ziemlich abstrakte Frage, aber trotzdem erst mal willkommen.

Während der Zeit der Abtretung gilt die Tabelle mit aktuellem Stand für alle abhängig Beschäftigten.
Für Selbständige gibt es andere Regelungen, die sich aber an der Tabelle orientieren.,
Grundlegend gibt es 3 Ausnahmen:
1.) Bei rückständigen Unterhaltsverpflichtungen kann unter den Tabellenwert gepfändet werden.
2.) Bei Unterhaltsberechtigten mit eigenen Einkünften könnte ein Mittelwert/Wegfall durch das Gericht bestimmt werden
3.) Bei hohen eigenen Aufwendungen, kann der Selbstbehalt durch dass Gericht nach oben korrigiert werden.