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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:28:06 *
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Autor Thema: Pfändung Norisbank  (Gelesen 1267 mal)
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fritz31
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« am: 11. Juli 2011, 10:05:05 »

Hallo, vor einem Monat wurde mein Konto gepfändet. Mein Konto ist bei der Norisbank, und ich habe mich sofort um diese Pfändung gekümmert. Mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart, und dieser teilte mir mit, nach Erhalt der ersten Rate sofort die Pfändung ruhen zu lassen.

Rate sofort über das Konto meiner Mutter überwiesen, und der Gläubiger hat die Pfändung erstmal außer Kraft gesetzt. Dachte ich zumindest.

24.06 - Fax und Brief vom Gläubiger an die Norisbank Scheinabteilung
Auf meine Nachfrage beim Telefonbanking würde nichts in der Abteilung vorliegen das die Pfändung erstmal ausgesetzt wird.
27.06 - nochmal ein Fax vom Gläubiger an die Pfändungsabteilung.
29.06 - Besuch bei der Bank. Laut Bänker keine Unterlagen angekommen
01.07 - Gläubiger fühlt sich mittlerweile genervt, und hat sogar das Fax an die Bankfiliale weitergeleitet.
04.07 - Angeblich sollte Konto am 05.07 wieder Frei sein laut Bänker
08.07 - Konto immer noch nicht frei  fuchsteufelswild Laut Bänker wäre das Datum falsch!?Pfändungsbeschluss und Pfändung !?!!?!?
11.07 - Gläubiger mitgeteilt das angeblich Aussetzung Falsch ist. Antwort: Quatsch, alles korrekt wie bei jeder anderen Pfändung auch.

Schlichtungstelle habe ich angeschrieben, und hoffe die erreichen etwas. Was kann ich noch tun? Das ist ja die Hölle bei dieser Bank. Die machen einfach das Konto nicht Frei.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 11. Juli 2011, 10:14:13 »

Was kann ich noch tun? Das ist ja die Hölle bei dieser Bank. Die machen einfach das Konto nicht Frei.

- das, was die ZPO für diesen Fall vorsieht. Ein Herumgeeiere mit pfändungswütigen Gläubigern bringt nichts.

a) Umwandlung in ein P-Konto gem 850k ZPO oder
c) Freigabebeschluss gem. 850l ZPO beim Gericht beantragen
sofern Lohnzahlungen und vergleichbares auf das Konto eingehen, wobei immer nur GUThaben nach 850 ff ZPO freigegen werden kann.
Bei Sozialleistungen hilft zudem §55 SGB I.
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fritz31
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« Antworten #2 am: 11. Juli 2011, 10:58:38 »

a) P-Konto kostet Geld und wegen 200€ Restforderung der PFändung kommt es für mich nicht in frage.
b) 850ZPO hilft nur bei Lohn und Sozialleistungen! Hilft mir also auch nicht weiter.

Wie lange darf die Bank das Konto den noch sperren wenn seitdem 27.06.2011 eine Aufhebung vorliegt?
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 11. Juli 2011, 11:23:18 »

Das Problem an der Sache ist, dass es ein „Ruhen der Pfändung“ im Gesetz nicht gibt. Das Ruhen der Pfändung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Gläubiger. Die Banken als Drittschuldner akzeptieren dies aber nicht immer. Wenn sie das Ruhen der Pfändung akzeptieren, dann nur als eine Art Kulanz. Klären Sie kurzfristig mit der Bank, ob ihr generell die o.g. Vereinbarung egal ist. Falls ja, klären Sie mit dem Gläubiger, ob der die Pfändung ganz zurücknimmt. Macht er dies dann nicht, bleiben die von Feuerwald beschriebenen Wege. Oder Sie leihen sich den noch offenen Betrag.
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tomwr
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« Antworten #4 am: 11. Juli 2011, 17:51:28 »

a) P-Konto kostet Geld und wegen 200€ Restforderung der PFändung kommt es für mich nicht in frage.

Ja dann verstehe ich hier den ganzen Aufstand nicht. 200 EUR von irgendjemand aufs eigene Konto überweisen lassen, Pfändung wird damit im Grunde erledigt weil vollständig erfüllt und das Konto ist wieder frei.

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Juli 2011, 17:51:28 »



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