Hallo tomwr,
ich habe eben mal den genannten Paragraph aufgerufen und dort ist auch ein Rechner verfügbar.
In der Tat wird bei täglich 42,99 € Pfändungsbetragbetrag 0 angezeigt. Andererseits ist Deine Einlassung schlüssig und nachvollziehbar.
Liegt es vielleicht daran, dass gleich von Anfang an Krankschreibung von 1.08. - 31.08. feststand?
Ich hatte der TH mitgeteilt, dass ich 14 tägige Auszahlung beabsichtige und jetzt zum 1. mal eingereicht habe.
Soweit so gut, aber jetzt hat der medizinische Dienst meinen Dok und mir mitgeteilt, dass nach Durchsicht und Beurteilung der Unterlagen,
die Arbeitsunfähigkeit am 18.08. endet.
Was ist mit der Pfändung, wenn der MD mich zwingt wieder arbeiten zu gehen, denn dann sieht es doch mit dem pfändbaren Betrag anders aus, oder?

dann wird wohl zuviel abgeführt werden auf den Zeitraum gesehen
Mein Dok hat Widerspruch eingelegt, denn
1. weiß der MD nicht genau was ich arbeite, sondern nur den Berufszweig,
2. hat er mich nicht just for fun gleich so lange AU geschrieben, er weiß wie meine Tätigkeit aussieht und was die Folgen eines vorzeitigen Einsatzes sind, nach einer Darm OP und schwertdementen, bettlägerigen Senioren und
3.lässt er sich seine ärztliche Kompetenz nicht absprechen.
Ich werds sehen was rauskommt.
Gruß
Roja