 »

Hi Aussie

läuft der Mietvetrag auf Dich UND Deine Freundin?
Kann sie von einigen Dingen nachweisen dass sie ihr sind?

Fernseher ( solange es kein Mörder FLAT LCD Superbildschirm ist), Computer ( dito wie Fernseher) und alle normalen Güter sind nicht pfändbar.
Solange da keine Luxusgüter rumdümpeln ist es unerheblich wem es gehört, da ohnehin nicht pfändbar.

Sind die 3000 Euro 1 Gläubiger?

Die EV kannst Du umgehen in dem Du dem GV glaubhaft versichern könntest innerhalb von 6 Monaten die Schuld zu tilgen.
Würde bedeuten 500 Eu pro Monat.
Kannst Du aber nicht nehme ich an.

Du kannst versuchen mit dem GV zu Reden, dass Du erstmal vorab 150 Euro(sofern Dir möglich) bezahlst und dann mit dem Hauptgläubiger Kontakt aufnehmen und ihm Deine Situation schildern und um eine für Dich mögliche Ratenzahlung bitten.
In der Regel geht der Gläubiger darauf ein, da bei EV er NULL komma NULL erhält und so bekommt er vielleicht wenigstens 50 Eur pro Monat.

Wäge ab ob Du mtl.  etwas erübrigen kannst ( notfalls Nebenjob annehmen) und abklären ob Zinsen und Nebenforderungen gestundet werden können.  Denn sonst zahlst Du nur die Zinsen und nicht die Hauptforderung zurück.

lieben Gruß
smallville
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 19. Juli 2007, 23:43:24 »

Hallo smallville,

freut mich, dass Sie sich hier engagieren.

Und ganz richtig, bitte keine all zu große Angst vor dem Gerichtsvollzieher, der ist meist harmlos und gewöhnlicher Hausrat  ist eh unpfändbar.

Bei solchen Lebenspartnerschaft gibt es auch keine automatische Gewahrsamsvermutung wie in der Ehe.

Also keine Panik. Besonders wertvolle Gegenstände könnten- zur Beruhigung -  mit einem Nachweis des Eigentums versehen werden.

Gruss
Feuerwald



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paps
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« Antworten #3 am: 19. Juli 2007, 23:56:57 »

@ Feuerwald:

Könnte der GV nicht aber auch wegen der Eigentumsvermutung erst mal pfänden?

Gedanken:
-  Grundsätzlich keine Eigentumsprüfung durch den Gerichtsvollzieher!
– auch die Pfändung von Sachen, die nicht dem Schuldner gehören ist rechtmäßig
- dem Eigentümer bleibt dann nur 771 ZPO
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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smallville
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« Antworten #4 am: 20. Juli 2007, 00:00:53 »

OT
@feuerwald

Ich freue mich wenn ich ein wenig Rat geben kann.
Ich habe unwissend 1,5 Jahre herumgeeiert mit Schulden bis zum Hals ( aus Krankheit und Arbeitsunfähigkeit entstanden) und bin bei vielen Schuldenberatungsstellen abgeblitzt.

Habe mich durch´s www gewühlt und habe jetzt GOTT SEI DANK eine Regelinso und somit eine neue Chance  :biggrin:

Toll dass es solche Foren gibt  :thumbup:

lieben Gruß
Smallville
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noch immer nicht in der WVP
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Juli 2007, 00:00:53 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 20. Juli 2007, 11:58:59 »



Paps,
eine erschöpfende Auskunft t kann ich auch nicht liefern.

Ich denke es gibt hier zwei Ansätze

a) die Erfahrungswerte
b) die Frage, warum es in der ZPO den § mit der Gewahrsamsvermutung in der Ehe gibt,

wenn dieser ohnehin unnötig wäre, weil der GV ja grundsätzlich immer alles grapschen darf, da eine Eigentumsprüfung durch den GV nicht erfolgt bzw. erfolgen kann.

In einer ehelosen Wohngemeinschaft kann der GV meiner persönlichen Meinung und meiner Erfahrung nach eben nicht einfach davon ausgehen, alles pfändbare gehöre dem Schuldner.

Man überlege folgendes:

In einem Mehrfamilienhaus, in dem auch ein säumiger Zahler haust, befinden sich im Keller zahlreiche Fahrräder, darunter auch einige von Wert. Nun kommt der GV .... und nimmt alle Fahrräder bis auf eines, das zu pink ist,  in Beschlag. 

Im dritten Stock befindet sich eine WG von Studenten. Einer dieser Studenten ist der böse Schaf. Nun kommt der GV ... und geht mit 3 Labtops, 5 Spielkonsolen 255 CDs HipHop  und der neusten Ausgabe von Zöller/Stöber unter dem Arm freudenstrahlend nach Hause.

Wie lässt sich das lösen ? dntknw

Gruss
Feuerwald
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paps
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« Antworten #6 am: 20. Juli 2007, 18:21:30 »

Zitat
Wie lässt sich das lösen ?

Er liest Stöber und bringt alles brav zurück?


Ich weis, in 99% aller Fälle ist die Angst vor Pauschalpfändungen und einer Wohnung voller lieblicher Aufkleber- die an das Naturschutzzeichen erinnern- unbegründet.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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