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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:28:13 *
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Autor Thema: Pfändung PC  (Gelesen 4273 mal)
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opa100cent
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« am: 30. September 2006, 13:52:30 »

Guten Tag,
ich habe vier erwachsene Söhne, die mir im Laufe des letzten Jahres ihren ausrangierten Rechner und Drucker geschenkt haben. Zu meinem Geburtstag kauften sie zusammen einen neuen Flach-Monitor ( ungefähr 200,00 EUR ). Auf Grund meiner hohen Verschuldung ist der GV oftmals bei mir, hat aber noch nie in dieses Zimmer geschaut. Wie muss ich mit diesen Geräten bei einer neuen bevorstehenden EV umgehen? Können diese Geräte gepfändet werden oder wie kann ich Sie schützen? Ich bin Frührenter auf Grund starker gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Mit dem PC verwalte ich meine Schulden - benötige ihn also nicht berufsbedingt. Gibt es zu diesem Thema Antworten oder Urteile ? Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 01. Oktober 2006, 14:51:29 »

Hallo,

weder Rechner noch Drucker interessieren den GV. Der Wert ist so niedrig, dass siche eine Verwertung nicht lohnt und sogar gesetzlich nicht erlaubt ist. Auch der Monitor scheint mir vom Wert her nicht dazu geeignet, gepfändet zu werden.

Eigentlich ist nur Vorsicht angesagt, wenn \"Vollstrecker\" des Finanzamtes kommen, die kümmern sich häufig wenig um bestehende Vorschriften und denen muss man etwas härter entgegen treten.

Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, sind die Geräte halt Ihren Kinder, die Ihnen diese zur Verfügung stellen.

MfG

ThoFa
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opa100cent
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« Antworten #2 am: 03. Oktober 2006, 09:57:26 »

Danke,
damit ist mir erst einmal geholfen. So war es eigentlich auch gedacht - dass meine Kinder mir diese Geräte zur Verfügung stellen, weil ich halt sonst nichts zu tun habe. Aber - warum ist das eigentlich gesetzlich nicht erlaubt ? Viele Grüsse.
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Marideen
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« Antworten #3 am: 09. Oktober 2006, 15:48:02 »

wie sieht es denn mit neuen PC-Modellen aus?

Und was, wenn man selber den Kauf nicht belegen kann (kann ich behaupten dass der jemand anderem gehört, den ich dann ja wahrscheinlich angeben muss???)
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Miles
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« Antworten #4 am: 16. November 2006, 11:41:31 »

Hallo Ganz einfach Lassen sie sich einfach eine Schenkurkunde Austellen. So wie ich habe meinen PC Komplett Aufgelistet auf nem Papier und dann Einen Freund Unterchreiben Lassen das er im Gehört und er ihn mir schenkt. Fertig kann keiner mehr dran den Geschenkt ist geschenkt Und nicht mehr Pfänbar
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. November 2006, 11:41:31 »



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paps
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« Antworten #5 am: 16. November 2006, 17:08:15 »

Na,na,na
Mit dem Geschenk, geht der PC in das Eigentum des Insolventen über. Damit wäre er voll pfändbar.
Ob es je zu einer Pfändung kommen wird, sei dahingestellt.
Meist sind die Kosten zur Datenbereinigung, Unterbringung, Abtransport und Versteigerung höher als der eigentliche Wert.

Bliebe also nur die Leihe des PC`s vom Bekannten.
Wobei er auch dann noch pfändbar wäre und der Eigentümer seine Rechte gegenüber dem GV/TH/IV gelten machen müßte. [addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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