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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:27:48 *
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Autor Thema: Pfändung Krankengeld.....wirklich sooo viel..?  (Gelesen 1284 mal)
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Roja54
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« am: 16. August 2011, 23:41:53 »

Hallo Auskenner  wink,

ich hatte am 29.07.11 schon mal gepostet in Bezug auf Krankengeld und Pfändung.

Allerdings wusste ich da noch nicht wie hoch der tägliche Betrag und der Pfändungsbetrag ist.

Jetzt weiß ich es, ich bekomme Netto 42,99 € (Brutto 49,10 €) täglich, aber davon soll lt. telefonischer Auskunft meiner KK ein Betrag von über 5,- € an die TH überwiesen werden.

Das kommt mir aber sehr hoch vor. Kann das wirklich sein?

Ich bekam schon den Tipp nach wöchentlicher, bzw. täglicher Pfändungstabelle zu googlen. Das habe ich auch gemacht, allerdings nur Tabellen bis 30.06.11 und nicht die ab 01.7.11 Gültige gefunden, Seiten die nur nach Bezahlung einzusehen sind oder noch besser unter dem Link steht etwas anderes als im Anfangstext angedeutet wird.

Also ist das keine echte Hilfe oder Aufklärung.

Kann das wirklich sein, dass der Pfändungsbetrag so hoch ist  sad

Gruß

Roja
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« Antworten #1 am: 17. August 2011, 00:49:23 »

Wenn keine unterhaltspflichtigen Personen vorhanden sind, ja das kommt schon hin.

EUR 42,99 am Tag sind EUR 1290 im  Monat und davon sind laut Pfändungstabelle dann ca. EUR 180 im Monat was wiederum etwa EUR 6 pro Tag entspricht.

In §850c ZPO wird allerdings von einem Pfändungfreien Betrag von EUR 45,34 pro Tag ausgegangen (was die monatlich Pfändungsgrenze deutlich übersteigt). Der Zusammenhang ist mir jetzt auch nicht klar, warum man mehr haben darf wenn es täglich ausbezahlt wird ?  gruebel
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Roja54
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« Antworten #2 am: 17. August 2011, 09:54:05 »

Hallo tomwr,

ich habe eben mal den genannten Paragraph aufgerufen und dort ist auch ein Rechner verfügbar.

In der Tat wird bei täglich 42,99 € Pfändungsbetragbetrag 0 angezeigt. Andererseits ist Deine Einlassung schlüssig und nachvollziehbar.

Liegt es vielleicht daran, dass gleich von Anfang an Krankschreibung von 1.08. - 31.08. feststand?

Ich hatte der TH mitgeteilt, dass ich 14 tägige Auszahlung beabsichtige und jetzt zum 1. mal eingereicht habe.

Soweit so gut, aber jetzt hat der medizinische Dienst meinen Dok und mir mitgeteilt, dass nach Durchsicht und Beurteilung der Unterlagen,
die Arbeitsunfähigkeit am 18.08. endet.

Was ist mit der Pfändung, wenn der MD mich zwingt wieder arbeiten zu gehen, denn dann sieht es doch mit dem pfändbaren Betrag anders aus, oder?  gruebel
dann wird wohl zuviel abgeführt werden auf den Zeitraum gesehen  huh

Mein Dok hat Widerspruch eingelegt, denn

1. weiß der MD nicht genau was ich arbeite, sondern nur den Berufszweig,

2. hat er mich nicht just for fun gleich so lange AU geschrieben, er weiß wie meine Tätigkeit aussieht und was die Folgen eines vorzeitigen Einsatzes sind, nach einer Darm OP und schwertdementen, bettlägerigen Senioren und

3.lässt er sich seine ärztliche Kompetenz nicht absprechen.

Ich werds sehen was rauskommt.

Gruß

Roja



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« Antworten #3 am: 17. August 2011, 11:24:23 »

Wenn das so abzusehen ist, würde es mögl. Sinn machen, auf monatliche Zahlung umzstellen. Das lässt sich aber ausrechnen.

Die vermeintlichen Differenzen im Vergleich monatlicher zu täglicher Auszahlung liegen vermutlich am Wochenende. Sa und So ist keine Auszahlung vorgesehen.
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« Antworten #4 am: 17. August 2011, 13:30:45 »

ist der pfändbare Bétrag vielleicht deshalb höher gesetzt, weil das Krankengeld nicht versteuert wird und erst mit der Einkommenssteuererklärung versteuert wird?? Würde für mich eine logische Folgerung sein
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Viele Grüße

Angestellte80
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« Antworten #4 am: 17. August 2011, 13:30:45 »



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« Antworten #5 am: 17. August 2011, 15:53:00 »

Nein, das ist unlogisch.
Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt im Gesetz.

Außerdem ist der pfändbare Betrag meiner Meinung nach nicht höher gesetzt.
Ich habe gerade gelesen, dass selbst wenn die Lohnersatzleistung wie hier das Krankengeld nach Tagessätzen ausgerechnet wird, der pfändbare Betrag nach dem Zeitabschnitt berechnet wird, wie auch der Lohn selbst gezahlt wird. So wohl das BSG. Das würde also bedeuten, bei monatlicher Lohnzahlung würde der pfändbare Betrag des Krankengeldes ebenfalls aus dem monatlichen Betrag ermittelt werden.
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« Antworten #6 am: 17. August 2011, 17:06:27 »

Die vermeintlichen Differenzen im Vergleich monatlicher zu täglicher Auszahlung liegen vermutlich am Wochenende. Sa und So ist keine Auszahlung vorgesehen.

Das klingt logisch und wird wohl in der Tat so sein. Bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen pro Monat kommt man dann auf einen Pfändungsfreibetrag von 952,xx - was dem "alten" Pfändungsfreibetrag von EUR 985 recht nahe kommt. Wahrscheinlich gehen die von 21,5 Tagen oder so aus.
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« Antworten #7 am: 17. August 2011, 17:59:46 »

Hallo tomwr,

das ist ja das komische, bei Krankengeldbezug heißt es kalendertäglich, also auch Sa und So. 

Und es wird auch so bezahlt. Allerdings werden für einen vollen Monat  Krankengeldbezug,30 Tage berechnet, egal ob der Monat 30 oder 31 Tage hat.

Bei Februar weiß ich es nicht genau.

Vom Arbeitgeber wird dagegen immer nur Mo. - Fr. bezahlt.

Mal ganz abgesehen davon, dass es bei mir/uns, gilt, wer Dienst hat, hat weder Feiertag, noch WE, noch Weihnachten, Ostern oder Sylvester, weil eine Schicht 120 Stunden rund um die Uhr ist.

Gruß

Roja

 
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« Antworten #8 am: 17. August 2011, 18:33:05 »

Das wird kalendertäglich gerechnet, weil man ja auch hoffentlich schnell wieder aus dem Krankengeldbezug in das normale Arbeitsverhältnis zurückkommt. Es wird aber wie eine monatliche Zahlung berechnet und entsprechend auch abgezogen. Ist bei anderen Ersatzleistungen wie z.B. ALG 1 auch so.
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Es grüßt der Alte
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