Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:32:59 *
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Autor Thema: Pfändung trotz regelm Ratenzahlung?  (Gelesen 370 mal)
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Lanamuk
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« am: 26. Juli 2011, 13:46:54 »

Hallo Zusammen,

Ich hatte vor 20 jahren mit meinem EX eine Wohnung gekauft ubd nach einem Jahr wieder verkauft,
alles schön und gut bank hatte damals vorfälligkeitszinsen verlangt ( ist ja auch alles soweit OK )
mein EX hatte diese Summe Übernommen und mich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen, er hat
auch Jahrelang mei Gehalt bis zur Freugrenze gepfändet auch OK, nun bin ich 2008 arbeitslos geworden
und seit einem Jahr arbeite ich nu wieder aber verdiene 1000,00 Netto bzw in Zukunft durch steuerklasse
5 nur noch 800,00 Netto, ich weiss das ich unter der Pfändungsgrenze liege, doch mein EX war jetzt beim
Anwalt und ich habe bedenken das der mein Konto pfändet oder sich wieder bei meinem neuen Arbeitgeber
meldet auch wenn er nichts erreichen kann aber er würde es wohl nur aus bosheit machen.
Nun teilt sein Anwalt mir mit ich möcht eine Rate vin 25-50,00 zahlen, jetzt meine Überlegung wenn ich
eine Rate von 25,00 anbiete und er zufrieden damit einverstanden ist (natürlich nur Schriftlich) ich diese
regelm. zahle kann er doch nicht mehr pfänden oder?

vieleicht kann mir jemand weiterhelfen   
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Lanamuk
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« Antworten #1 am: 26. Juli 2011, 15:21:10 »

Hi,

er kann immer pfänden aber sein RA (wenn er vernünftig ist) wird ihm davon abraten weil es nix bringt.

Lohnen sich die 20€ überhaupt?? Wie hoch ist die Forderung??
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Lanamuk
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« Antworten #2 am: 26. Juli 2011, 16:20:09 »

Hallo vielen dank für die Antwort,

nein 25,00 Lohnen sich nicht aber sein Anwalt hat mir dieser Angebot in seinem
namen gemacht, es sind ca 480000 EU !  aber hier geht es einfach nur um gekränkten
Stolz seit so langer Zeit, er will mich einfach nur vernichten

 
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Lanamuk
Feuerwald
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« Antworten #3 am: 26. Juli 2011, 16:27:05 »

480000 EUR ???

warum nicht durch ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen, dann ist das weg und Sie haben Ruhe.
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Lanamuk
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« Antworten #4 am: 26. Juli 2011, 19:27:36 »

Hallo,

weil ich angst habe das mein neuer Arbeitgeber dieses mitbekommt und
ich fange dort nächsten Monat erst an, will es nicht aufs Spiel setzen,

kann ich das denn so ?? auch wenn ich jetzt neu verheiratet bin.

Ich wollte mich Morgen mit denn 25,00 schriftlich Einferstanden erklären, bin aber
nicht sicher ob er mich dann in Zukunfz (selbstverständlich mit regelm Zahlung)
in Ruhe lassen wird.

Sollte ich das lieber nicht machen?

was muss ich denn machen für die Privatinsolvenz, wenn ich hier bei einer Schuldenberatung
anrufe habe ich ca 1/2 Jahr wartezeit und der Anwalt will bis zum 01.08.2011 die erste
Zahlung haben,  obwohl ich erst Heute seinen Brief erhalten habe,


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vielen Dank

Lanamuk
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. Juli 2011, 19:27:36 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 28. Juli 2011, 21:57:35 »

Ich würde dem Anwalt gar nicht anworten wenn ich ehrlich bin. Soll er doch vollstrecken. Ist ernsthaft was zu holen?? Warum ärgern Sie den Ex nicht indem Sie ihn sinnlos irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen.

Für die Privatinso benötigen Sie einen so genannten AEV = ausserger. Einigungsversuch. Dieser muss ein RA oder Schuldnerberatung machen. Da Sie nun (wie es sich liesst) nur einen Gläubiger haben können Sie auch einen RA fragen wieviel er/sie verlangt, ggf kann man sich so das halbe Jahr sparen. Auf der anderen Seite haben Sie solange gewartet, dass es darauf auch nicht mehr ankommt.
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