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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:34:36 *
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Autor Thema: Pfändung während Insolvenzverfahren  (Gelesen 753 mal)
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« am: 03. Juni 2011, 11:18:17 »

Hallo,

angenommen jemand befindet sich seit August 2010 im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Diese Person ist Unterhaltspflichtig (Ehegattenunterhalt). Die Unterhaltshöhe ist gerichtlich festgesetzt worden.
Nun reduziert der Insolvente aus eigenem Antrieb die Unterhaltszahlungen.
Der Unterhaltsempfänger leitet die Pfändung des fehlenden Betrages ein.
Die Pfändung ist aufgrund es gerichtlichen Beschlusses zur Zahlungspflicht und -Höhe ja sofort vollstreckbar.

Kann diese Pfändung Auswirkungen auf die Insolvenz haben?  gruebel
Wie reagiert der Treuhänder auf so einen Vorfall, bzw. bekommt er diesen überhaupt mit?
Meines Wissen darf man in den 6 Jahren Wohlverhaltensphase keine Pfändung oder ähnliches haben.

Ich bin dankbar für Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

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Fallera
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« Antworten #1 am: 03. Juni 2011, 11:28:51 »

Meines Wissen darf man in den 6 Jahren Wohlverhaltensphase keine Pfändung oder ähnliches haben.

- FALSCH! Neue Schulden haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun und können auch auf normalem Wege vollstreckt werden.

Edit: Bei Unterhaltsschulden können unter Umständen auch geringere Pfändungsfreigrenzen gelten!
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« Antworten #2 am: 03. Juni 2011, 16:30:50 »

Hallo,

ich denke du weisst, was du sagst.
Aber ich finde das unglaublich.
Das würde ja bedeuten, ich könnte in der Insolvenz mal eben neue Schulden produzieren (Strom/Gas/Miete nicht zahlen, Geld leihen) und hätte mit dem Verfahren kein Problem (die Probleme wegen der neuen Schulden mal außen vor gelassen).

Wo ist denn da der Lerneffekt für den Betroffenen?


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GelberHai
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« Antworten #3 am: 03. Juni 2011, 16:35:03 »

Tja, da ist wohl Hopfen und Malz in diesem Fall beim Verständnis des Schuldners verloren...
Und er wird vielleicht die Restschuldbefreiung erteilt bekommen, hat aber während der ganzen Zeit wieder Schulden aufgehäuft und kann dann erst wieder in 10 Jahren nach Erteilung der 1. RSB wieder Privatinsolvenz anmelden.
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tomwr
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« Antworten #4 am: 03. Juni 2011, 21:21:54 »

Hallo,

ich denke du weisst, was du sagst.
Aber ich finde das unglaublich.
Das würde ja bedeuten, ich könnte in der Insolvenz mal eben neue Schulden produzieren (Strom/Gas/Miete nicht zahlen, Geld leihen) und hätte mit dem Verfahren kein Problem (die Probleme wegen der neuen Schulden mal außen vor gelassen).

Wo ist denn da der Lerneffekt für den Betroffenen?

Der Lerneffekt kommt dann trotzdem, wenn der Vermieter den Mieter auf die Straße setzt und Strom und Gas ihre Belieferung einstellen.  whistle
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« Antworten #4 am: 03. Juni 2011, 21:21:54 »



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