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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:27:57 *
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Autor Thema: Pfändung Mietkaution von Hartz4-Satz  (Gelesen 912 mal)
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caramac
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« am: 23. August 2010, 18:16:38 »

Hallo Leute, vielleicht kann mir jemand helfen:

Meine Schwester hat Privatinsolvenz angemeldet und bezieht Hartz4- Geld.
Sie hatte ihre alte Wohnung wg. Schimmels gekündigt und ist nun umgezogen. Die Kaution der alten Wohnung hat die ARGE vorgestreckt und wurde ihr in monatlichen Raten vom Hartz4-Satz abgezogen. Nun hatte sie keine Schäden in der Wohnung hinterlassen und hoffte auf die Kaution. Die wurde aber vom Sparkassenkonto gleich an den Insolvenzverwalter weiter geleitet, der sie in die Insolvenzmase aufnahm. Ist das rechtens bzw. seht ihr eine Möglichkeit, dass sie an doch noch an das Geld kommt?

Ich mache mal einen Vergleich. Das heisst also: Man darf sich keinen Euro von dem ohnehin schon geringen Hartz4-Satz beiseite legen, weil der Insolvenzverwalter bei Kenntnis gleich die Hand drauf hält, richtig?

Ich hab leider erst jetzt von der Möglichkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfahren - ist das eine Lösung für die Zukunft?

Die neue Kaution hat übrigens meine Mutter vorgestreckt - damit dürfte die doch pfändungssicher sein, oder?

Vielen Dank schon mal, Max

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Fallera
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« Antworten #1 am: 23. August 2010, 20:51:48 »

Erstmal hat der Vermieter das aufrechnungsrecht. Danach faellt die Kaution zur Masse. Somit geht sie an den th.

Ein p-Konto schuetzt einen Betrag von monatlich 985 EUR. Schaden tut es sicher nicht. In der laufenden Insolvenz wohl eher unnötig.

Ich habe schon davon gehört, dass die Kaution vom th wieder freigegeben wurde, wenn sie als Kaution für eine neue Wohnung verwendet werden soll.

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« Antworten #2 am: 24. August 2010, 18:08:16 »

Stand des Verfahrens??


Die neue Kaution hat übrigens meine Mutter vorgestreckt - damit dürfte die doch pfändungssicher sein, oder?


Es sollte eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden, bevor man eine Schenkung annimmt und auch diese Kaution beim IV landet, falls das Verfahren noch nicht aufgehoben ist.
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caramac
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« Antworten #3 am: 24. August 2010, 18:17:41 »

Schenkung?

Meine Mutter hat durch die Kaution doch nur eine Art "Bürgschaft" geleistet - eine Schenkung würde es doch nur, wenn bei Vertragsende die Kaution an den Mieter fliesst - ist das immer so?

Wenn das dennoch schriftlich festgehalten werden muss, wie sollte der Schrieb denn aussehen? Muss man da eine bestimmte Form einhalten? Gibt es eine Art Musterbrief?

Sorry für die massigen Fragen - ich war noch nie in einer solchen Situation und meine Schwester kann sich krankheitsbedignt um nix kümmern...
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