Hallo,
angenommen jemand befindet sich seit August 2010 im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Diese Person ist Unterhaltspflichtig (Ehegattenunterhalt). Die Unterhaltshöhe ist gerichtlich festgesetzt worden.
Nun reduziert der Insolvente aus eigenem Antrieb die Unterhaltszahlungen.
Der Unterhaltsempfänger leitet die Pfändung des fehlenden Betrages ein.
Die Pfändung ist aufgrund es gerichtlichen Beschlusses zur Zahlungspflicht und -Höhe ja sofort vollstreckbar.
Kann diese Pfändung Auswirkungen auf die Insolvenz haben?

Wie reagiert der Treuhänder auf so einen Vorfall, bzw. bekommt er diesen überhaupt mit?
Meines Wissen darf man in den 6 Jahren Wohlverhaltensphase keine Pfändung oder ähnliches haben.
Ich bin dankbar für Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffnnungsloser