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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:33:40 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Pfändung unter Existenzminimum  (Gelesen 268 mal)
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uglibugli
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Beiträge: 1

Danke
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« am: 03. Februar 2012, 10:36:13 »

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob in der Regelinsolvenz,dass Gericht,  ein Gläubiger, oder der Treuhänder das Existenzminimum von derzeit € 1029,99
heruntersetzen kann, weil meine Ehefrau im Verhältniss zu mir viel verdient. Sicherlich wird das Gericht die Unterhaltspflicht gegen meine Frau für nichtig erklären, aber wir haben auch ein gemeinsames Kind.

Hier die Eckdaten:

Schuldner Verdienst: € 1050,00
Ehefrau Verdienst: € 1300,00
Kindergeld: € 184,00
Sonstige Einnahmen: keine!

Schulden wurden vor der Ehe gemacht, Ehefrau hat damit nichts zu tun.
Alle Vollstreckbaren Titel laufen nur auf Schuldner.
Weitere Unterhaltspflichten (uneheliche Kinder bestehen nicht)

Ist §850c in diesem Fall anfechtbar, oder ist die Pfändungsuntergrenze für alle bindend?

Danke für Euer antworten.
Gespeichert
Insoman
Moderator
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Beiträge: 564

Danke
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« Antworten #1 am: 03. Februar 2012, 12:38:06 »

Da Ihre Frau über eigenes Einkommen in einer Höhe verfügt, dass sie sich selbst versorgen kann, wird das Gericht auf Antrag wohl auf Nichtberücksichtigung der Ehefrau entscheiden.
Ihre eigene Freigrenze wird jedoch durch das unterhaltsberechtigte Kind erhöht!
Sie werden erst von dem Mehrverdienst über €1419,99 netto die Hälfte abgeben müssen.
Eine Herabsetzung in diesem Zusammenhang kommt überhaupt nicht in Frage.
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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