.... wie schaffe ich es dass wegzubekommen?
Ihr Schuldnerberater kann Ihnen helfen, um
eine Bescheinigung für den erweiterten Pfändungsschutz (§ 850k Abs. 5 ZPO) ausstellen lassen, damit Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln können. Alternativ kann das auch der Arbeitgeber, die Sozial- oder Familienkassen bzw. zur Not auch das Vollstreckungsgericht ausstellen. Dazu müssen Sie Leistungsbescheide, Lohnzettel, Unterhaltszahlungen etc. nachweisen. Damit ist die Pfändung jedoch nicht weg, sondern nur das liebe Geld geschützt.
einen Antrag beim Amtsgericht nach § 833a ZPO zu stellen, damit die Pfändungen (auch zukünftig bis zu 12 Monate) untersagt werden, sofern dafür die Voraussetzungen vorliegen. Damit wäre die Pfändung evtl. ganz „weg“
http://www.koarb.de/media/custom/1446_342_1.PDF?1277727001Das macht Sinn, wenn neben den "47 Euro", die jetzt gepfändet wurden, weitere Kontopfändungen anstehen (andere Gläubiger). Falls nur diese 47 Euro im Raum stehen, könnten Sie die Bank auch anweisen, diesen betrag an den Gläubiger zu überweisen, dann wäre die vorliegende Pfändung erledingt undd as Konto wieder frei.