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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:19:29 *
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Autor Thema: Pfändungs-und Überweisungsbeschluss  (Gelesen 4550 mal)
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modri
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« am: 03. Februar 2009, 21:55:34 »

Hallo und Guten Abend,
leute ich komme wieder mit meine Sorgen zu Euch.
heute hat meine Frau einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vom Gerichtsvollzieher. der Gläubiger sieht meine Frau als Drittschuldner, weil das Arbeitslohn auf Ihren Konto geht.
im Schreiben steht meine Frau ist "Nach $ 840 ZPO verpflichtet binnen 2 Wochen die Fragen der Gläubiger zu beantworten die fragen sind:
ob und inwieweit sie die Forderung anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist.
ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung stellen.
ob und wegen welche Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist.
es wird gebeten , gepfändete Beträge abzuführen durch Überweisung zugunsten Konto Rechtsanwalt Franz Holzbeck".
meine Frage wie soll sich meine Frau verhalten ?
ist das rechtens ?
muss sie die Fragen beantworten und Kann der Gläubiger an das Konto meine Frau?
auf das Konto geht das Kindergeld und meinen Gehalt und das Gehalt ist laut Tabelle nicht pfändbar.
und vielen vielen dank für  eure Mühe
meine Frau hat 2 Wochen zu Antworten oder soll sie zum Anwalt gehen??

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modri
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« Antworten #1 am: 07. Februar 2009, 18:02:24 »

Hallo und Guten Abend,
keiner kann mir helfen oder einen Tip geben sad sad sad
naja die Frge ist auch schwer aber wenn ich mehr weiss werde ich berichten.
Gruß an alle
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paps
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« Antworten #2 am: 07. Februar 2009, 19:31:04 »

Das ist genau der Fall. vor dem immer wieder gewarnt wird.

Der Glaübiger pfändet den Herausgabeanspruch auf fremdes Geld.

Theoretisch kann Ihre Frau dagegen nicht mal etwas tun.
Ihr komplettes unpfändbares Gehalt ist zu Kontoguthaben geworden und kann gepfändet werden.

Zu den Antworten:

1)Forderung an Ihre Frau nicht anerkennen
2)Den Gläubiger benennen, der bereits ihr Gehalt pfändet // oder mitteilen, dass nach 850cZPO nur unpfändbare Beträge eingehen

Schnellsetns das Konto räumen, sofern es noch geht.
Gleichzeitig sollten Sie gemeinsam Zum Vollstreckungsgericht und die Freigabe ihres unpfändbaren Lohnes beantragen.
Vielleicht hat der Rechtspfleger ein Einsehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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modri
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« Antworten #3 am: 07. Februar 2009, 19:52:04 »

hallo,
erstmal vielen danke für die Antwort.
der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ist an meine Frau gerichtet und nicht an die Bank wo ise Ihre Konto hat.
das heist sie soll das Geld an den Gläubiger überführen.
sie selber hat mit der Sache nichts zutun also die Bank weis von nichts.
Ich hatte eignes Konto auf guthabenbasis bei der Deutsche Bank  gehabt, aber die Bank hat  es aufgelöste warum auch immer.
Gruß psps
 
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paps
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« Antworten #4 am: 07. Februar 2009, 23:03:59 »

siehe andere Frage von Ihnen.

Gerade weil Ihr Gehalt auf das Konto ihrer Frau geht, ist sie "Drittschuldner".
Der Anwalt möchte, dass der Herausgabeanspruch ihres Geldes gepfändet wird.
Dieser Herausgabeanspruch betrifft aber das gesamte Gehlat/Lohn.
Im ungünstigsten Fall wäre also alles weg.

Von daher habe ich im anderen Tread auch auf die Entscheidungen hingewiesen.
Dort steht u.A. dass dann eben auch eine Freistellung durch das Gericht beantragt werden kann.
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« Antworten #4 am: 07. Februar 2009, 23:03:59 »



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« Antworten #5 am: 29. April 2009, 20:08:07 »

 Hallo Leute,
ich möchte euch in der oben genannte Sache meine Erfahrung mit teilen.
ich habe mich bei Anwalt-online beraten lassen natürlich auf Kosten der Rechtsschutz.
der Anwalt hat uns sehr ausführlich beraten daraufhin stellten beim Amtsgericht einen  Antrag   auf Aufhebung des Pfändung-und überweisungsbeschluss.
nach dem wir dem Gericht nachweisen konnten das meine Konto gekündigt worden ist und mir nichts anderes blieb als  das Gehalt auf das Konto meine Frau zu überweisen.
sonst hätte der Arbeitgeber nichts überwiesen.
das Gehalt laut Lohnabrechnung ist eh nicht pfändbar  und laut Kontoauszügen vom ganzem Jahr geht nur das Kindergeld und mein Gehalt auf das Konto.
dann hat das Amtsgericht den Pfändung-und überweisungsbeschluss behoben.
es gab von seiten der Gläubiger zwar Beschwerden aber ist ja egal.
wir brauchen um unsere Geld  nicht mehr zu fürchten..   
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paps
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« Antworten #6 am: 29. April 2009, 22:56:13 »

...
ich habe mich bei Anwalt-online beraten lassen ...
der Anwalt hat uns sehr ausführlich beraten daraufhin stellten beim Amtsgericht einen  Antrag   auf Aufhebung des Pfändung-und überweisungsbeschluss.




Von daher habe ich im anderen Tread auch auf die Entscheidungen hingewiesen.
Dort steht u.A. dass dann eben auch eine Freistellung durch das Gericht beantragt werden kann.

Nur gut, dass der Anwalt gleicher Meinung war. wink
« Letzte Änderung: 29. April 2009, 22:58:32 von paps » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 08. März 2010, 01:03:09 »

Hallo,

auch ich habe eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom selben Rechtsanwalt bekommen der oben bereits erwähnt wurde. Ich bin außerordentlich überrascht dass ihn scheinbar jemand losgeworden ist, denn er quält mich jetzt seit 2 Jahren. fuchsteufelswild girl
« Letzte Änderung: 08. März 2010, 15:58:41 von gardem » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 08. März 2010, 18:57:30 »

von losgeworden war ja keine Rede.
Lediglich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wurde vom Konto der Frau zurückgenommen.
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« Antworten #9 am: 08. März 2010, 19:03:14 »

Dieses glück hatte ich leider nicht... ist der Antrag auf die Aufhebung des Pfändungs-und Überweisungsbeschluss das gleiche wie "Erinnerung" einlegen... das ist für den Leihen wirklich alles äußerst verwirrend...
 
....soweit ich weiß gibt es diese Konstellation häufig... sie wird nur selten bei Privatpersonen ausgenutzt... oder!?
« Letzte Änderung: 08. März 2010, 19:43:16 von gardem » Gespeichert
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