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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:37:34 *
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Autor Thema: Pfändungen in der WVP  (Gelesen 836 mal)
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sternchen600


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« am: 05. Dezember 2008, 12:52:58 »

 hi Hallo da bin ich wieder mal mit einer Frage und hoffe das Ihr mir wiedermal weiterhelfen könnt.Wenn mein Mann der sich in WVP befindet sich die KM Pauschale eintragen lässt steigt ja sein Nettolohn daher meine Frage ob diese Pauschale pfändbar ist.Wenn er Ende des Jahres die Lohnsteuer macht kassiert eh das Finanzamt da es in der Insolvenz mit drin ist.So dachte ich um etwas davon zu haben wenn man eine weitere Strecke auf sich nimmt um zur Arbeit zu kommen könnte man die ja direkt freistellen laSSEN:
mFg
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paps
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« Antworten #1 am: 05. Dezember 2008, 19:28:06 »

Ja, mit dem höheren Netto steigt auch die Pfändung.
Aber ein Blick in die Tabelle zeigt auch, dass ihm dann auch mehr verbleibt.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
sternchen600


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« Antworten #2 am: 05. Dezember 2008, 22:56:00 »

Hallo Paps
danke für Ihre schnelle Antwort.Ist eigentlich schade das so eine Kilometerpauschale gepfändet werden kann.Eigentlich ist die ja dafür gedacht das weite Strecken zum Arbeitsweg nicht zu kostenaufwendig sind.Die Pfändungstabelle habe ich hier nur ich denke es bringt mir nicht viel wenn ich (um einfach mal mit Zahlen um mich zu werfen) 100 € KM Pauschale habe und bekomme 70 € gepfändet die fehlen dann halt mal wieder am Geld zum Leben.Blöde Insolvenz und soviel zu dem schützenden Regenschirm wovon der TH erzählt hat.Okay so ganz unrecht hat er nicht es wäre auch egal wenn vom normalen Nettolohn gepfändet würde aber Zulagen ect. finde ich irgendwie schade.Aber wie siehts denn aus wenn ich als Ehefrau versuchen würde ein paar Stunden zu arbeiten wie könnte man das denn meinem Mann abziehen? Weil der TH hatte letztes Jahr schonmal angefragt ob ich arbeiten würde?
MfG
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Tags: KM-Pauschale Lohnsteuer Finanzamt 
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