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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:26:15 *
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Autor Thema: Pfändbarkeit von Bayer. Sonderzahlung im Insolvenzverfahren  (Gelesen 2183 mal)
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Merline
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« am: 18. November 2007, 14:51:03 »

Hallo an alle,
Weihnachten steht wieder vor der Tür und damit gibt es auch wieder Weihnachtsgeld in Form einer Sonderzahlung in Bayern. 
Ich beziehe Versorgungsbezüge vom Freisstaat Bayern und bereits im letzten Jahr wurde mir im Rahmen meines Regelinsolvenzverfahrens die gesamte Sonderzahlung an den Insolvenzverwalter gepfändet. 
Ich bekomme nirgendwo eine präzise Antwort, ob dieses Vorgehen rechtens ist.  Vielleicht kann mir hier jemand ein Antwort geben!
Ich danke jedenfalls schon jetzt dafür.
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paps
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« Antworten #1 am: 18. November 2007, 18:28:22 »

Da ich mich bei Requartd ja schon geäußert habe....
falle ich wohl aus.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 18. November 2007, 21:42:38 »

Hallo,

wir wird denn diese Sonderzahlung genannt und wann wird Sie ausgezahlt ?

MfG

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« Antworten #3 am: 18. November 2007, 23:50:05 »

Paps danke für die Antwort, aber mein Problem ist leider immer noch nicht gelöst.  Wo kann ich denn sonst noch Auskunft bekommen?
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Merline
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« Antworten #4 am: 18. November 2007, 23:51:52 »

Die Sonderzahlung kommt mit den Bezügen für Dezember und wird einfach Sonderzahlung genannt.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. November 2007, 23:51:52 »



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« Antworten #5 am: 18. November 2007, 23:54:24 »

Bis einschließlich 2005 habe ich die Sonderzahlung auch bekommen.  Sie wurde letztes Jahr erstmals komplett gepfändet.  Seit Mai 2005 läuft das Insolvenzverfahren.  Vorher war das ein Konkurs, der durch ein Bauunternehmen an dem ich beteiligt war hervorgerufen wurde. 
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 19. November 2007, 12:04:10 »

Hallo,

ok. Hab mich mal etwas eingelesen. Die Zahlungen werden auf die Monate gesplittet, aber in Bayern wie z.B. auch in Baden-Württemberg komplett im Dezember ausgezahlt.

Aus dem Bauch heraus ist diese Zahlung genau wie das normale Weihnachtsgeld zu behandeln. Also bis 500,00 € pfandfrei. Es kommt nämlich nicht unbedingt auf die Bezeichnung, sondern vielmehr auf den Auszahlungszeitraum an. Liegt dieser Zwischen November und Januar, handelt es sich i.d.R. um Wiehnachtsgeld.
Ich erinner mich dunkel daran, dass es in Niedersachen dafür eine extra Anweisung für die Auszahlungskasse (oder wie immer sich dieses bei Beamten nennt) gibt. Sie sollten sich daher mal an Ihre Auszahlungsstelle wenden, ob die darüber was wissen.

Ansonsten bliebe nur noch der gerichtliche Weg, bei dem ich mir eigentlich ziemlich sicher bin, dass Sie den gewinnen würden, da eine Ungleichbehandlung zwischen "normale" Arbeitnehmer und Beamten nicht sein kann.

MfG

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Merline
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« Antworten #7 am: 19. November 2007, 12:26:38 »

Danke für die Antwort, ich sehe das eigentlich genauso wie Sie.  Eine heutige telefonische Anfrage bei der Besoldungsstelle ergab lediglich, dass man dort seit letztem Jahr neue Computerprogramme habeund darum die Sonderzulage auh heuer wieder wie im letzten Jahr gepfändet werden würde.   Ich lege jetzt mal gleich im Vorfeld ohne dass mir die schriftliche Bezügemitteilung vorliegt Widerspruch ein.  So kann es doch echt nicht sein?
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nixnutzwutz
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« Antworten #8 am: 20. November 2007, 13:15:53 »

Hallo!

ThoFa kann ich hier leider nicht beipflichten - es kommt sehr wohl auf die Bezeichnung an.  Zumindest war das letztes Jahr bei mir so.  Es wurde die komplette Sonderzahlung gepfändet mit der Begründung, es handele sich eben um eine "Sonderzahlung" und nicht um "Weihnachtsgeld", obwohl der Zeitraum der Zahlung mit den Bezügen vom Dezember war.  Mein Arbeitgeber (die Deutsche Telekom) stellte sich total stur.  Der TH rückte auch nichts mehr raus, da das Geld an Abtretungsgläubiger ging und ich mit denen hätte verhandeln müssen.

@ThoFa:
Wenn es zu dem Thema "es kommt auf den Zeitraum der Zahlung an" etwas schriftliches geben sollte, wäre ich sehr interessiert!
Ich würde dem auch noch mal nachgehen, auch wenn die Sache schon ein Jahr her ist.

Grüße von der nixnutzwutz
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« Antworten #9 am: 20. November 2007, 22:57:03 »

Hallo,

da gibt es etwas schriftliches. Ja, es kommt auch auf die Bezeichnung an, aber ganz sicher nicht, wenn das Ding nur "Sonderzahlung" heisst. Bin noch einige Tage unterwegs, werde mal schauen was ich raussuchen kann.

MfG

ThoFa
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Merline
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« Antworten #10 am: 24. November 2007, 23:47:56 »

Ich hab jetzt auch nach was Schriftlichem gesucht, diverse Stellen angerufen und um Auskunft gebeten.  Keiner weiß irgendwo Bescheid.  Das ist wohl auch die Möglichkeit Einspurch gegen die Pfändung einzulegen irgendwo nicht gegeben?
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Merline
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« Antworten #11 am: 11. Dezember 2007, 21:37:46 »

Hallo zusammen,
etwas schriftliches zu dem Thema hat wohl leider immer noch niemand finden können  :cry: :cry:
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paps
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« Antworten #12 am: 11. Dezember 2007, 23:51:48 »

nun abgesehen von der Formulierung der ZPO scheint es noch keine Entscheidung zu geben.

Wenn Sie wollen, können Sie ja widersprechen und abwarten, wie die Reaktion ist.
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